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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

4. Stundenabrechnung Mitarbeiter<br />

Am Ende eines Durchrechnungszeitraums werden die Stunden fixiert. Mehr- und<br />

Überstunden werden spätestens 3 Monate später ausbezahlt. Während dieser 3<br />

Monate können die Stunden in Zeitausgleich abgebaut werden.<br />

Was mit den Stunden genau passiert ist, ob Zeitausgleich oder ausbezahlt oder ob<br />

sie noch offen sind, sieht man auf der Stundenabrechnung Mitarbeiter.<br />

Auch hier gibt es für jeden Mitarbeiter einen eigenen Ausdruck. Man findet dort die<br />

Stunden und Zuschläge der letzten 3 Monate und was genau damit passiert ist –<br />

ausbezahlt oder in Zeitausgleich konsumiert.<br />

Auf dem Ausdruck findet man immer 3 Beobachtungszeiträume. Jeder BZ wird 3<br />

Mal unterschiedlich angedruckt – 1. ganz oben rechts sieht man welches Datum<br />

der Beobachtungszeitraum umfasst; z.b BZ1 2.3.2009 bis 29.3.2009.<br />

2. Im ersten roten Kasten sieht man welche Art von Stunden: Mehrstunden, 50%<br />

oder 70% Zuschläge usw gesammelt im ganzen BZ1 angefallen sind.<br />

3. Im unteren roten Kasten sieht man die einzelnen Kalenderwochen des BZ1 und<br />

genau in welcher Woche welche Zuschläge und Mehrstunden angefallen sind.<br />

82<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

1 zeigt die Bezugsarten:<br />

1<br />

MST sind Mehrstunden, alle jene Stunden bis inkl. der 40. Stunde<br />

1<br />

UZ100 sind 100% Zuschläge z.B. nach 20.00 Uhr, an Sonntagen usw.<br />

UZ70 sind 70% Überstundenzuschläge. Diese erhält man für Überstunden (über<br />

40) Mo - Fr ab 18.30 – 20.00 Uhr oder am Samstag Nachmittag ab 13.00<br />

Uhr, also z.B wenn man 45 Stunden in der Woche arbeitet und die letzten<br />

5 Stunden am Samstag Nachmittag sind.<br />

UZ50 sind 50% Überstundenzuschläge für Stunden über der 40. Stunde<br />

ausserhalb der erweiterten Öffnungszeiten<br />

U-GL sind Überstunden-Grundlöhne. Jede Überstunde besteht aus einer<br />

Grundstunde und einem Zuschlag<br />

MZ70 sind 70% Mehrstundenzuschläge, also alle Stunden Mo - Fr zwischen<br />

18.30 – 20.00 unter der 40. Stunde<br />

MZ50 sind 50% Mehrstundenzuschläge, also alle Stunden am<br />

Samstagnachmittag ab 13.00 Uhr unter der 40. Stunde. Also wenn man<br />

z.B. nur 30 Stunden in der Woche arbeitet und am Samstagnachmittag<br />

MZ25 sind die 25% Mehrstundenzuschläge für alle Mehrstunden bei<br />

Teilzeitmitarbeitern (1,5 Stunden bleiben jedenfalls zuschlagsfrei), für die<br />

es keine anderen Zuschläge gibt.<br />

2<br />

2<br />

1<br />

3<br />

1<br />

1<br />

4<br />

4<br />

1<br />

5<br />

5<br />

Bezahlte FZ findet man nur bei den 50% und 70% Mehrstundenzuschläge.<br />

Dort sieht man wie viele Zuschläge durch eine Blockfreizeit oder<br />

Ganztagesfreizeit in „Zeitausgleich“ abgebaut wurden.<br />

Ausbez Unter „Ausbezahlt“ findet man die Stunden, die jedenfalls<br />

ausbezahlt werden, da sie vor dem BZ 1, hier also im Februar gemacht<br />

wurden und bis jetzt nicht in Zeitausgleich abgebaut werden konnte. Diese<br />

Stunden sind in rot angedruckt<br />

Bezahlt findet man nur im BZ2 und BZ3. Hat der Rayonsleiter Stunden<br />

vorausbezahlt, so sieht man dies in dem jeweiligen BZ, in dem sie angefallen<br />

sind in der Spalte „bezahlt“<br />

Vorausb „Vorausbezahlt“ - grundsätzlich werden alle Stunden 3 Monate<br />

nach dem sie geleistet wurden, jedenfalls ausbezahlt, sofern kein<br />

Zeitausgleich konsumiert wurde. Jeder Rayonsleiter kann Stunden<br />

vorausbezahlen. D.h Stunden schon ausbezahlen, die eigentlich noch nicht<br />

fällig sind, also in diesem Monat oder dem vorangegangen erbracht wurden!<br />

ZA verb Zeitausgleich verbraucht; wurde in einer Woche nicht die vollen<br />

Sollstunden gearbeitet, entstehen Minusstunden. Diese Minusstunden<br />

werden dann durch offene Mehr- oder Überstunden bzw. Zuschlägen wieder<br />

aufgefüllt – also quasi als Zeitausgleich verbraucht.<br />

Unter BZ1, BZ2 und BZ3 findet man gesammelt welche und wieviele Stunden<br />

und Zuschläge in welchem Beobachtungszeitraum gesammelt angefallen<br />

sind.<br />

83

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