Aalener Kindertages- betreuungsplan AKITA 2011 - Stadt Aalen
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Andererseits wird die Betreuungsarbeit nicht von pädagogischen Lehrkräften, sondern von Erziehungsfachkräften<br />
oder in der Erziehung bzw. Betreuung erfahrenen Personen geleistet. Umso<br />
mehr gilt es, einvernehmliche Lösungen zu finden, welche sowohl den Belangen der Schule als<br />
auch des Schulträgers und seiner Fachkräfte Rechung tragen. So kann auch die Mitwirkung an<br />
der Hausaufgabenbetreuung durch städtische Fachkräfte, im Rahmen der personellen Möglichkeiten,<br />
in Frage kommen. Vorrangig geschieht dies dort jedoch durch Lehrkräfte, vor allem ab der<br />
Klassenstufe 3.<br />
Sowohl im Hort als auch in der Ganztagebetreuung sind gemeinsam erarbeitete pädagogische<br />
Konzeptionen daher unerlässlich.<br />
Zeitliche Rahmenbedingungen:<br />
Außerunterrichtliche Betreuungsangebote sollen grundsätzlich zumindest für ein Schulhalbjahr,<br />
möglichst aber für ein ganzen Schuljahr, eingerichtet werden. Dies gebieten die mit diesem<br />
Betreuungsangebot verbundenen pädagogischen Ziele und organisatorische Notwendigkeiten.<br />
Daher muss die Verlässlichkeit sowohl aus schulorganisatorischen Gründen, als auch im Interesse<br />
der Schüler und deren Eltern, gegeben sein.<br />
Die schulischen Betreuungsangebote finden während der Schulwochen zwischen Montag und<br />
Freitag statt. Der tägliche zeitliche Gesamtkorridor ist jeweils von 6.45 bis 16.00 Uhr. Das tatsächliche<br />
Betreuungsangebot vor Ort richtet sich nach den Vorgaben des Landes bzw. den jeweiligen<br />
gemeinderätlichen Beschlüssen.<br />
Gruppengröße:<br />
Eine Betreuungsgruppe besteht in der Regel aus mindestens 10 und maximal 25 Schülern, im<br />
Rahmen der Ganztagesschule kann auch der Klassenteiler = 28 Kinder – als Maßstab herangezogen<br />
werden. Für jede Betreuungsgruppe steht eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung, im<br />
Hort gelten darüber hinaus die Vorgaben des Landesjugendamtes – KVJS.<br />
Räumliche Voraussetzungen:<br />
Die Betreuung erfolgt in geeigneten Räumen (i.d.R. Klassenräume), hierbei sollten pro Schüler<br />
mindestens 3 qm Bodenfläche im Gruppenbereich zur Verfügung stehen. Es wird von einer<br />
durchschnittlichen Raumgröße von ca. 60 qm ausgegangen. Außerdem sollten, je nach Angebotsform,<br />
möglichst besondere Räume für Hausaufgabenbetreuung, übliche Nebenräume und<br />
ein Außenspielbereich zur Verfügung stehen.<br />
Die Räume sind so zu gestalten und ausgestatten, dass sie den Schülern vielfältige Erfahrungen<br />
ermöglichen. Der jeweilige Raum steht grundsätzlich ausschließlich der Gruppe zur Verfügung.<br />
So können Materialien im Raum verbleiben und begonnene Spielvorhaben, Bauprojekte und<br />
Kreativangebote weitergeführt werden. Bei Bedarf und nach Absprache kann die Schule die Räume<br />
mit nutzen.<br />
Bei der Hausaufgabenbetreuung bietet sich die Mitnutzung eines oder mehrerer Klassenzimmer<br />
an.<br />
Die Nutzung schulischer Fachräume, wie z.B. Sporthalle, Werkraum sind generell zusätzliche<br />
räumliche Ergänzungen, die in Absprache mit der Schulleitung bei allen Betreuungsformen einbezogen<br />
werden können.<br />
Personal:<br />
Die Betreuung erfolgt, soweit die <strong>Stadt</strong> zuständig ist, durch pädagogische Fachkräfte nach § 7<br />
<strong>Kindertages</strong>betreuungsgesetz (KiTaG), i.d.R. sind dies staatlich anerkannte Erzieherinnen bzw.<br />
Kinderpflegerinnen. Vor allem im Rahmen der offiziell vom Land genehmigten Ganztagesschulen<br />
sind außerdem alle Möglichkeiten auszuschöpfen, weitere personelle Ressourcen zu gewin-<br />
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