Aalener Kindertages- betreuungsplan AKITA 2011 - Stadt Aalen
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nen, insbesondere durch Zuweisung von Lehrerwochenstunden, i.R. des „Jugendbegleiterprogramms“<br />
usw..<br />
Als Zusatzkräfte können im Umgang mit Kindern erfahrene und geeignete Betreuungskräfte, eingesetzt<br />
werden. Insbesondere für die Mittagessenbetreuung und in der Hauswirtschaft, aber<br />
auch für die Aufsicht kann das „Freiwillige Soziale Jahr“ (FSJ) eine weitere, wichtige Alternative<br />
sein.<br />
Im Vertretungsfalle (i.d.R. bei Krankheit und Dienstbefreiung aus besonderem Anlass), stehen<br />
fest angestellte städt. Vertretungskräfte zur Verfügung.<br />
Die Dienstaufsicht über die städtischen Fachkräfte übt das Amt für Soziales, Jugend und Familie<br />
aus, die Fachaufsicht erfolgt grundsätzlich durch die Schulleitung; ggf. ist das Amt für Soziales,<br />
Jugend und Familie hinzuzuziehen.<br />
Die Vorbereitungszeit beträgt mindestens 10 % der Arbeitszeit und ist außerhalb der Öffnungszeiten<br />
in der Einrichtung abzuleisten.<br />
Alle Mitarbeiter/innen müssen eine positive Grundeinstellung zu Kindern mitbringen. Einfühlungsvermögen,<br />
Wertschätzung, Verantwortungsbewusstsein, Offenheit und Toleranz sind neben<br />
der beruflichen Qualifikation weitere wichtige persönliche Kompetenzen.<br />
Aufsicht:<br />
Die Beaufsichtigung der Schüler erfolgt im Rahmen der aufsichtsrechtliche Vorschriften. Sie geschieht<br />
im Gruppenalltag vorrangig durch die pädagogischen Fachkräfte, diese können zudem<br />
z.B. während der Mittagszeit (Mittagessen) in Abstimmung mit der Schule unterstützend tätig<br />
sein. Für die Sicherstellung der Aufsichtspflicht ist die jeweilige Schulleitung verantwortlich. Eine<br />
Aufsichtskraft sollte für nicht mehr als 28 Schüler zuständig sein.<br />
Mittagstisch:<br />
Bei Betreuungsangeboten mit einer längeren Betreuungszeit als 14.00 Uhr sollte ein Mittagessen<br />
ermöglicht werden. Daher wird, wenn es die personellen und räumlichen Vorraussetzungen erlauben,<br />
in der Zeit zwischen 12.00 und 14.00 Uhr ein Mittagstisch angeboten. Den Schülern soll<br />
eine ausgewogene und gesunde Ernährung, unter Berücksichtigung kultureller Aspekte, angeboten<br />
werden. Um bedürftigen Kindern und Schülern ein preisgünstiges gesundes Mittagessen zu<br />
ermöglichen, gewährt diesen die <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> im Rahmen der Richtlinien ein warmes Mittagessen<br />
zum Preis von jeweils 1 €.<br />
Elternbeiträge:<br />
Je nach Angebotsform werden Elternbeiträge erhoben, die der wirtschaftlichen Belastung der<br />
Familie angemessen Rechnung tragen. Die Elternbeiträge richten sich nach den jeweils vom Gemeinderat<br />
beschlossenen Entgeltregelungen.<br />
3.2.3 Mögliche Handlungsfelder einer gelingenden pädagogischen Ar<br />
beit:<br />
Die nachstehenden Beispiele sind als Anregungen und Denkanstöße zu verstehen, sie sind weder<br />
abschließend noch verbindlich, können aber von Fall zu Fall als Hilfestellung und Orientierung<br />
dienen. Inwieweit diese wünschenswerten Zielsetzungen jeweils umzusetzen sind, hängt<br />
von den Gegebenheiten vor Ort, insbesondere von den personellen und finanziellen Möglichkeiten,<br />
ab. Ebenso richtet sich dies nach den jeweiligen Betreuungsformen und deren jeweiligem,<br />
vorrangigem Auftrag (s. auch Ziff. 2.1).<br />
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