Aalener Kindertages- betreuungsplan AKITA 2011 - Stadt Aalen
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Seit September 2010 besteht ein Sprachfördekonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong>, das eine praxisnahe,<br />
gezielte zusätzliche Sprachförderung ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der hierzu<br />
vom Gemeinderat erlassenen Förderrichtlinien. Eckpfeiler des Konzepts sind u.a:<br />
• Integration der Sprachförderung in den Alltag mit der Orientierung an dem individualbiographischen<br />
Bedarf der Kinder<br />
• Sprachförderung durch eine Erzieherin als Mitglied des Teams und damit vertraute Bezugsperson<br />
des Kindes<br />
• Sprachförderung mit Eintritt in den Kindergarten<br />
• Sensibilisierung und Einbezug von Eltern in den Prozess der Sprachentwicklung ihrer<br />
Kinder<br />
• Qualität durch Qualifizierung des Personals. Fortbildung und Coaching der Fachkräfte an<br />
der PH Schwäbisch Gmünd im Rahmen des „Regionalverbundes Sprachförderung“: eine<br />
Kooperation der Städte Heidenheim, Schwäbisch Gmünd und <strong>Aalen</strong> sowie der Pädagogischen<br />
Hochschule Schwäbisch Gmünd<br />
• Lernen von einander durch Interkulturalität<br />
• Nutzung der vorhandenen finanziellen Ressourcen des Landes<br />
Die Bemühungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> werden inzwischen von anderen Organisationen vorbildlich<br />
unterstützt, wie zum Beispiel die Aktion „WortSchatz“ der Rotarier mit einer Broschüre zur<br />
Sprachförderung für Eltern, oder mehrsprachigen Ausleihbüchern in den <strong>Kindertages</strong>einrichtungen.<br />
Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 fördert das Land die Intensive Sprachförderung im Kindergarten<br />
(ISK), dieses Programm löste die bisherige Sprachförderung der Landesstiftung „Sag<br />
mal was“, ab. Eine weitere Möglichkeit bietet u.a. die „Hausaufgaben- Sprach- und Lernhilfe“<br />
des Landes. Die - neben dem städtischen Sprachförderkonzept - bestehenden Förderprogramme<br />
bieten weitere, wichtige Unterstützungsmöglichkeiten und werden daher so umfassend wie<br />
möglich in Anspruch genommen.<br />
Die Feststellung der Sprachproblematik erfolgt jährlich über gezielte Beobachtungen und/oder<br />
über gezielte Sprachstandserhebungen, die vorab mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> abzusprechen sind. Als<br />
Empfehlung gilt die Sprachstandserhebung nach dem „SISMIK“-Verfahren.<br />
3.1.5 Freistellung von Leitungen<br />
Ab drei Gruppen wird die Leitung für Verwaltungstätigkeiten mit 5 Std. pro Gruppe wöchentlich<br />
freigestellt. Es ist im Rahmen der Finanzierbarkeit zu prüfen, ob die Freistellungsregelung künftig<br />
auch für ein- und zweigruppige Einrichtungen teilweise zum Tragen kommen können, da auch<br />
hier die Anforderungen an die Leitungen zunehmen.<br />
3.1.6 Verfügungszeit<br />
Es wird davon ausgegangen, dass 80 % der wöchentlichen Arbeitszeit „Zeit am Kind“ sind, die<br />
übrigen 20 % sind Verfügungszeit.<br />
Unter die Verfügungszeit fallen:<br />
� pädagogische Vor- und Nachbereitung<br />
� organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben<br />
� Zusammenarbeit mit Team, Trägern, Eltern, Familien, Institutionen<br />
� Öffentlichkeitsarbeit<br />
Diese Regelung entspricht der ständigen Rechtssprechung des VGH Baden-Württemberg. Die<br />
Verfügungszeit soll in der Einrichtung geleistet werden, so dass unter anderem die Rufbereitschaft<br />
in Randbetreuungszeiten abgedeckt ist<br />
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