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Betriebsrat - linea7.com

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

J U B I L Ä U MS G E L D<br />

Das Jubiläumsgeld wird nur im Kollektivvertrag geregelt. Es gibt keine<br />

gesetzlichen Regelungen. Deshalb sind die Regelungen in den verschiedenen<br />

Bereichen unterschiedlich.<br />

IM HANDEL<br />

20 Jahre 1 Bruttomonatsgehalt ohne Überstundenpauschale<br />

25 Jahre 1,5 Bruttomonatsgehälter ohne Überstundenpauschale<br />

35 Jahre 2,5 Bruttomonatsgehälter ohne Überstundenpauschale<br />

40 Jahre 3,5 Bruttomonatsgehälter ohne Überstundenpauschale<br />

Bei jedem Jubiläum gibt es zusätzlich 2 freie bezahlte Tage. Kann im PEP unter<br />

Abwesenheiten als Jubiläumstag erfasst werden.<br />

JUBILAREFEIERN<br />

Unabhängig vom Jubiläumsgeld veranstaltet der <strong>Betriebsrat</strong> jedes Jahr für alle 10,<br />

20, 25, 30, 35, 40 usw. Jubilare die Jubilarefeiern. Nimmt man an der Jubilarefeier<br />

teil, so ist dies ein bezahlter Arbeitstag (im PEP als Jubiläumstag einzutragen)<br />

unabhängig von den Jubiläumstagen im Handel.<br />

Jeder Jubilar erhält eine kleine Aufmerksamkeit für seine langjährige<br />

Firmenzugehörigkeit:<br />

10 Jahre attraktive Uhr<br />

20 Jahre 2 vierfach Golddukaten<br />

25 Jahre wertvolle Uhr<br />

30 Jahre 2 Philharmoniker<br />

und alle weiteren Jubiläen in 5er Schritten<br />

Die Jubiläumsgeschenke sind eine freiwillige Leistung, es entsteht kein Rechtsanspruch.<br />

56<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

R E I S E K O S T E N<br />

Kilometergeld<br />

Für jeden gefahrenen Kilometer erhält die/der ArbeitnehmerIn das Kilometergeld,<br />

wenn er mit seinem Privat KFZ für die Firma unterwegs ist, z.B. Aushelfen in einer<br />

anderen Filiale, Seminare usw.<br />

Das Kilometergeld wurde ab<br />

1.7.2008 erhöht auf<br />

Bis 10.000 km 0,42 Euro<br />

10.001 – 20.000 km 0,34 Euro<br />

darüber hinaus 0,25 Euro<br />

pro gefahrenen Kilometer.<br />

Das amtliche Kilometergeld ist eine<br />

Pauschalabfindung für alle Kosten,<br />

die durch die Verwendung eines<br />

privaten Kraftfahrzeuges für<br />

Fahrten im Zuge einer Dienstreise<br />

anfallen.<br />

Mit dem Kilometergeld sind abgedeckt:<br />

• Abschreibung/Wertverlust<br />

• Benzin und Öl<br />

• Wartung und Reparaturen<br />

• Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten, Navigationsgerät)<br />

• Alle Versicherungen, Steuern und Gebühren<br />

• Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs<br />

• Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)<br />

• Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren<br />

Mit dem Kilometergeld ist nicht die Anreisezeit z.B. zu einem Seminar<br />

abgedeckt. Die An- und Heimreise inklusive der Stunden des Seminars (ohne<br />

Pausen) sind als Arbeitszeit im PEP zu erfassen.<br />

Eine Limitierung der Reisekosten ist im Kollektivvertrag nicht vorgesehen! Möchte<br />

der Arbeitgeber das volle Kilometergeld nicht bezahlen, kann er auch eine andere<br />

Fahrgelegenheit zur Verfügung stellen. Der Arbeitnehmer muss den Aufwand, der<br />

durch eine Dienstreise entsteht, nicht selber tragen!<br />

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