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Aalener Kindertages- betreuungsplan AKITA 2011 - Stadt Aalen

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3.1.2 Aufsichtspflicht<br />

Auch bei einer Anwesenheit von weniger als 10 Kindern ist in eingruppigen Einrichtungen nach<br />

einer Mitteilung des KVJS als personelle Mindestbesetzung neben der Gruppenleitung grundsätzlich<br />

eine zweite anwesende Aufsichtsperson erforderlich. Hierbei erachtet es der KVJS weiterhin<br />

für ausreichend, wenn in Halbtages- und Regelkindergärten bei einer Anwesenheit von 10<br />

bis 15 Kindern und in allen anderen Betriebsformen bei einer Anwesenheit von weniger als die<br />

Hälfte der Kinder der jeweils gültigen Höchstgruppenstärke als zweite Kraft eine „geeignete<br />

Betreuungskraft“ eingesetzt wird.<br />

3.1.3 Integrative Gruppen<br />

Das Merkmal einer integrativen Gruppe liegt vor, wenn in einer Gruppenform nach dem Kindergartengesetz<br />

mindestens ein behindertes Kind im Sinne von § 2 SGB IX aufgenommen ist.<br />

Für integrative Gruppen ist eine Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband für Jugend und<br />

Soziales (KVJS) – Landesjugendamt – erforderlich (ergänzender Hinweis: die aktuellen Erlaubnissen<br />

tragen bereits den Zusatz, dass die Gruppe unter bestimmten Vorraussetzungen als integrative<br />

Gruppe geführt werden kann, so dass hier keine Änderung beantragt werden muss). Ob<br />

eine Behinderung vorliegt und welcher höhere Bedarf an Personal- und Sachaufwand im Einzelfall<br />

besteht, muss vor Ort vom Träger und den Fachkräften der Einrichtung in Kooperation mit<br />

Fachstellen (z.B. Frühförderstelle) geklärt werden.<br />

Bei 1 behinderten Kind nach § 2 SGB IX werden keine Notplätze vergeben (s. 3.14). Ab 2 behinderten<br />

Kindern im Sinne dieses Gesetzes erfolgt im Einzelfall entweder eine Reduzierung um<br />

weitere 2 Plätze oder der Zuschlag von 0,2 Stellen für diese Gruppe.<br />

Um für diese Kinder die bestmöglichste Förderung und Integration zu erreichen ist darüber hinaus<br />

eine Eingliederungshilfe über den Jugendhilfeträger (Landratsamt), wo immer dies möglich<br />

ist, anzustreben.<br />

Die Zahl der Kinder in integrativen Gruppen ist jährlich an die <strong>Stadt</strong> zu melden.<br />

Ein erhöhter Betreuungsaufwand liegt außerdem vor, wenn eine in der Erziehungsberatung tätige<br />

Person diesen feststellt. In solchen Fällen ist im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine<br />

personelle Aufstockung – im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> – möglich.<br />

3.1.4 Sprachförderung<br />

Sprachförderung ist nach einhelliger Meinung aller Experten<br />

der Schlüssel für einen späteren Bildungserfolg. Deshalb<br />

spielt die ganzheitliche Spracherziehung von Kindern mit<br />

Defiziten im Umgang mit der deutschen Sprache nicht erst<br />

seit der Pisa-Studie eine zentrale Rolle. Insbesondere nach<br />

dieser Studie muss aber die Sprachförderung in <strong>Kindertages</strong>einrichtungen einen höheren Stellenwert<br />

als bisher erhalten. Die Notwendigkeit hierzu wird sowohl von Seiten des Landes als<br />

auch der kommunalen Spitzenverbände gesehen. Sowohl die „Rahmenvereinbarung der Länder<br />

für frühe Bildung in <strong>Kindertages</strong>einrichtungen“ als auch der „Orientierungsplan für Bildung und<br />

Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren <strong>Kindertages</strong>einrichtungen“<br />

(aktuelle Fassung vom 15.3.<strong>2011</strong>) messen der Sprachförderung – neben anderen Bildungsbereichen<br />

– hohen Stellenwert bei. Es wird daher weiterhin grundsätzlich anerkannt, dass bei ausgeprägter<br />

Sprachproblematik eine erhöhte Personalausstattung nötig ist. Diese kann sowohl bei<br />

Kindern, deren Muttersprache Deutsch ist, vorliegen, als auch bei Kindern, für die Deutsch zweite<br />

Sprache ist.<br />

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