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Blaue Narzisse - Onlineartikel 2006/07

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Die „Gefahr von rechts“<br />

Marco Kanne<br />

Freitag, den 02. Februar 20<strong>07</strong> um 15:46 Uhr<br />

Immer wieder dürfen wir den Medien Schreckensnachrichten über die vorgebliche Gefährlichkeit des<br />

Phänomens „Rechtsextremismus“ entnehmen. Und wenn man die jeweiligen Meldungen liest, so<br />

kann man als Beobachter den Eindruck bekommen, es gäbe eine tatsächliche „Gefahr von rechts“.<br />

Nehmen wir uns die offiziellen Zahlen des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“ (VS) zur Hand. Das<br />

Personenpotential von tatsächlichen oder vermeintlichen Rechtsextremisten beläuft sich auf 39 000.<br />

Die Statistik weist für das Jahr 2005 15 361 Straftaten insgesamt aus, die durch tatsächliche oder<br />

vermeintliche Rechtsextremisten begangen wurden. Eine auf den ersten Blick erschreckende Zahl.<br />

Unter diesen 15 361 Straftaten befinden sich nun laut Bundesamt 958 Gewalttaten. Das macht einen<br />

Anteil von rund 6,2% der rechtsextremen Gesamtstraftaten. Wobei handelt es sich dann aber bei den<br />

restlichen 93,8%?<br />

Zahlen sagen mehr als tausend Worte ... über den Rechtsextremismus<br />

Die Masse der nicht mit Gewalt zusammenhängenden rechtsextremen Straftaten sind<br />

„Propagandadelikte“, also beispielsweise das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger<br />

Organisationen (z.B. Hakenkreuz), oder eine schriftliche Meinungsäußerung, die als<br />

„volksverhetzend“ eingestuft wird.<br />

Warum stehen rechtsextreme Meinungsäußerungen – die sogenannten „Propagandadelikte“ – unter<br />

Strafe? Man will damit angeblich die „Würde der Opfer“ schützen. Ist dies nicht ein berechtigtes<br />

Anliegen? Das mag es mit Sicherheit sein, wenn es wirklich darum ginge, die Menschenwürde zu<br />

schützen. Aber selbst dann bliebe noch die Frage zu stellen, ob es der richtige Weg ist, eben<br />

Meinungsäußerungen zu bestrafen, die angeblich eben diese Würde verletzten würden, oder ob<br />

nicht die offene, freie und argumentative Auseinandersetzung den Opfern viel mehr gerecht würde,<br />

weil man sich dann wirklich argumentativ für diese engagieren würde? Und bedeutet<br />

Meinungsfreiheit als unverzichtbare Grundlage der freiheitlichen Demokratie nicht auch, ein Recht<br />

darauf zu haben, den größten Stuß und die größte Geschmacklosigkeit von sich geben zu dürfen,<br />

ohne Angst davor haben zu müssen, für diese Meinung in eine Gefängniszelle geworfen zu werden?<br />

Es steht unter Strafe, die „nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft“ zu verherrlichen oder<br />

zu billigen und ihre Verbrechen zu leugnen, weil dies die „Würde der Opfer“ verletzen würde.<br />

Demgegenüber scheint es aber die „Würde der Opfer“ nicht zu verletzen, wenn Linksextremisten die<br />

Vernichtung Deutschlands mit Parolen wie „Deutschland von der Karte streichen. Polen muß bis<br />

Frankreich reichen!“ fordern oder wenn sie beispielsweise am Jahrestag der schweren alliierten<br />

Bombenangriffe auf Dresden 1945 skandieren „Bomber Harris, do it again!” (“Bomber Harris, mach<br />

es noch mal!”), wenn sie also die Vernichtung menschlichen Lebens propagieren.<br />

Zweierlei Maß<br />

Wenn ein Linksextremist äußert, die Gulags in der Sowjetunion wären „geil“ gewesen, kann er damit<br />

rechnen, daß ihm diese Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit zugestanden wird. Ein<br />

tatsächlicher Neo-Nazi, der die nationalsozialistischen KZs „geil“ findet, und dies auch äußert, der<br />

dürfte sich demgegenüber umgehend auf der Anklagebank wiederfinden.<br />

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