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Aalener Kindertages- betreuungsplan AKITA 2011 - Stadt Aalen

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Seit September 2010 besteht ein Sprachfördekonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong>, das eine praxisnahe,<br />

gezielte zusätzliche Sprachförderung ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der hierzu<br />

vom Gemeinderat erlassenen Förderrichtlinien. Eckpfeiler des Konzepts sind u.a:<br />

• Integration der Sprachförderung in den Alltag mit der Orientierung an dem individualbiographischen<br />

Bedarf der Kinder<br />

• Sprachförderung durch eine Erzieherin als Mitglied des Teams und damit vertraute Bezugsperson<br />

des Kindes<br />

• Sprachförderung mit Eintritt in den Kindergarten<br />

• Sensibilisierung und Einbezug von Eltern in den Prozess der Sprachentwicklung ihrer<br />

Kinder<br />

• Qualität durch Qualifizierung des Personals. Fortbildung und Coaching der Fachkräfte an<br />

der PH Schwäbisch Gmünd im Rahmen des „Regionalverbundes Sprachförderung“: eine<br />

Kooperation der Städte Heidenheim, Schwäbisch Gmünd und <strong>Aalen</strong> sowie der Pädagogischen<br />

Hochschule Schwäbisch Gmünd<br />

• Lernen von einander durch Interkulturalität<br />

• Nutzung der vorhandenen finanziellen Ressourcen des Landes<br />

Die Bemühungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> werden inzwischen von anderen Organisationen vorbildlich<br />

unterstützt, wie zum Beispiel die Aktion „WortSchatz“ der Rotarier mit einer Broschüre zur<br />

Sprachförderung für Eltern, oder mehrsprachigen Ausleihbüchern in den <strong>Kindertages</strong>einrichtungen.<br />

Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 fördert das Land die Intensive Sprachförderung im Kindergarten<br />

(ISK), dieses Programm löste die bisherige Sprachförderung der Landesstiftung „Sag<br />

mal was“, ab. Eine weitere Möglichkeit bietet u.a. die „Hausaufgaben- Sprach- und Lernhilfe“<br />

des Landes. Die - neben dem städtischen Sprachförderkonzept - bestehenden Förderprogramme<br />

bieten weitere, wichtige Unterstützungsmöglichkeiten und werden daher so umfassend wie<br />

möglich in Anspruch genommen.<br />

Die Feststellung der Sprachproblematik erfolgt jährlich über gezielte Beobachtungen und/oder<br />

über gezielte Sprachstandserhebungen, die vorab mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> abzusprechen sind. Als<br />

Empfehlung gilt die Sprachstandserhebung nach dem „SISMIK“-Verfahren.<br />

3.1.5 Freistellung von Leitungen<br />

Ab drei Gruppen wird die Leitung für Verwaltungstätigkeiten mit 5 Std. pro Gruppe wöchentlich<br />

freigestellt. Es ist im Rahmen der Finanzierbarkeit zu prüfen, ob die Freistellungsregelung künftig<br />

auch für ein- und zweigruppige Einrichtungen teilweise zum Tragen kommen können, da auch<br />

hier die Anforderungen an die Leitungen zunehmen.<br />

3.1.6 Verfügungszeit<br />

Es wird davon ausgegangen, dass 80 % der wöchentlichen Arbeitszeit „Zeit am Kind“ sind, die<br />

übrigen 20 % sind Verfügungszeit.<br />

Unter die Verfügungszeit fallen:<br />

� pädagogische Vor- und Nachbereitung<br />

� organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben<br />

� Zusammenarbeit mit Team, Trägern, Eltern, Familien, Institutionen<br />

� Öffentlichkeitsarbeit<br />

Diese Regelung entspricht der ständigen Rechtssprechung des VGH Baden-Württemberg. Die<br />

Verfügungszeit soll in der Einrichtung geleistet werden, so dass unter anderem die Rufbereitschaft<br />

in Randbetreuungszeiten abgedeckt ist<br />

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