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Aalener Kindertages- betreuungsplan AKITA 2011 - Stadt Aalen

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Andererseits wird die Betreuungsarbeit nicht von pädagogischen Lehrkräften, sondern von Erziehungsfachkräften<br />

oder in der Erziehung bzw. Betreuung erfahrenen Personen geleistet. Umso<br />

mehr gilt es, einvernehmliche Lösungen zu finden, welche sowohl den Belangen der Schule als<br />

auch des Schulträgers und seiner Fachkräfte Rechung tragen. So kann auch die Mitwirkung an<br />

der Hausaufgabenbetreuung durch städtische Fachkräfte, im Rahmen der personellen Möglichkeiten,<br />

in Frage kommen. Vorrangig geschieht dies dort jedoch durch Lehrkräfte, vor allem ab der<br />

Klassenstufe 3.<br />

Sowohl im Hort als auch in der Ganztagebetreuung sind gemeinsam erarbeitete pädagogische<br />

Konzeptionen daher unerlässlich.<br />

Zeitliche Rahmenbedingungen:<br />

Außerunterrichtliche Betreuungsangebote sollen grundsätzlich zumindest für ein Schulhalbjahr,<br />

möglichst aber für ein ganzen Schuljahr, eingerichtet werden. Dies gebieten die mit diesem<br />

Betreuungsangebot verbundenen pädagogischen Ziele und organisatorische Notwendigkeiten.<br />

Daher muss die Verlässlichkeit sowohl aus schulorganisatorischen Gründen, als auch im Interesse<br />

der Schüler und deren Eltern, gegeben sein.<br />

Die schulischen Betreuungsangebote finden während der Schulwochen zwischen Montag und<br />

Freitag statt. Der tägliche zeitliche Gesamtkorridor ist jeweils von 6.45 bis 16.00 Uhr. Das tatsächliche<br />

Betreuungsangebot vor Ort richtet sich nach den Vorgaben des Landes bzw. den jeweiligen<br />

gemeinderätlichen Beschlüssen.<br />

Gruppengröße:<br />

Eine Betreuungsgruppe besteht in der Regel aus mindestens 10 und maximal 25 Schülern, im<br />

Rahmen der Ganztagesschule kann auch der Klassenteiler = 28 Kinder – als Maßstab herangezogen<br />

werden. Für jede Betreuungsgruppe steht eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung, im<br />

Hort gelten darüber hinaus die Vorgaben des Landesjugendamtes – KVJS.<br />

Räumliche Voraussetzungen:<br />

Die Betreuung erfolgt in geeigneten Räumen (i.d.R. Klassenräume), hierbei sollten pro Schüler<br />

mindestens 3 qm Bodenfläche im Gruppenbereich zur Verfügung stehen. Es wird von einer<br />

durchschnittlichen Raumgröße von ca. 60 qm ausgegangen. Außerdem sollten, je nach Angebotsform,<br />

möglichst besondere Räume für Hausaufgabenbetreuung, übliche Nebenräume und<br />

ein Außenspielbereich zur Verfügung stehen.<br />

Die Räume sind so zu gestalten und ausgestatten, dass sie den Schülern vielfältige Erfahrungen<br />

ermöglichen. Der jeweilige Raum steht grundsätzlich ausschließlich der Gruppe zur Verfügung.<br />

So können Materialien im Raum verbleiben und begonnene Spielvorhaben, Bauprojekte und<br />

Kreativangebote weitergeführt werden. Bei Bedarf und nach Absprache kann die Schule die Räume<br />

mit nutzen.<br />

Bei der Hausaufgabenbetreuung bietet sich die Mitnutzung eines oder mehrerer Klassenzimmer<br />

an.<br />

Die Nutzung schulischer Fachräume, wie z.B. Sporthalle, Werkraum sind generell zusätzliche<br />

räumliche Ergänzungen, die in Absprache mit der Schulleitung bei allen Betreuungsformen einbezogen<br />

werden können.<br />

Personal:<br />

Die Betreuung erfolgt, soweit die <strong>Stadt</strong> zuständig ist, durch pädagogische Fachkräfte nach § 7<br />

<strong>Kindertages</strong>betreuungsgesetz (KiTaG), i.d.R. sind dies staatlich anerkannte Erzieherinnen bzw.<br />

Kinderpflegerinnen. Vor allem im Rahmen der offiziell vom Land genehmigten Ganztagesschulen<br />

sind außerdem alle Möglichkeiten auszuschöpfen, weitere personelle Ressourcen zu gewin-<br />

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