Ausgangslage und Auftrag - Dr. Markus Spinatsch -- Beratung für ...
Ausgangslage und Auftrag - Dr. Markus Spinatsch -- Beratung für ...
Ausgangslage und Auftrag - Dr. Markus Spinatsch -- Beratung für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
5 Prioritäten <strong>und</strong> Lücken<br />
Prioritäten <strong>und</strong> Lücken Seite 15<br />
Nicht alle aufgeführten Bereiche <strong>und</strong> Gegenstände, zu denen Informationen<br />
benötigt werden, sind von gleicher Wichtigkeit. Angesichts der bestehenden<br />
Lücken im aktuellen Datenangebot ist es unabdingbar, Prioritäten <strong>für</strong> den abzudeckenden<br />
Informationsbedarf zu bestimmen <strong>und</strong> die sich bietenden Möglichkeiten<br />
<strong>für</strong> die Beschaffung <strong>und</strong> Aufbereitung der benötigten Informationen<br />
darauf auszurichten.<br />
Des weiteren ist zu beachten, dass auch der Planungsprozess dem Gebot des<br />
wirtschaftlichen Handelns untersteht. Je mehr Planungskriterien <strong>und</strong> je mehr<br />
Variablen berücksichtigt werden, um so anspruchsvoller wird der Planungsprozess<br />
<strong>und</strong> um so schwieriger wird es, den Überblick zu behalten. Und je<br />
grösser die Menge der zu verarbeitenden Informationen, um so grösser auch<br />
das Risiko, dass die als Entscheidungshilfe gedachte Information den Planungsprozess<br />
behindert.<br />
Wenn man davon ausgeht, dass die Konzentration, die Planung <strong>und</strong> die Steuerung<br />
des HSM-Bereiches die wichtigsten Aufgaben sind, zu deren Erledigung<br />
Informationen benötigt werden, dann lassen sich in erster Priorität drei Informationen<br />
benennen, die <strong>für</strong> die Erfüllung der Aufgaben unabdingbar sind:<br />
die Anzahl Fälle, die Kosten pro Fall sowie die Disponibilität.<br />
• Die Kenntnis der Anzahl Fälle einer HSM-Intervention ist das zentralste<br />
Kriterium <strong>für</strong> die anstehenden Planungsaufgaben. Die Notwendigkeit einer<br />
minimalen Anzahl Fälle, die es zur Gewährleistung der Patientensicherheit<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> eine wirtschaftliche Arbeitsweise braucht, wird in den beiden Gutachten<br />
mehrfach erwähnt, wenn auch nicht näher spezifiziert. Die Definition<br />
dessen, was ein HSM-Fall ist, wird von der GDK auf Antrag eines<br />
Expertengremiums vorgenommen. Liegt diese Definition vor, dann ist es<br />
mit den Daten der Medizinischen Statistik möglich, die entsprechenden<br />
Fälle zu identifizieren <strong>und</strong> auszuzählen. Mithin kann davon ausgegangen<br />
werden, dass die benötigten Informationen verfügbar sind. Zu beachten<br />
sind dabei allerdings zwei Schwachstellen. Zum einen ist damit zu rechnen,<br />
dass im HSM-Bereich relativ häufig Eingriffe oder Behandlungen mit<br />
innovativem Charakter oder bei seltenen Diagnosen vorgenommen werden.<br />
Daraus ergeben sich gewisse Probleme bei der Codierung <strong>und</strong> Zuordnung<br />
von Fällen zu spezifischen Bereichen bzw. Gruppen. Zum andern<br />
dauert es relativ lange (bis zwei Jahre), bis ein neu standardisiertes Verfahren<br />
Eingang in die Operationsklassifikation (CHOP) findet <strong>und</strong> die so<br />
behandelten Fälle einer Fallgruppe zugeordnet werden können.<br />
• Das Gebot des wirtschaftlichen Handelns im Ges<strong>und</strong>heitswesen findet<br />
auch <strong>und</strong> insbesondere im Bereich der HSM eine grosse Beachtung. Die<br />
Fallkostenstatistik liefert die <strong>für</strong> die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit benötigten<br />
Informationen über die Fallkosten. Hier bestehen noch Lücken.<br />
Nach Art. 21 Ziff. 4 KVG sind die Spitäler <strong>und</strong> Pflegeheime verpflichtet, der<br />
Aufsichtsbehörde (BAG) <strong>und</strong> den Kantonen die Daten zur Verfügung zu<br />
stellen, die diese <strong>für</strong> die Erfüllung ihrer Aufgaben (u. a. Beurteilung der<br />
Wirtschaftlichkeit) benötigen. Seit Inkrafttreten der Verordnung über die<br />
Kostenermittlung <strong>und</strong> die Leistungserfassung durch Spitäler <strong>und</strong> Pflegeheime<br />
in der Krankenversicherung (VKL) Anfang 2003 besteht <strong>für</strong> alle Spitäler<br />
eine verbindliche Vorgabe, wie sie ihre Leistungen <strong>und</strong> Kosten erfassen<br />
<strong>und</strong> ausweisen müssen. Das BAG bzw. die Kantone dürfen diese<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Markus</strong> <strong>Spinatsch</strong><br />
<strong>Beratung</strong> <strong>für</strong> Politik <strong>und</strong> Verwaltung