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Strukturierter Qualitätsbericht 2010 - Katharinen-Hospital Willich

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Qualitätsmanagement<br />

D<br />

D – 4 Qualitätssicherung zur Auswertung weitergeleitet (BQS, Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung<br />

und QS-NRW, Geschäftsstelle für Qualitätssicherung NRW). Dabei findet auch ein Vergleich mit<br />

anderen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen statt.<br />

76<br />

Die Ergebnisse des externen Benchmarkings sind für das <strong>Katharinen</strong>-<strong>Hospital</strong> <strong>Willich</strong> ebenso<br />

hilfreich wie die subjektive Beurteilung der Patienten.<br />

Auffällige Ergebnisse (positive wie negative) werden in einem „strukturierten Dialog“ analysiert.<br />

Notwendige Verbesserungsmaßnahmen werden vereinbart und umgesetzt. Somit erreicht man eine<br />

kontinuierliche Verbesserung der Leistungsqualität. Dabei bedeuten „auffällige“ Ergebnisse lediglich,<br />

dass diese hinterfragt werden müssen. Auffällige Ergebnisse stehen damit nicht automatisch<br />

für eine schlechte Qualität der Versorgung.<br />

Mitarbeiterbefragung bei Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

Die Mitarbeiter, die gekündigt haben, werden bei Dienstaustritt mittels eines Interviewbogens nach<br />

den Gründen der Kündigung befragt. Dabei wird ausdrücklich Vertraulichkeit zugesichert. Es wird<br />

nach beeinflussbaren und unbeeinflussbaren Gründen unterschieden, wobei die beeinflussbaren<br />

Gründe von besonderer Relevanz sind. Die Antworten zu den Fragen zu Arbeitsplatz, Vergütung,<br />

Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen, Aufstiegsmöglichkeiten, eventuelle<br />

Versetzungen, nicht Einhalten von Versprechen, Arbeitszeiten, Arbeitseinsatz und sonstige Gründe<br />

geben der Personalabteilung wichtige Hinweise auf mögliche Defizite. Mit gezielten Maßnahmen<br />

wird so eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit erreicht, denn „Zufriedenes Personal betreut besser als<br />

Unzufriedenes”.<br />

Patientenbeschwerdestelle<br />

Seit 1989 ist im <strong>Katharinen</strong>-<strong>Hospital</strong> <strong>Willich</strong> eine Patientenbeschwerdestelle eingerichtet, die im<br />

Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHG NRW) vorgeschrieben ist. Idealerweise<br />

sollen sich der Patient und dessen Angehörige bei Problemen zunächst unmittelbar an das <strong>Hospital</strong><br />

wenden. Eine zügige Bearbeitung des Falles mit Rückmeldung ist dabei selbstverständlich. Auf<br />

Wunsch wird ein Kontakt zum Patientenfürsprecher hergestellt, welcher als „neutrale Instanz“ sich<br />

der Patientenprobleme annimmt und weiterhilft.

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