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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Die Wichtigsten Lohnarten und Absetzbeträge<br />
Alleinverdiener/Alleinerzieher-Absetzbetrag (AVAB)<br />
Zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen stehen Absetzbeträge zu.<br />
Diese vermindern die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer. Der<br />
Alleinverdiener/Alleinerzieher Absetzbetrag muss mit dem Formular E5 in der<br />
Personalabteilung beantragt werden oder bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />
angegeben werden.<br />
Achtung! Wenn die Voraussetzungen für den AVAB (z.B. Heirat) wegfallen,<br />
müssen Sie dies ebenfalls wieder in der Personalabteilung melden, da es sonst zu<br />
einer Rückzahlung kommt.<br />
Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu.<br />
Alleinverdiener ist, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist<br />
oder in einer eheähnlichen Partnerschaft lebt.<br />
Der (Ehe)Partner, bei mindestens einem Kind darf höchstens Einkünfte von<br />
6.000 ! jährlich, ohne Kind Einkünfte von höchstens 2.200 ! jährlich erzielt<br />
hat.<br />
Dieser beträgt jährlich:<br />
• ohne Kind 364 !<br />
• bei einem Kind 494 !<br />
• bei zwei Kindern 669 !<br />
• für das dritte und jedes weitere Kind erhöht er sich um jeweils 220 !<br />
jährlich.<br />
Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu.<br />
Alleinerzieher ist, wer mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im<br />
Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt.<br />
Dieser beträgt jährlich<br />
• bei einem Kind 494 !<br />
• bei zwei Kindern 669 !<br />
• für das dritte und jedes weitere Kind erhöht er sich um jeweils 220 !<br />
jährlich.<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Abfertigung neu – Mitarbeitervorsorge<br />
•<br />
Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 abgeschlossen wurden, sind in der<br />
Abfertigung neu. Vom Gehalt/Lohn, jeder ausbezahlten Stunde, Sonderzahlungen<br />
usw. werden 1,53% als Abfertigung neu an die Mitarbeitervorsorgekasse<br />
überwiesen. Der Betrag wird vom Arbeitgeber bezahlt und wird am Lohnzettel<br />
nur zur Information ausgewiesen, er wird nicht vom Bruttogehalt/lohn abgezogen!<br />
Jährlich erhält man von der Mitarbeitervorsorgekasse einen Kontoauszug über das<br />
„angesparte“ Guthaben. Die Abfertigung neu geht nicht mehr verloren, auch bei<br />
Arbeitnehmerkündigung, fristloser Entlassung oder unberechtigtem Austritt, bleibt<br />
das Guthaben auf dem Mitarbeitervorsorgekonto liegen, es kann allerdings nicht<br />
ausbezahlt werden. (Siehe Kapitel Abfertigung)<br />
Am Lohnzettel wird angeführt<br />
LA 670 MV BEMESSUNG LFD, das ist die Bemessungsgrundlage, also jener<br />
Betrag von welchem die 1,53% der Abfertigung neu berechnet werden.<br />
LA 680 MV BEITRAG LFD ist dann der errechnete Betrag (1,53%), der tatsächlich<br />
über die Gebietskrankenkasse auf das Mitarbeitervorsorgekassen-Konto, auf<br />
welchem die Abfertigung angespart wird, eingezahlt wird.<br />
LFD heißt laufender Bezug, gemeint ist damit das/der regelmäßige monatliche<br />
Gehalt/Lohn.<br />
SZ heißt Sonderzahlungen, also z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld von denen<br />
ebenfalls die 1,53% errechnet und einbezahlt werden.<br />
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