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Betriebsrat - linea7.com

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Geht ein/e ArbeitnehmerIn in PENSION und war er/sie mindestens 10 Jahre im<br />

Betrieb beschäftigt, dann bekommt er/sie auch bei einer Dienstnehmer-Kündigung<br />

die volle Abfertigung. Achtung! Dauert das Dienstverhätlnis kürzer als 10 Jahre<br />

bekommt man auch beim Pensionsantritt nicht automatisch die Abfertigung, das<br />

Dienstverhältnis muss mit einer einvernehmlichen Lösung oder einer Dienstgeber-<br />

Kündigung enden.<br />

Beim TOD DES ARBEITNEHMERS bekommen die unterhaltsberechtigten Erben die<br />

Hälfte der gebührenden Abfertigung. Nach 1 monatiger Betriebszugehörigkeit wird<br />

das Gehalt des Sterbemonats und des darauffolgenden ausbezahlt, nach 5 Jahren<br />

gibt es das Gehalt für den Sterbemonat und zwei weitere Monate. Besteht<br />

daneben jedoch ein Abfertigungsanspruch wird nur der günstigere von beiden<br />

Ansprüchen ausbezahlt.<br />

BERECHNUNG<br />

Die Abfertigung wird vom letzten durchschnittlichen Monatsentgelt berechnet. Das<br />

Monatsentgelt enthält nicht nur das Monatsgehalt, sondern auch andere Entgelte,<br />

die man durchschnittlich erhält. Ein Monatsentgelt setzt sich daher zusammen<br />

aus:<br />

• Letztes Monatsgehalt (Vorsicht bei Stundenherabsetzungen!!)<br />

• 1/12 Weihnachtsremuneration<br />

• 1/12 Urlaubsbeihilfe<br />

• Monatsanteil von Prämien, Zulagen, Remunerationen, Provisionen und<br />

geleisteten Mehr- u. Überstunden samt Zuschläge der letzten 12 Monate<br />

• Sachbezug<br />

Die Abfertigung wird besonders günstig ausbezahlt. Man zahlt für eine Abfertigung<br />

keine Sozialversicherung und nur 6% Lohnsteuer, dadurch hat man nur sehr<br />

geringe Abzüge von der Bruttosumme.<br />

40<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Abfertigung neu<br />

Für Dienstverhältnisse, die nach dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden, gilt das<br />

System der Abfertigung neu.<br />

Die Abfertigung neu hat den großen Vorteil, dass egal wieviele Arbeitgeber man<br />

hat, die Abfertigung angespart wird. Der erste Monat in einem Dienstverhältnis ist<br />

beitragsfrei, danach muss der Arbeitgeber monatlich 1,53% vom laufenden<br />

Entgelt und den Sonderzahlungen in die Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen.<br />

Auch während des Präsenz/Zivildienstes, Wochenhilfe und in der Karenz, sowie<br />

während des Bezuges von Krankengeld werden Beiträge einbezahlt (allerdings<br />

nicht vom Arbeitgeber sondern z.B. vom FLAF).<br />

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, sondern<br />

gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse. Großer Vorteil der Abfertigung neu ist,<br />

dass der angesparte Betrag nicht mehr verloren geht. Allerdings ist eine<br />

Auszahlung erst nach 3 Einzahlungsjahren und nur bei bestimmten<br />

Beendigungsarten des Dienstverhältnisses möglich:<br />

Höhe der Abfertigung neu:<br />

Die Höhe ergibt sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge unter<br />

Berücksichtigung der Veranlagungsergebnisse und nach Abzug der<br />

Verwaltungskosten.<br />

Man hat keinen Auszahlungsanspruch bei<br />

• einer Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn<br />

• einer Begründete Entlassung<br />

• einem Unberechtigten vorzeitiger Austritt<br />

• Wenn kürzer als 3 Jahre (seit der letzten Auszahlung) einbezahlt wurde<br />

Der angesammelte Betrag geht allerdings nicht verloren, sondern bleibt liegen<br />

und kann bei der nächsten Beendigung mit ausbezahlt werden. Spätestens beim<br />

Pensionsantritt werden alle Beiträge, die noch vorhanden sind, ausbezahlt.<br />

Ein Auszahlungsanspruch besteht bei:<br />

• einer Kündigung durch den Arbeitgeber<br />

• einer einvernehmlichen Lösung<br />

• einer Unbegründeter Entlassung<br />

• einem Berechtigten vorzeitigen Austritt<br />

Man muss binnen 6 Monaten nach Beendigung bei der MV-Kasse schriftlich<br />

mitteilen, ob man die Abfertigung ausbezahlt oder weiter veranlagen möchte.<br />

Wie hoch die Summe der eingezahlten Beträge ist, erfahren Sie durch die<br />

Mitarbeitervorsorgekasse, die jährlich ein Informationsblatt an die Heimadresse<br />

schickt.<br />

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