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Strukturierter Qualitätsbericht 2010 - Katharinen-Hospital Willich

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Qualitätssicherung<br />

C<br />

C – 2<br />

C –3<br />

C –4<br />

C –5<br />

Tabelle C – 5<br />

Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung<br />

nach § 137 SGB V<br />

C –6<br />

60<br />

Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht gemäß § 112 SGB V<br />

Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene keine verpflichtende Qualitätssicherung vereinbart.<br />

Qualitätssicherung bei Teilnahme an Disease-Management-Programmen<br />

(DMP) nach § 137f SGB V<br />

Das Krankenhaus nimmt an keinen DMP teil!<br />

Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung<br />

Das Krankenhaus hat an keinen sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung<br />

teilgenommen.<br />

Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137 SGB V<br />

Leistungsbereich Mindestmenge Erbrachte Menge Ausnahmeregelung<br />

Knie-TEP 50 84 MM05 – Kein<br />

Ausnahmetatbestand<br />

Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

zur Qualitätssicherung nach § 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V<br />

[neue Fassung] („Strukturqualitätsvereinbarung“)<br />

In diesem Krankenhaus fallen keine Leistungen an für die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

zur Qualitätssicherung existieren!

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