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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
J U B I L Ä U MS G E L D<br />
Das Jubiläumsgeld wird nur im Kollektivvertrag geregelt. Es gibt keine<br />
gesetzlichen Regelungen. Deshalb sind die Regelungen in den verschiedenen<br />
Bereichen unterschiedlich.<br />
IM HANDEL<br />
20 Jahre 1 Bruttomonatsgehalt ohne Überstundenpauschale<br />
25 Jahre 1,5 Bruttomonatsgehälter ohne Überstundenpauschale<br />
35 Jahre 2,5 Bruttomonatsgehälter ohne Überstundenpauschale<br />
40 Jahre 3,5 Bruttomonatsgehälter ohne Überstundenpauschale<br />
Bei jedem Jubiläum gibt es zusätzlich 2 freie bezahlte Tage. Kann im PEP unter<br />
Abwesenheiten als Jubiläumstag erfasst werden.<br />
JUBILAREFEIERN<br />
Unabhängig vom Jubiläumsgeld veranstaltet der <strong>Betriebsrat</strong> jedes Jahr für alle 10,<br />
20, 25, 30, 35, 40 usw. Jubilare die Jubilarefeiern. Nimmt man an der Jubilarefeier<br />
teil, so ist dies ein bezahlter Arbeitstag (im PEP als Jubiläumstag einzutragen)<br />
unabhängig von den Jubiläumstagen im Handel.<br />
Jeder Jubilar erhält eine kleine Aufmerksamkeit für seine langjährige<br />
Firmenzugehörigkeit:<br />
10 Jahre attraktive Uhr<br />
20 Jahre 2 vierfach Golddukaten<br />
25 Jahre wertvolle Uhr<br />
30 Jahre 2 Philharmoniker<br />
und alle weiteren Jubiläen in 5er Schritten<br />
Die Jubiläumsgeschenke sind eine freiwillige Leistung, es entsteht kein Rechtsanspruch.<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
R E I S E K O S T E N<br />
Kilometergeld<br />
Für jeden gefahrenen Kilometer erhält die/der ArbeitnehmerIn das Kilometergeld,<br />
wenn er mit seinem Privat KFZ für die Firma unterwegs ist, z.B. Aushelfen in einer<br />
anderen Filiale, Seminare usw.<br />
Das Kilometergeld wurde ab<br />
1.7.2008 erhöht auf<br />
Bis 10.000 km 0,42 Euro<br />
10.001 – 20.000 km 0,34 Euro<br />
darüber hinaus 0,25 Euro<br />
pro gefahrenen Kilometer.<br />
Das amtliche Kilometergeld ist eine<br />
Pauschalabfindung für alle Kosten,<br />
die durch die Verwendung eines<br />
privaten Kraftfahrzeuges für<br />
Fahrten im Zuge einer Dienstreise<br />
anfallen.<br />
Mit dem Kilometergeld sind abgedeckt:<br />
• Abschreibung/Wertverlust<br />
• Benzin und Öl<br />
• Wartung und Reparaturen<br />
• Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten, Navigationsgerät)<br />
• Alle Versicherungen, Steuern und Gebühren<br />
• Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs<br />
• Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)<br />
• Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren<br />
Mit dem Kilometergeld ist nicht die Anreisezeit z.B. zu einem Seminar<br />
abgedeckt. Die An- und Heimreise inklusive der Stunden des Seminars (ohne<br />
Pausen) sind als Arbeitszeit im PEP zu erfassen.<br />
Eine Limitierung der Reisekosten ist im Kollektivvertrag nicht vorgesehen! Möchte<br />
der Arbeitgeber das volle Kilometergeld nicht bezahlen, kann er auch eine andere<br />
Fahrgelegenheit zur Verfügung stellen. Der Arbeitnehmer muss den Aufwand, der<br />
durch eine Dienstreise entsteht, nicht selber tragen!<br />
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