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AUSHANGPFLICHTIGE ARBEITSSCHUTZGESETZE - Beuth Verlag

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Anlage 4 (zu § 38 Abs. 1 Satz 3)<br />

Ärztliche Bescheinigung nach § 38 der Röntgenverordnung<br />

(Fundstelle des Originaltextes: BGBI. I 2003, 635)<br />

Strahlenschutzverantwortlicher<br />

(Unternehmen, Dienststelle usw.)<br />

Beurteilung<br />

Personalnummer<br />

gegebenenfalls Registrier-Nr. des<br />

Strahlenpasses<br />

Herr/Frau _______________________<br />

Name _______________________<br />

Vorname _______________________<br />

geb. am _______________________<br />

Straße _______________________<br />

Wohnort _______________________<br />

Wurde von mir<br />

am _____________________ untersucht.<br />

Es bestehen derzeit gegen eine Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Röntgenstrahlung<br />

I keine gesundheitlichen Bedenken<br />

II gesundheitliche Bedenken gegen Tätigkeit im Kontrollbereich<br />

Hinweis: Die Beurteilung umfasst nicht sonstige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

nach anderen Rechtsvorschriften. Hält der Strahlenschutzverantwortliche<br />

oder die beruflich strahlenexponierte Person die vom Arzt nach § 41 Abs. 1<br />

Satz 1 in der Bescheinigung nach § 38 getroffene Beurteilung für unzutreffend, so<br />

kann die Entscheidung der zuständigen Behörde beantragt werden.<br />

Bemerkungen:<br />

Erneute Beurteilung oder nächste Untersuchung<br />

Ort, Datum Unterschrift Stempel mit Anschrift des Arztes<br />

nach § 41 Abs. 1 Satz 1 RöV<br />

Röntgenverordnung (RöV) 179

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