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SEMINAR TAGUNGSBAND Instandsetzung massiver ... - VSVI Hessen

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Wolf-Dieter Friebel Prüfung und <strong>Instandsetzung</strong> von Brücken<br />

Bei Beton beträgt die einzuhaltende Einbaudicke des Betonersatzes 5 cm bei einer Betondeckung<br />

von mindestens 4 cm (Bild 14). Werden diese Forderungen erfüllt, wird davon<br />

ausgegangen, dass ein ausreichender alkalischer Schutz vorhanden ist. In diesem Fall sind<br />

eine zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahme und eine Oberflächenschutz-Maßnahme nicht<br />

erforderlich (Nrn. 2.4.3, 3.3.1, 3.5.2).<br />

Bei Spritzbeton richtet sich die Mindestschichtdicke nach dem Einsatzbereich entsprechend<br />

Tabelle 3.4.4. Soll mit Spritzbeton nur bereichsweise geschädigter Beton ersetzt werden, ist<br />

eine Mindestschichtdicke von 3 cm einzuhalten. Dient der Spritzbetonauftrag der großflächigen<br />

Erhöhung der Betondeckung, wird zwischen einer Anwendung bei Bauteilen mit<br />

vorwiegend ruhender (Unterbauten, Stützwände) und einer solchen mit nicht vorwiegend<br />

ruhender (Überbauten) Belastung unterschieden (Bild 15).<br />

Für den Fall der ruhenden Belastung wird wiederum eine Mindestschichtdicke von 3 cm für<br />

ausreichend erachtet, während für nicht ruhende Belastung eine Mindestschichtdicke von<br />

5 cm gefordert wird. Diese erhöhte Auftragsdicke ergibt sich aus der Vorstellung, dass bei<br />

Bauteilen mit nicht vorwiegend ruhender Belastung - wie z. B. Brückenüberbau - Spritzbeton<br />

nur in Verbindung mit angedübelter Bewehrung zum Einsatz kommen soll (Nr. 4.3). Wegen<br />

der stets einzuhaltenden Forderung nach einer ausreichenden Betondeckung (cmin ≥ 4 cm)<br />

ergibt sich dann eine Mindestauftragsdicke von 5 cm. Auf diese Weise entsteht eine<br />

bewehrte Spritzbetonschale, deren Eigengewicht statisch zu berücksichtigen ist. Wenn eine<br />

Betondeckung von mindestens 4 cm planmäßig nicht erreicht werden kann, soll als<br />

Korrosionsschutzmaßnahme zusätzlich ein geeignetes OS-System gewählt werden. Diese<br />

Forderung gilt sowohl für Beton als auch für Spritzbeton (Nrn. 2.4.3, 4.3, 4.5.3).<br />

Hauptanwendungsgebiet von Beton als Betonersatz ist die waagerechte Bauteiloberseite,<br />

daneben aber auch die <strong>Instandsetzung</strong> senkrechter oder stark geneigter Flächen mit Hilfe<br />

von Schalungen. In solchen Fällen ist besonders auf eine ausreichende Verdichtung des<br />

Betons zu achten.<br />

Der Spritzbeton wird vorzugsweise an Bauteilunterseiten sowie an senkrechten oder stark<br />

geneigten Flächen eingesetzt. Er sollte nicht von oben nach unten gespritzt werden, wie das<br />

ja bei waagerechten Bauteiloberseiten notwendig wäre. Es wird befürchtet dass das<br />

herabfallende Rückprallgut sich nicht homogen mit dem aufgetragenen Spritzbeton<br />

verbindet, was zu Fehlstellen im Spritzbeton führen kann. Bei Bauteilen, die dynamisch<br />

beansprucht werden, muss ggf. ein LKW-Fahrverbot ausgesprochen werden, oder es sind<br />

zuvor besondere Eignungsprüfungen durchzuführen (Nr. 4.2).<br />

Zum Spritzen von Spritzbeton dürfen nur Düsenführer eingesetzt werden, die eine vom<br />

Auftraggeber anerkannte Prüfung (Düsenführerschein) erfolgreich abgelegt haben. Der<br />

Nachweis ist vom Bieter zu verlangen (Nr. 4.5.2).<br />

Beim Aufbringen von Beton als Betonersatz ist stets eine Haftbrücke aufzubringen, die aus<br />

dickflüssigem Zementmörtel, aus PCC oder aus Epoxidharz bestehen kann (Nr. 3.5.4); bei<br />

Spritzbeton ist eine Haftbrücke im allgemeinen nicht erforderlich. Vor dem Aufbringen der<br />

zementgebundenen Haftbrücken bzw. des Spritzbetons ist der Untergrund ausreichend<br />

vorzunässen. Vor Aufbringen eines EP-Harzes als Haftbrücke muss die Feuchte des<br />

Untergrundes nach dem CM-Verfahren ermittelt werden. Die Betonersatzsysteme sind<br />

jeweils frisch in frisch in die Haftbrücke einzuarbeiten (Bilder 16, 17, 18).<br />

19

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