- Seite 1 und 2:
Rainer Huke / Christian Lepping Aus
- Seite 3 und 4:
zur aktuellen Version 8.0 Bei den a
- Seite 5 und 6:
Die vorliegende Sammlung wird - weg
- Seite 7 und 8:
I. ZWINGEND AUSHANGPFLICHTIGE ARBEI
- Seite 9 und 10:
gen und Aufforderungen zu diesen, s
- Seite 11 und 12:
§ 9 Zulässige unterschiedliche Be
- Seite 13 und 14:
(2) Der Arbeitgeber soll in geeigne
- Seite 15 und 16:
Beschäftigten hierbei unterstütze
- Seite 17 und 18:
on, einer Behinderung, des Alters,
- Seite 19 und 20:
Abschnitt 5 Sonderregelungen für
- Seite 21 und 22:
Benachteiligungen informieren, 2. B
- Seite 23 und 24:
Abschnitt 7 Schlussvorschriften §
- Seite 25 und 26:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. Ju
- Seite 27 und 28:
§ 6 Nacht- und Schichtarbeit (1) D
- Seite 29 und 30:
während dieses Dienstes zu anderen
- Seite 31 und 32:
nen, die Regelungen zum Schutz der
- Seite 33 und 34:
waren und an diesem Tag zum Verkauf
- Seite 35 und 36:
die Landesregierungen durch Rechtsv
- Seite 37 und 38:
(3) Das Bundesministerium der Verte
- Seite 39 und 40:
(2) Für die Beschäftigung von Per
- Seite 41 und 42:
mer auf Verlangen eine Kopie der Au
- Seite 43 und 44:
Gesetz zum Schutz der erwerbstätig
- Seite 45 und 46:
eiten, bei denen sie ständig stehe
- Seite 47 und 48:
(3) Stillende Mütter dürfen mit d
- Seite 49 und 50:
Dritter Abschnitt Kündigung § 9 K
- Seite 51 und 52:
§ 12 (weggefallen) § 13 Muttersch
- Seite 53 und 54:
4. häusliche Pflege, 5. Haushaltsh
- Seite 55 und 56:
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Abs
- Seite 57 und 58:
trifft der Arbeitgeber die erforder
- Seite 59 und 60:
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Nicht ers
- Seite 61 und 62:
2. Arbeitsbedingungen Tätigkeiten
- Seite 63 und 64:
§ 4 Arbeitszeit (1) Tägliche Arbe
- Seite 65 und 66:
(2) Die Aufsichtsbehörde darf nach
- Seite 67 und 68:
(3) Ein Entgeltausfall darf durch d
- Seite 69 und 70:
Arbeitgeber zu tragen, sofern er di
- Seite 71 und 72:
§ 18 Feiertagsruhe (1) Am 24. und
- Seite 73 und 74:
2. abweichend von § 11 Abs. 1 Satz
- Seite 75 und 76:
(3) Werden Jugendliche in einem Bet
- Seite 77 und 78:
näher bestimmen, 2. über die Besc
- Seite 79 und 80:
hat die Jugendlichen vor der erstma
- Seite 81 und 82:
Jugendliche ihm die Bescheinigung
- Seite 83 und 84:
dung des 18. Lebensjahrs des Jugend
- Seite 85 und 86:
des Beginns der Beschäftigung bei
- Seite 87 und 88:
heitswesen zuständigen obersten La
- Seite 89 und 90:
Fünfter Abschnitt Straf- und Bußg
- Seite 91 und 92:
auf diese Bußgeldvorschrift verwei
- Seite 93 und 94:
Verfolgung und Ahndung von Ordnungs
- Seite 95 und 96:
Verordnung über den Kinderarbeitss
- Seite 97 und 98:
Gesetz über den Ladenschluss (LadS
- Seite 99 und 100:
teilen für Kraftfahrzeuge, soweit
- Seite 101 und 102:
(2) In den nach Absatz 1 erlassenen
- Seite 103 und 104:
(2a) In Verkaufsstellen, die gemä
- Seite 105 und 106:
(2) Soweit für Verkaufsstellen gem
- Seite 107 und 108:
Vorschriften über die Voraussetzun
- Seite 109 und 110:
Verordnung über den Verkauf bestim
- Seite 111 und 112:
4. Betriebsbedingungen, maximale: K
- Seite 113 und 114:
gewebe (gewebeäquivalentes Materia
- Seite 115 und 116:
die erzeugte Röntgenstrahlung durc
- Seite 117 und 118:
(3) Welche Arten von Tätigkeiten n
- Seite 119 und 120:
Strahlenexposition des Patienten vo
- Seite 121 und 122:
§ 4 Anzeigebedürftiger Betrieb vo
- Seite 123 und 124:
Satz 1 Nr. 1 einschließlich der Er
- Seite 125 und 126:
(2) Einer Anzeige nach Absatz 1 Sat
- Seite 127 und 128:
§ 9 Pflichten des Inhabers einer B
- Seite 129 und 130: mitzuteilen, welche dieser Personen
