Betriebsrat - linea7.com
Betriebsrat - linea7.com
Betriebsrat - linea7.com
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
LOHNAUSGLEICH<br />
Die/der ArbeitnehmerIn arbeitet die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit und<br />
bekommt ca. " seines Gehaltes. Davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber selbst,<br />
# des Gehaltes wird vom AMS zusätzlich gefördert.<br />
Achtung: Zulagen und/oder Überstundenpauschalen entfallen bei Änderung<br />
der Funktion!!<br />
Beispiel: 38,5 Stunden vorher mit 2.000 !, reduziert auf 19,25 Wochenstunden<br />
bekommt der Arbeitnehmer 1.500 ! (1.000 ! vom Arbeitgeber, 500 !<br />
vom AMS gefördert).<br />
VEREINBARUNG ZWISCHEN ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER<br />
Der Arbeitgeber muss mit einer Altersteilzeit einverstanden sein. Der/die<br />
ArbeitnehmerIn hat keinen Rechtsanspruch auf eine Altersteilzeit, d.h., auch wenn<br />
alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Altersteilzeit ohne Begründung vom<br />
Arbeitgeber abgelehnt werden.<br />
Mit 1.9.2009 muss der Arbeitgeber keine Ersatzarbeitskraft mehr einstellen.<br />
ALLGEMEINES<br />
Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin vom vollen Gehalt vor der<br />
Reduktion entrichtet, sodass für die Pension mehr eingezahlt wird.<br />
Die Abfertigung wird auf Basis der vollen Normalarbeitszeit vor der Altersteilzeit<br />
berechnet.<br />
Während des Bezuges von Krankengeld, ruht das Altersteilzeitgeld.<br />
Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich. Eine Kündigung nur weil man eine<br />
Altersteilzeit hat, kann als Motivkündigung angefochten werden.<br />
Mehrstunden können gemacht werden. Grundsätzlich gilt, dass durchschnittlich<br />
die vereinbarte Arbeitszeit geleistet werden soll. Mehrstunden sollten in<br />
Zeitausgleich innerhalb von 3 Monaten wieder abgebaut werden.<br />
Jubiläumsgeld wird nach den reduzierten Stunden berechnet.<br />
38<br />
Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
B E E N D I G UNG VON D I E N S T V E R H Ä L T N I S S E N<br />
Abfertigung alt<br />
Für alle Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden, gilt<br />
noch die Abfertigung alt. Eine Abfertigung alt bekommt man, wenn das<br />
Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber mindestens 3 Jahre gedauert hat und<br />
durch eine Arbeitgeberkündigung, durch eine einvernehmliche Lösung oder<br />
durch einer Selbstkündigung des Arbeitnehmers nach 10jähriger<br />
Betriebszugehörigkeit wegen Pensionierung, endet. In einigen Ausnahmefällen<br />
erhält der Arbeitnehmer die Hälfte der Abfertigung (siehe unten).<br />
Für die Abfertigung werden berücksichtigt<br />
• die Lehrzeit, nur dann wenn das Dienstverhältnis insgesamt mind.<br />
7 Jahre gedauert hat<br />
• die Zeiten des Präsenz/Zivildienstes<br />
• Zeiten als Arbeiter beim selben AG ohne Unterbrechung<br />
• Karenzzeiten werden bei der Abfertigung nicht miteinberechnet<br />
Je nach Betriebszugehörigkeit, steigt die Abfertigung<br />
Nach 3 Jahren 2 Monatsentgelte<br />
Nach 5 Jahren 3 Monatsentgelte<br />
Nach 10 Jahren 4 Monatsentgelte<br />
Nach 15 Jahren 6 Monatsentgelte<br />
Nach 20 Jahren 9 Monatsentgelte<br />
Nach 25 Jahren 12 Monatsentgelte<br />
MÜTTER, die mindestens 5 Jahre (ohne Karenzzeit) im Betrieb waren und bis<br />
maximal 3 Monate vor dem Ende der Karenz (= maximal bis zum 2. Lebensjahr<br />
des Kindes) ihren Austritt erklären, bekommen die Hälfte der gesetzlichen<br />
Abfertigung, maximal aber das Dreifache des monatlichen Entgelts. Das gleiche<br />
gilt auch für Väter in Karenz!<br />
ELTERN, die mindestens 5 Jahre (ohne Karenzzeit) im Betrieb waren und eine<br />
Elternteilzeit abgeschlossen haben, erhalten bei einer Arbeitnehmer-Kündigung<br />
ebenfalls die Hälfte der Abfertigung (max. 3 Monatsentgelte), wenn die<br />
Kündigungsfrist noch während der Elternteilzeit endet. Eine Elternteilzeit kann bis<br />
zum 7. Lebensjahr des Kindes bzw. einem späteren Schuleintritt dauern. Bei der<br />
Höhe der Abfertigung wird ein Durchschnitt der Arbeitszeit der letzten 5 Jahre<br />
herangezogen.<br />
Wird ein Dienstverhältnis während der Elternteilzeit mit einer einvernehmlichen<br />
Lösung beendet, erhält man die Abfertigung von jener Arbeitszeit (max. 38,5<br />
Stunden), die vor der Karenz vereinbart gewesen ist.<br />
39