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Strukturierter Qualitätsbericht 2010 - Katharinen-Hospital Willich

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Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung<br />

nach § 137 SGB V (BQS-Verfahren)<br />

Zugelassene Krankenhäuser sind seit einigen Jahren gesetzlich zur Teilnahme an externen<br />

Qualitätssicherungsverfahren nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V verpflichtet. Sie müssen<br />

für festgelegte medizinische Eingriffe vorgegebene Qualitätskriterien in einer speziellen<br />

Dokumentation nachweisen.<br />

Die krankenhausspezifische Dokumentation wird von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

ausgewertet und in Relation zur Gesamtheit der Krankenhäuser gesetzt, um einerseits die<br />

Erfüllung der Qualitätskriterien zu prüfen und andererseits einen Qualitätsvergleich zwischen<br />

Krankenhäusern zu ermöglichen.<br />

Bei Nichterfüllung der Qualitätskriterien erfolgt ein sog. „<strong>Strukturierter</strong> Dialog“ mit den<br />

Chefärzten der jeweiligen Abteilung, um auf Abweichungen aufmerksam zu machen und<br />

Verbesserungen zu bewirken.<br />

Die krankenhausspezifische Dokumentation wird von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

ausgewertet und bis zum 31.12.2011 nachgeliefert.<br />

<strong>Katharinen</strong>-<strong>Hospital</strong><br />

<strong>Qualitätsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

C<br />

C –1<br />

59

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