03.06.2013 Aufrufe

AUSHANGPFLICHTIGE ARBEITSSCHUTZGESETZE - Beuth Verlag

AUSHANGPFLICHTIGE ARBEITSSCHUTZGESETZE - Beuth Verlag

AUSHANGPFLICHTIGE ARBEITSSCHUTZGESETZE - Beuth Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gewebe (gewebeäquivalentes Material der Dichte<br />

1 g/cm3, Zusammensetzung: 76,2 % Sauerstoff,<br />

11,1 % Kohlenstoff, 10,1 % Wasserstoff, 2,6 %<br />

Stickstoff).<br />

Die Einheit der Ortsdosis ist das Sievert (Sv).<br />

f) Ortsdosisleistung:<br />

In einem bestimmten Zeitintervall erzeugte Ortsdosis,<br />

dividiert durch die Länge des Zeitintervalls.<br />

g) Personendosis:<br />

Äquivalentdosis, gemessen an der für die Strahlenexposition<br />

repräsentativen Stelle der Körperoberfläche.<br />

Messgrößen für die Personendosimetrie sind die Tiefen-Personendosis<br />

H(tief)p(10) und die Oberflächen-<br />

Personendosis H(tief)p(0,07). Die Tiefen-Personendosis<br />

H(tief)p(10) ist die Äquivalentdosis in 10 Millimeter Tiefe<br />

im Körper an der Tragestelle des Personendosimeters.<br />

Die Oberflächen-Personendosis H(tief)p(0,07) ist die<br />

Äquivalentdosis in 0,07 Millimeter Tiefe im Körper an der<br />

Tragestelle des Personendosimeters. Die Einheit der<br />

Personendosis ist das Sievert (Sv).<br />

7. Durchführung, technische:<br />

Einstellen der technischen Parameter an der Röntgeneinrichtung,<br />

Lagern des Patienten oder des Tieres unter Beachtung<br />

der Einstelltechnik, Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahls,<br />

Durchführen von Strahlenschutzmaßnahmen und<br />

Auslösen der Strahlung.<br />

8. Forschung, medizinische:<br />

Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen, soweit sie<br />

der Fortentwicklung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder der<br />

medizinischen Wissenschaft und nicht in erster Linie der Untersuchung<br />

oder Behandlung des einzelnen Patienten dient.<br />

9. Hochschutzgerät:<br />

Röntgeneinrichtung, die den Vorschriften der Anlage 2 Nr. 2<br />

entspricht.<br />

10. Indikation, rechtfertigende:<br />

Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen<br />

Fachkunde im Strahlenschutz, dass und in welcher<br />

Weise Röntgenstrahlung am Menschen in der Heilkunde oder<br />

Zahnheilkunde angewendet wird.<br />

11. Medizinphysik-Experte:<br />

Röntgenverordnung (RöV) 112

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!