- Seite 131 und 132: 2. jede Strahlenexposition von Mens
- Seite 133 und 134: jeder Änderung der Einrichtung ode
- Seite 135 und 136: § 17a Qualitätssicherung durch ä
- Seite 137 und 138: 6. bei einer Röntgeneinrichtung zu
- Seite 139 und 140: (3) Die erforderlichen Kenntnisse i
- Seite 141 und 142: (4) Die Behörde kann für Störstr
- Seite 143 und 144: Nutzen, die mit keiner oder einer g
- Seite 145 und 146: Fällen gelten § 23 Abs. 3 und §
- Seite 147 und 148: 5. bei einer Untersuchung zusätzli
- Seite 149 und 150: die Vertraulichkeit und Unversehrth
- Seite 151 und 152: weisen kann, die erforderliche Fach
- Seite 153 und 154: § 28d Anwendungsverbote und Anwend
- Seite 155 und 156: Unterabschnitt 3 Anwendung von Rön
- Seite 157 und 158: 4. für die Schilddrüse und die Kn
- Seite 159 und 160: durch eine von ihr bestimmte Stelle
- Seite 161 und 162: (3) Beruflich strahlenexponierten P
- Seite 163 und 164: (10) Die Messstellen nach Absatz 4
- Seite 165 und 166: (7) Die Messstellen oder die zustä
- Seite 167 und 168: son und die mit diesen Aufgaben ver
- Seite 169 und 170: medizinischen Vorsorge nach § 40 A
- Seite 171 und 172: 11. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 3 als
- Seite 173 und 174: § 18a Abs. 2 bei Bestellung vor 19
- Seite 175 und 176: § 48 Inkrafttreten, abgelöste Vor
- Seite 177 und 178: 1.2.1 bei Nennspannungen bis 200 Ki
- Seite 179: Anlage 3 (zu § 31a) Gewebe-Wichtun
- Seite 183 und 184: § 3 Begriff des befristet beschäf
- Seite 185 und 186: (4) Der Arbeitgeber hat der Verring
- Seite 187 und 188: vertrag Regelungen über die tägli
- Seite 189 und 190: fristeten Arbeitsverhältnisses das
- Seite 191 und 192: Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorsch
- Seite 193 und 194: (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle d
- Seite 195 und 196: ausgenommen ist, gelten die vorsteh
- Seite 197 und 198: § 14 Berlin-Klausel (gegenstandslo
- Seite 199 und 200: Dies gilt auch für mit der nach Sa
- Seite 201 und 202: (2) In den Fällen, in denen das du
- Seite 203 und 204: dienstgesetzes geleistet hat, wenn
- Seite 205 und 206: § 4 Bezugszeitraum (1) Elterngeld
- Seite 207 und 208: mal geändert werden. In Fällen be
- Seite 209 und 210: werden, um auf Rechtsvorschriften b
- Seite 211 und 212: nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen,
- Seite 213 und 214: Arbeitszeit soll im Antrag angegebe
- Seite 215 und 216: (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wen
- Seite 217 und 218: 7. Höhe des letzten zustehenden Mo
- Seite 219 und 220: (3) In den Fällen des Absatzes 1 i
- Seite 221 und 222: weit öffentliche Belange dies zwin
- Seite 223 und 224: esonderen Belange dieser Beschäfti
- Seite 225 und 226: gung zu stellen. Dies gilt nicht, w
- Seite 227 und 228: über Mindestvorschriften für Sich
- Seite 229 und 230: Die nachfolgenden Anforderungen gel
- Seite 231 und 232:
Werkstoff bestehen oder so gegen di
- Seite 233 und 234:
(2) Sie müssen mindestens einen Ab
- Seite 235 und 236:
3.2 Anordnung der Arbeitsplätze Ar
- Seite 237 und 238:
(2) Waschräume nach § 6 Abs. 2 Sa
- Seite 239 und 240:
5.2 Zusätzliche Anforderungen an B
- Seite 241 und 242:
Gesetz über Betriebsärzte, Sicher
- Seite 243 und 244:
3. die Durchführung des Arbeitssch
- Seite 245 und 246:
c) der Auswahl und Erprobung von K
- Seite 247 und 248:
schutzes und der Unfallverhütung z
- Seite 249 und 250:
§ 14 Ermächtigung zum Erlaß von
- Seite 251 und 252:
in Kraft. § 14 und § 21 treten am
- Seite 253 und 254:
aa) 0,25 Stunden/Beschäftigten x J
- Seite 255:
GDA Gesellschaft für Marketing und