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Ausgangslage und Auftrag - Dr. Markus Spinatsch -- Beratung für ...

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Der Informationsbedarf Seite 6<br />

h. Finanzierbarkeit.<br />

Eine weitere Quelle zur Bestimmung des Informationsbedarfs ergibt sich aus<br />

einer Analyse der HSM-Gutachten der Kantone Zürich bzw. Basel-Stadt <strong>und</strong><br />

Bern. Zum einen enthalten diese explizite Forderungen nach benötigten Daten<br />

<strong>und</strong> Informationen. Zum andern enthalten die Gutachten Argumentationen, die<br />

auf der Verfügbarkeit von bestimmten Informationen aufbauen <strong>und</strong> mithin<br />

einen entsprechenden Informationsbedarf anzeigen. Im Einzelnen handelt es<br />

sich um die folgenden Informationen <strong>und</strong> Themen:<br />

• Inzidenz / Prävalenz <strong>für</strong> alle Bereiche des HSM<br />

• Regionale Verteilung der Patienten (Patientendemographie)<br />

• Mindestfallzahlen<br />

• Benötigte Unterstützungsstrukturen<br />

• Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes<br />

• Internationale Konkurrenzfähigkeit<br />

• Überprüfung von medizinisch nicht gerechtfertigten Mengenausweitungen<br />

• Wirksamkeitsüberprüfung mit Erfolgskriterien<br />

• Teilnahme an internationalen Ergebnisqualitätsregistern<br />

• Sicherung der Qualität <strong>und</strong> des langfristigen Erfolgs durch Evaluation der<br />

Ergebnisse (Outcome) mittels nationaler <strong>und</strong> internationaler Benchmarks.<br />

3.2 Der Bedarf des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Spitäler<br />

Gemäss Art. 21, Ziff. 1 des KVG überwacht der B<strong>und</strong>esrat die Durchführung<br />

der Krankenversicherung. Dieser generelle Aufsichtsauftrag schliesst auch die<br />

besonderen Regelungen im HSM-Bereich mit ein. Damit der B<strong>und</strong>esrat der<br />

darin enthaltenen subsidiären Kompetenzübertragung entsprechen kann, ist<br />

auch er darauf angewiesen, umfassend <strong>und</strong> rechtzeitig über die Verhältnisse<br />

in der HSM informiert zu sein.<br />

Auch die Spitäler als Verhandlungspartner der Kantone bei der Planung <strong>und</strong><br />

Steuerung der HSM haben einen Informationsbedarf über die von ihnen erbrachten<br />

HSM-Leistungen. Im Vordergr<strong>und</strong> steht dabei das Anliegen, Leistungen,<br />

Kosten <strong>und</strong> Ergebnisse untereinander zu vergleichen, um sich gegenseitig<br />

positionieren <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Verhandlungen mit den Kantonen absprechen zu<br />

können.<br />

Im März 2007 haben die Nationalräte Kiener Nellen (SP, BE) <strong>und</strong> Weyeneth<br />

(SVP, BE) zwei gleichlautende Motionen eingereicht, mit denen der B<strong>und</strong>esrat<br />

aufgefordert wird, "die Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> ein einheitliches nationales<br />

Register zu schaffen, in dem sämtliche hochspezialisierten medizinischen<br />

Leistungen mit anonymisierten Angaben über die <strong>für</strong> die Qualitätssicherung<br />

relevanten Daten der behandelten Patientinnen <strong>und</strong> Patienten sowie die Ergebnisqualität<br />

erfasst werden, unabhängig davon, ob diese Leistungen an<br />

einem öffentlichen oder privaten Spital bzw. Institut erbracht werden". Diese<br />

Motionen wurden von 127 Nationalrätinnen <strong>und</strong> Nationalräten mitunterzeich-<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Markus</strong> <strong>Spinatsch</strong><br />

<strong>Beratung</strong> <strong>für</strong> Politik <strong>und</strong> Verwaltung

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