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gemeindearchiv_b - Weißenkirchen in der Wachau

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Aus dem Geme<strong>in</strong>dearchiv und an<strong>der</strong>en Aufzeichnungen R. Korner, 2013 Seite 13<br />

In <strong>der</strong> Zeit nach dem 30jährigen Krieg lebten beson<strong>der</strong>s viele verarmte, herumziehende<br />

Leute. In den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>echnungen f<strong>in</strong>den sich unter dem Posten „Almohsen“ auch<br />

E<strong>in</strong>tragungen wie diese:<br />

„E<strong>in</strong>ige Kreuzer für Abbrändler ... für e<strong>in</strong>en Arbmen aus Pommern sambt se<strong>in</strong>em Weib auf<br />

Vorweisung e<strong>in</strong>e glaubwürdigen Sche<strong>in</strong>s ... für dreye Soldaten gegeben ... für a<strong>in</strong>en arbmen<br />

Schulmaister auf se<strong>in</strong> vielfältiges Bitten ... für a<strong>in</strong>en Pilgramb ... a<strong>in</strong>em arbmen Geistlichen<br />

gegeben ... a<strong>in</strong>em armen Weib, welches vom Hüter zu Thürnsta<strong>in</strong> wegen 2 Äpfeln gepfendt<br />

worden ist ... sechs Zigeunern, dass dieselbm nicht hausieren gehen ... a<strong>in</strong>em armen Weib, so<br />

e<strong>in</strong> Messer zwischen die Rippen h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> gefallen, sambt a<strong>in</strong>em bey sich habenten Kh<strong>in</strong>d ...<br />

a<strong>in</strong>em alten krumpen Soldaten gegeben...“<br />

1653: Marktrichter Wolf Kholer, Christian Gebhart, Schulmeister <strong>in</strong> <strong>Weißenkirchen</strong><br />

Marktschreiber Johann Alb<strong>in</strong>o – erste Quartall Besoldung … mit 4 Eimern We<strong>in</strong>, 1 Klafter<br />

Holz und 10 fl 4 x<br />

Zachäus Zandt, Z<strong>in</strong>zendorferischer Hofmeister <strong>in</strong> dem anvertrauten Hoff auf <strong>der</strong> Burkh<br />

liegendt (Wk 155/156)<br />

Pestepidemie: Der Marktschreiber hält fest: „Geb ich dem Paul König und dem Paul<br />

Plumpersmon, welche sich <strong>in</strong> dieser gefährlichen Zeit zu den <strong>in</strong>ficierten Leuth haben<br />

gebrauchen lassen, 10 Kreuzer“ (beide verdienen diese 10 x als „Totenlasser“, also als<br />

Totengräber, König Wk 152, Plumpersmon Wk 154)<br />

„Die Löser, Moster und Puttentrager betreffend verbleybt es bey dem Lohn nämblich a<strong>in</strong><br />

Löser 3 x, a<strong>in</strong> Puttentrager und a<strong>in</strong> Moster 4 Kreuzer.“ (Tageslohn)<br />

Die Geme<strong>in</strong>de bezahlt Brot für die Arbeiter, die am „neuen Gottesacker das Holtz<br />

umhackhen“ (Verlegung des Weißenkirchner Friedhofes, <strong>der</strong> sich ursprünglich wohl<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Wehranlage rund um Kirche befand, an se<strong>in</strong>en heutigen Ort zwischen<br />

<strong>Weißenkirchen</strong> und Joch<strong>in</strong>g – damals wahrsche<strong>in</strong>lich e<strong>in</strong> Augebiet)<br />

1654: „Panthät<strong>in</strong>g“ gehalten im Pöldt<strong>in</strong>ger Hoff zu Joch<strong>in</strong>g;<br />

Neuer Marktrichter Michl Kholer (<strong>der</strong> alte Marktrichter Wolf Kholer stirbt)<br />

Als Lösanfang (und „We<strong>in</strong>garteröffnung“) ist a<strong>in</strong>stimmig beschlossen am 30. September soll<br />

a<strong>in</strong> anfang gemacht werden<br />

Jacob Stütz, Bürger, ist vor Ghricht befragt worden, „wie es sich zugetragen mit <strong>der</strong><br />

entstandenen Feuersbrunst und wie es <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Hauß sey auskhommen. Stütz gibt<br />

Andtwort undt sagt, se<strong>in</strong> Weib hätte gesehen, dass e<strong>in</strong> Dienstmensch ...“; doch das Gericht<br />

sieht die Sachlage an<strong>der</strong>s, denn „<strong>der</strong> Stütz wegen se<strong>in</strong>er Nachlässigkeit, zu allem er <strong>in</strong><br />

Geldt nichts hat, <strong>in</strong> dem Gefänkhhauß muß büssen.“<br />

„Frembtes We<strong>in</strong>gewäx wird zwar here<strong>in</strong> <strong>in</strong> das Thaal zu br<strong>in</strong>gen doch nicht zu leuthgeben<br />

gewilligt.“ (We<strong>in</strong>handel ist erlaubt, nicht aber die Ausschank fremden We<strong>in</strong>es)<br />

„Dem Hanns Theürkhauff, Bürger und Bäckher alhier (Wk 17), wird e<strong>in</strong> PassSche<strong>in</strong> <strong>in</strong> das<br />

Landt ob <strong>der</strong> Enns verwilligt“<br />

Michl Carlhofer wird zum Gerhaben <strong>der</strong> Schlättischen K<strong>in</strong><strong>der</strong> (Hanns, Adam, Paul, Ros<strong>in</strong>a<br />

und Cathar<strong>in</strong>a) bestellt (Gerhab = Vormund); ebenso werden Gerhaben <strong>der</strong> Graffartischen,<br />

Märthischen, Schwe<strong>in</strong>zerischen, Burgerischen, Arzwiserischen und Schmidtleuthnerischen<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> bestellt.

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