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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Die Wichtigsten Lohnarten und Absetzbeträge<br />

Alleinverdiener/Alleinerzieher-Absetzbetrag (AVAB)<br />

Zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen stehen Absetzbeträge zu.<br />

Diese vermindern die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer. Der<br />

Alleinverdiener/Alleinerzieher Absetzbetrag muss mit dem Formular E5 in der<br />

Personalabteilung beantragt werden oder bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />

angegeben werden.<br />

Achtung! Wenn die Voraussetzungen für den AVAB (z.B. Heirat) wegfallen,<br />

müssen Sie dies ebenfalls wieder in der Personalabteilung melden, da es sonst zu<br />

einer Rückzahlung kommt.<br />

Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu.<br />

Alleinverdiener ist, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist<br />

oder in einer eheähnlichen Partnerschaft lebt.<br />

Der (Ehe)Partner, bei mindestens einem Kind darf höchstens Einkünfte von<br />

6.000 ! jährlich, ohne Kind Einkünfte von höchstens 2.200 ! jährlich erzielt<br />

hat.<br />

Dieser beträgt jährlich:<br />

• ohne Kind 364 !<br />

• bei einem Kind 494 !<br />

• bei zwei Kindern 669 !<br />

• für das dritte und jedes weitere Kind erhöht er sich um jeweils 220 !<br />

jährlich.<br />

Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu.<br />

Alleinerzieher ist, wer mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im<br />

Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt.<br />

Dieser beträgt jährlich<br />

• bei einem Kind 494 !<br />

• bei zwei Kindern 669 !<br />

• für das dritte und jedes weitere Kind erhöht er sich um jeweils 220 !<br />

jährlich.<br />

22<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Abfertigung neu – Mitarbeitervorsorge<br />

•<br />

Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 abgeschlossen wurden, sind in der<br />

Abfertigung neu. Vom Gehalt/Lohn, jeder ausbezahlten Stunde, Sonderzahlungen<br />

usw. werden 1,53% als Abfertigung neu an die Mitarbeitervorsorgekasse<br />

überwiesen. Der Betrag wird vom Arbeitgeber bezahlt und wird am Lohnzettel<br />

nur zur Information ausgewiesen, er wird nicht vom Bruttogehalt/lohn abgezogen!<br />

Jährlich erhält man von der Mitarbeitervorsorgekasse einen Kontoauszug über das<br />

„angesparte“ Guthaben. Die Abfertigung neu geht nicht mehr verloren, auch bei<br />

Arbeitnehmerkündigung, fristloser Entlassung oder unberechtigtem Austritt, bleibt<br />

das Guthaben auf dem Mitarbeitervorsorgekonto liegen, es kann allerdings nicht<br />

ausbezahlt werden. (Siehe Kapitel Abfertigung)<br />

Am Lohnzettel wird angeführt<br />

LA 670 MV BEMESSUNG LFD, das ist die Bemessungsgrundlage, also jener<br />

Betrag von welchem die 1,53% der Abfertigung neu berechnet werden.<br />

LA 680 MV BEITRAG LFD ist dann der errechnete Betrag (1,53%), der tatsächlich<br />

über die Gebietskrankenkasse auf das Mitarbeitervorsorgekassen-Konto, auf<br />

welchem die Abfertigung angespart wird, eingezahlt wird.<br />

LFD heißt laufender Bezug, gemeint ist damit das/der regelmäßige monatliche<br />

Gehalt/Lohn.<br />

SZ heißt Sonderzahlungen, also z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld von denen<br />

ebenfalls die 1,53% errechnet und einbezahlt werden.<br />

23

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