Aalener Kindertages- betreuungsplan AKITA 2011 - Stadt Aalen
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3.1.2 Aufsichtspflicht<br />
Auch bei einer Anwesenheit von weniger als 10 Kindern ist in eingruppigen Einrichtungen nach<br />
einer Mitteilung des KVJS als personelle Mindestbesetzung neben der Gruppenleitung grundsätzlich<br />
eine zweite anwesende Aufsichtsperson erforderlich. Hierbei erachtet es der KVJS weiterhin<br />
für ausreichend, wenn in Halbtages- und Regelkindergärten bei einer Anwesenheit von 10<br />
bis 15 Kindern und in allen anderen Betriebsformen bei einer Anwesenheit von weniger als die<br />
Hälfte der Kinder der jeweils gültigen Höchstgruppenstärke als zweite Kraft eine „geeignete<br />
Betreuungskraft“ eingesetzt wird.<br />
3.1.3 Integrative Gruppen<br />
Das Merkmal einer integrativen Gruppe liegt vor, wenn in einer Gruppenform nach dem Kindergartengesetz<br />
mindestens ein behindertes Kind im Sinne von § 2 SGB IX aufgenommen ist.<br />
Für integrative Gruppen ist eine Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband für Jugend und<br />
Soziales (KVJS) – Landesjugendamt – erforderlich (ergänzender Hinweis: die aktuellen Erlaubnissen<br />
tragen bereits den Zusatz, dass die Gruppe unter bestimmten Vorraussetzungen als integrative<br />
Gruppe geführt werden kann, so dass hier keine Änderung beantragt werden muss). Ob<br />
eine Behinderung vorliegt und welcher höhere Bedarf an Personal- und Sachaufwand im Einzelfall<br />
besteht, muss vor Ort vom Träger und den Fachkräften der Einrichtung in Kooperation mit<br />
Fachstellen (z.B. Frühförderstelle) geklärt werden.<br />
Bei 1 behinderten Kind nach § 2 SGB IX werden keine Notplätze vergeben (s. 3.14). Ab 2 behinderten<br />
Kindern im Sinne dieses Gesetzes erfolgt im Einzelfall entweder eine Reduzierung um<br />
weitere 2 Plätze oder der Zuschlag von 0,2 Stellen für diese Gruppe.<br />
Um für diese Kinder die bestmöglichste Förderung und Integration zu erreichen ist darüber hinaus<br />
eine Eingliederungshilfe über den Jugendhilfeträger (Landratsamt), wo immer dies möglich<br />
ist, anzustreben.<br />
Die Zahl der Kinder in integrativen Gruppen ist jährlich an die <strong>Stadt</strong> zu melden.<br />
Ein erhöhter Betreuungsaufwand liegt außerdem vor, wenn eine in der Erziehungsberatung tätige<br />
Person diesen feststellt. In solchen Fällen ist im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine<br />
personelle Aufstockung – im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> – möglich.<br />
3.1.4 Sprachförderung<br />
Sprachförderung ist nach einhelliger Meinung aller Experten<br />
der Schlüssel für einen späteren Bildungserfolg. Deshalb<br />
spielt die ganzheitliche Spracherziehung von Kindern mit<br />
Defiziten im Umgang mit der deutschen Sprache nicht erst<br />
seit der Pisa-Studie eine zentrale Rolle. Insbesondere nach<br />
dieser Studie muss aber die Sprachförderung in <strong>Kindertages</strong>einrichtungen einen höheren Stellenwert<br />
als bisher erhalten. Die Notwendigkeit hierzu wird sowohl von Seiten des Landes als<br />
auch der kommunalen Spitzenverbände gesehen. Sowohl die „Rahmenvereinbarung der Länder<br />
für frühe Bildung in <strong>Kindertages</strong>einrichtungen“ als auch der „Orientierungsplan für Bildung und<br />
Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren <strong>Kindertages</strong>einrichtungen“<br />
(aktuelle Fassung vom 15.3.<strong>2011</strong>) messen der Sprachförderung – neben anderen Bildungsbereichen<br />
– hohen Stellenwert bei. Es wird daher weiterhin grundsätzlich anerkannt, dass bei ausgeprägter<br />
Sprachproblematik eine erhöhte Personalausstattung nötig ist. Diese kann sowohl bei<br />
Kindern, deren Muttersprache Deutsch ist, vorliegen, als auch bei Kindern, für die Deutsch zweite<br />
Sprache ist.<br />
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