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Aalener Kindertages- betreuungsplan AKITA 2011 - Stadt Aalen

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3.1.7 Vertretungsregelung<br />

Ab dem 6. Krankheitstag kann eine Vertretung eingesetzt werden, sofern dies nicht mit dem vorhandenen<br />

Personal abgefangen werden kann. Die Träger haben sich darüber hinaus zu bemühen,<br />

in besonderen Situationen auch schon vorher für personellen Ersatz zu sorgen. Dies gilt<br />

insbesondere für eingruppige Einrichtungen oder im Falle überdurchschnittlicher Angebote, was<br />

Öffnungs- und Schließzeiten betrifft. Dies ist ggf. im Vorfeld mit der <strong>Stadt</strong> abzustimmen.<br />

3.1.8 Qualifikation der Mitarbeiter/-Innen<br />

Die Arbeit in einer <strong>Kindertages</strong>einrichtung stellt hohe Anforderungen an die Professionalität der<br />

dort Tätigen. Die Anforderungen werden künftig noch größer werden. Daher sind in der Regel<br />

staatlich anerkannte Erzieherinnen/Erzieher zu beschäftigen. Auch die Einstellung von Kinderpflegerinnen<br />

ist denkbar.<br />

Die Herausforderungen des Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung bedeuten auch weitere<br />

fachliche Anforderungen an das pädagogische Personal. Daher werden zunehmend auch<br />

Hochschulausbildungen in diesem Bereich gefragt sein. Die Weiterqualifizierung auf diesem<br />

Gebiet ist gemeinsames Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> und aller Träger. Insoweit kann gerade in größeren<br />

Einrichtungen - es wird von mindestens 4 Gruppen ausgegangen - die Besetzung der Leitungsstelle<br />

auch mit Sozialpädagogen/innen oder Personen mit vergleichbarer Ausbildung in Frage<br />

kommen. Dies ist jedoch im Einzelfall mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> abzustimmen.<br />

3.1.9 Fortbildung des pädagogischen Personals<br />

Neue pädagogische Entwicklungen und spezifische fachliche Anforderungen lassen die Fortbildung<br />

des pädagogischen Personals immer wichtiger werden. Hierfür sind Arbeitszeit und Finanzmittel<br />

vorzusehen.<br />

3.1.10 Wirtschaftspersonal/Hausmeister<br />

In der Zukunft wird sich noch stärker als bisher die Frage des Angebots eines Mittagessens in<br />

<strong>Kindertages</strong>stätten stellen. Dies gilt in besonderer Weise für den Ganztagesbetrieb. Da die Essenszubereitung<br />

nicht Aufgabe der Erzieherinnen sein kann, ist Wirtschaftspersonal in diesen<br />

Fällen erforderlich. Der Arbeitsumfang ist dabei sehr unterschiedlich, je nachdem, ob das Essen<br />

angeliefert und nur ausgegeben werden muss oder ein Essen in der Einrichtung gekocht wird.<br />

Der Arbeitsumfang ist deshalb in solchen Fällen jeweils individuell festzulegen.<br />

Bisher wurden im Wirtschaftsbetrieb auch häufig Zivildienstleistende eingesetzt. Aufgrund der<br />

Abschaffung des Zivildienstes sind hier neue Alternativen zu entwickeln. Mit dem „Freiwilligen<br />

Sozialen Jahr“ konnten bereits positive Erfahrungen gesammelt werden. Auch der „Bundes-<br />

Freiwilligendienst“ könnte hier künftig eine Rolle spielen.<br />

Soweit es Hausmeisterdienste betrifft, ist die Regelung bei den einzelnen Trägern sehr unterschiedlich.<br />

Diese im Einzelnen geltenden Regelungen sollten auch weiterhin flexibel möglich<br />

sein.<br />

3.1.11 Ehrenamtlich Tätige<br />

In einigen Einrichtungen und bei manchen Trägern sind Ehrenamtliche weit über das übliche<br />

Maß hinaus vertreten, das für Elternmitarbeit erwartet werden kann. In diesen Fällen ist eine<br />

Entschädigung angebracht, deren Höhe sich an dem in anderen Bereichen Üblichen orientieren<br />

sollte. Der Arbeitseinsatz ist in geeigneter Form nachzuweisen und kann in den Betriebskosten<br />

mit derzeit 11 € pro geleisteter Stunde berücksichtigt werden. Tätigkeiten für trägereigene Gremien<br />

wie z.B. die Teilnahme an Vorstands- und Ausschusssitzungen können nicht geltend gemacht<br />

werden, da hier das Merkmal der überdurchschnittlichen Elternarbeit nicht erfüllt ist.<br />

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