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SEMINAR TAGUNGSBAND Instandsetzung massiver ... - VSVI Hessen

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Im Rahmen einer Untersuchung des BMVBS konnte aufgezeigt werden, dass in<br />

wirtschaftlicher Hinsicht die Durchführung von Bauwerksprüfungen durch verwaltungseigenes<br />

Personal in der Regel günstiger ist. Neben diesen fiskalischen Aspekten ist jedoch<br />

bei Fremdvergaben die Frage der Verantwortlichkeit und Haftung näher zu betrachten.<br />

Bei dem Einsatz von Externen hilft dieser als Sachverständiger mit seinem Fachwissen und<br />

seiner Arbeitskapazität aufgrund eines Werkvertrages der Straßenbaubehörde, die<br />

hoheitliche Aufgabe technisch zu erfüllen. Fehler, die aufgrund seiner Tätigkeit entstehen,<br />

sind im Außenverhältnis zwischen Dritten und der Straßenbaubehörde nur dieser<br />

zuzurechnen. Im Innenverhältnis zwischen Straßenbauverwaltung und Sachverständigem<br />

besteht ein privatrechtliches Werksvertragsverhältnis mit der Folge, dass der Sachverständige<br />

für Schäden aufgrund seiner eventuell fehlerhaften Bauwerksprüfung einzustehen<br />

hat. Um jegliche Gefährdung der Sicherheit auszuschließen, sind daher die Verwaltungen<br />

gehalten, bei der Vergabe an Externe ein ausreichendes Qualitätssicherungs- und<br />

Controllingsystem einzuführen.<br />

6 Schadenserfassung am Bauwerk<br />

Um die Aufnahme der an Brücken und anderen Ingenieurbauwerken festgestellten Schäden<br />

mittels DV-Technik zu vereinfachen und bundeseinheitlich zu gestalten, wurde im Jahre<br />

1988 die ”Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung<br />

von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 " (RI-EBW-PRÜF) [3] eingeführt.<br />

Aufgrund der technischen Entwicklungen wurde die Richtlinie mehrfach überarbeitet und als<br />

Ausgabe 2004 neu herausgegeben. Aktuell wurde eine weitere Überarbeitung der RI-EBW-<br />

PRÜF im wesentlichen abgeschlossen. Die Einführung soll im Sommer 2007 erfolgen.<br />

Während der Durchführung der Bauwerksprüfung erfolgt die Schadensaufnahme direkt am<br />

Bauwerk mittels eines „Notebooks” mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke [4]. Hierbei<br />

findet der Prüfbericht der letzten Prüfung und die Entwicklung von bestehenden Schäden ein<br />

besonderes Augenmerk, da nicht nur der Schaden selbst, sondern auch die Schadensentwicklung<br />

sehr wichtig für die Schadensbewertung ist.<br />

Die aufgenommenen Schäden werden mit Ziffern zwischen 1 und 4 getrennt für die drei<br />

Bewertungskriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit entsprechend<br />

den Definitionen zur Schadensbewertung nach RI-EBW-PRÜF eingestuft und entsprechend<br />

der Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING, Ausgabe<br />

2004) [5] verschlüsselt. Zur Hilfestellung und weiteren Vereinheitlichung der Schadensbewertung<br />

ist ein umfangreicher Beispielkatalog für typische Schäden und deren Bewertung<br />

erstellt worden, der als Anhang zur Neufassung der RI-EBW-PRÜF und im Programmsystem<br />

SIB-Bauwerke verfügbar ist.<br />

Im Anschluss an diese Schadensbewertung ermittelt das Programmsystem SIB-Bauwerke<br />

unter Berücksichtigung aller Einzelschadensbewertungen und des Schadensumfangs sowie<br />

der Anzahl der Einzelschäden die Zustandsnote für das Teilbauwerk. Diese Berechnung<br />

6

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