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Aalener Kindertages- betreuungsplan AKITA 2011 - Stadt Aalen

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nen, insbesondere durch Zuweisung von Lehrerwochenstunden, i.R. des „Jugendbegleiterprogramms“<br />

usw..<br />

Als Zusatzkräfte können im Umgang mit Kindern erfahrene und geeignete Betreuungskräfte, eingesetzt<br />

werden. Insbesondere für die Mittagessenbetreuung und in der Hauswirtschaft, aber<br />

auch für die Aufsicht kann das „Freiwillige Soziale Jahr“ (FSJ) eine weitere, wichtige Alternative<br />

sein.<br />

Im Vertretungsfalle (i.d.R. bei Krankheit und Dienstbefreiung aus besonderem Anlass), stehen<br />

fest angestellte städt. Vertretungskräfte zur Verfügung.<br />

Die Dienstaufsicht über die städtischen Fachkräfte übt das Amt für Soziales, Jugend und Familie<br />

aus, die Fachaufsicht erfolgt grundsätzlich durch die Schulleitung; ggf. ist das Amt für Soziales,<br />

Jugend und Familie hinzuzuziehen.<br />

Die Vorbereitungszeit beträgt mindestens 10 % der Arbeitszeit und ist außerhalb der Öffnungszeiten<br />

in der Einrichtung abzuleisten.<br />

Alle Mitarbeiter/innen müssen eine positive Grundeinstellung zu Kindern mitbringen. Einfühlungsvermögen,<br />

Wertschätzung, Verantwortungsbewusstsein, Offenheit und Toleranz sind neben<br />

der beruflichen Qualifikation weitere wichtige persönliche Kompetenzen.<br />

Aufsicht:<br />

Die Beaufsichtigung der Schüler erfolgt im Rahmen der aufsichtsrechtliche Vorschriften. Sie geschieht<br />

im Gruppenalltag vorrangig durch die pädagogischen Fachkräfte, diese können zudem<br />

z.B. während der Mittagszeit (Mittagessen) in Abstimmung mit der Schule unterstützend tätig<br />

sein. Für die Sicherstellung der Aufsichtspflicht ist die jeweilige Schulleitung verantwortlich. Eine<br />

Aufsichtskraft sollte für nicht mehr als 28 Schüler zuständig sein.<br />

Mittagstisch:<br />

Bei Betreuungsangeboten mit einer längeren Betreuungszeit als 14.00 Uhr sollte ein Mittagessen<br />

ermöglicht werden. Daher wird, wenn es die personellen und räumlichen Vorraussetzungen erlauben,<br />

in der Zeit zwischen 12.00 und 14.00 Uhr ein Mittagstisch angeboten. Den Schülern soll<br />

eine ausgewogene und gesunde Ernährung, unter Berücksichtigung kultureller Aspekte, angeboten<br />

werden. Um bedürftigen Kindern und Schülern ein preisgünstiges gesundes Mittagessen zu<br />

ermöglichen, gewährt diesen die <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> im Rahmen der Richtlinien ein warmes Mittagessen<br />

zum Preis von jeweils 1 €.<br />

Elternbeiträge:<br />

Je nach Angebotsform werden Elternbeiträge erhoben, die der wirtschaftlichen Belastung der<br />

Familie angemessen Rechnung tragen. Die Elternbeiträge richten sich nach den jeweils vom Gemeinderat<br />

beschlossenen Entgeltregelungen.<br />

3.2.3 Mögliche Handlungsfelder einer gelingenden pädagogischen Ar<br />

beit:<br />

Die nachstehenden Beispiele sind als Anregungen und Denkanstöße zu verstehen, sie sind weder<br />

abschließend noch verbindlich, können aber von Fall zu Fall als Hilfestellung und Orientierung<br />

dienen. Inwieweit diese wünschenswerten Zielsetzungen jeweils umzusetzen sind, hängt<br />

von den Gegebenheiten vor Ort, insbesondere von den personellen und finanziellen Möglichkeiten,<br />

ab. Ebenso richtet sich dies nach den jeweiligen Betreuungsformen und deren jeweiligem,<br />

vorrangigem Auftrag (s. auch Ziff. 2.1).<br />

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