Strukturierter Qualitätsbericht 2010 - Katharinen-Hospital Willich
Strukturierter Qualitätsbericht 2010 - Katharinen-Hospital Willich
Strukturierter Qualitätsbericht 2010 - Katharinen-Hospital Willich
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Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung<br />
nach § 137 SGB V (BQS-Verfahren)<br />
Zugelassene Krankenhäuser sind seit einigen Jahren gesetzlich zur Teilnahme an externen<br />
Qualitätssicherungsverfahren nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V verpflichtet. Sie müssen<br />
für festgelegte medizinische Eingriffe vorgegebene Qualitätskriterien in einer speziellen<br />
Dokumentation nachweisen.<br />
Die krankenhausspezifische Dokumentation wird von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
ausgewertet und in Relation zur Gesamtheit der Krankenhäuser gesetzt, um einerseits die<br />
Erfüllung der Qualitätskriterien zu prüfen und andererseits einen Qualitätsvergleich zwischen<br />
Krankenhäusern zu ermöglichen.<br />
Bei Nichterfüllung der Qualitätskriterien erfolgt ein sog. „<strong>Strukturierter</strong> Dialog“ mit den<br />
Chefärzten der jeweiligen Abteilung, um auf Abweichungen aufmerksam zu machen und<br />
Verbesserungen zu bewirken.<br />
Die krankenhausspezifische Dokumentation wird von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
ausgewertet und bis zum 31.12.2011 nachgeliefert.<br />
<strong>Katharinen</strong>-<strong>Hospital</strong><br />
<strong>Qualitätsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
C<br />
C –1<br />
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