Jürgen Weibler Personalwirtschaftliche Theorien - Rainer Hampp ...
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<strong>Weibler</strong>: <strong>Personalwirtschaftliche</strong> <strong>Theorien</strong> (ZfP 2/95)<br />
programmatisch zum Ausdruck kommt. Der Einsatzbegriff ist also hier umfassend zu<br />
interpretieren und wird nicht mit einer einzelnen Personalfunktion gleichgesetzt.<br />
Ferner verstehen wir die Personalwirtschaftslehre in Anlehnung an Hans Ulrich<br />
(1981) vor allem als eine angewandte Wissenschaft. Ihr unmittelbarer Zweck ist es,<br />
"dem Menschen ein wissenschaftlich fundiertes Handeln in der Praxis zu ermöglichen"<br />
(S. 10) 3 . Die in der Personalwirtschaftslehre zu behandelnden Probleme entstehen<br />
hiernach primär im Praxiszusammenhang 4 . Da der Praxiszusammenhang generell<br />
komplex zu denken ist, ist ein Verzicht auf vereinfachende Menschen- und Organisationsbilder<br />
u.E. eine Voraussetzung dafür, überhaupt eine angewandte Wissenschaft<br />
betreiben zu können. Hier empfiehlt es sich, divergierende Wirklichkeitsbilder sowie<br />
ihre zeitliche, räumliche und/oder personale Kontextabhängigkeit nicht von vornherein<br />
auszuschließen.<br />
Dabei geht es einer angewandten Wissenschaft, wie Wiendieck (1994) betont,<br />
nicht nur darum, "aus dem breiten Spektrum vorhandener <strong>Theorien</strong> jeweils jene<br />
herauszusuchen, die eine Lösung für die gerade interessierende praktische Problemlösung<br />
liefern kann" (S. 34). Vielmehr wird auch damit der Anspruch verbunden, eigene<br />
Forschungsleistungen zu erbringen. Diese Eigenständigkeit ist alleine deshalb<br />
notwendig, um dem besonderen sozialen und situativen Kontext gerecht zu werden.<br />
Die Personalwirtschaftslehre ist also bei dieser Betrachtung nicht theoretischer<br />
Selbstzweck, sondern stellt Wissen bereit, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unter<br />
Zielen sind ganz allgemein Größen zu verstehen, die durch personalwirtschaftliche<br />
Aktionen berührt werden sollen (z.B. Gewinnsteigerung oder Arbeitszufriedenheit).<br />
Ziele sind stets aus der Sicht der Träger dieser Zielsetzungen zu formulieren. Wer<br />
relevanter Träger von Zielsetzungen sein kann, hängt von den einbezogenen Anspruchsgruppen<br />
ab. Eine Antwort auf diese Frage ist umstritten (vgl. allgemein die<br />
shareholder-stakeholder-Diskussion, z.B. Bleicher 1992, für die Personalwirtschaftslehre<br />
z.B. v. Eckardstein/Schnellinger 1978, Remer 1978).<br />
Eine inhaltliche Differenzierung der Ziele orientiert sich gemeinhin bisher an den<br />
Begriffspaaren ökonomisch vs. sozial (Wunderer/Kuhn 1995), ökonomisch vs. human<br />
(Kossbiel 1988), ökonomisch vs. personal/sozial (Weber 1992) bzw. wirtschaftlich vs.<br />
sozial (v. Eckardstein/Schnellinger (1978). Deutlich wird also auf die Besonderheiten<br />
des Leistungsfaktors Personal hingewiesen (vgl. auch Weber 1992, Wächter 1981,<br />
Gaugler 1975). Die Besonderheiten sind unserer Ansicht nach in der Eigenwilligkeit<br />
und Eigenbestimmtheit dieses Leistungsfaktors zu suchen, der darüber hinaus<br />
3<br />
Siehe auch z.B. Gaugler (1995), der eine l'art pour l'art-Position in der Betriebswirtschaftslehre<br />
als ernsthafte Alternative nicht in Betracht zieht. Für die Personalwirtschaftslehre<br />
formuliert Schanz analog: "Daß von der Personalwirtschaftslehre Praxisbezug gefordert<br />
werden muß, erscheint selbstverständlich" (1993, S. 45).<br />
4<br />
Eine gegenteilige Auffassung vertritt z.B. Sadowski (1991, S. 130 f.): "Die Theorie der<br />
Personalwirtschaft ist ... zunächst als Theorie von Beschaffungsentscheidungen unter<br />
Marktbedingungen, anders ausgedrückt: als Teil der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre<br />
im Sinne Gutenbergs" zu entwerfen.<br />
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