Betriebsrat - linea7.com
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Fristen und Termine für den Angestellten<br />
Immer zum Monatsletzten (Termin) unter Einhaltung einer einmonatigen<br />
Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnis!<br />
Achtung! Werden die Kündigungsfristen und Termine durch den/die<br />
ArbeitnehmerIn nicht eingehalten, so wird das Arbeitsverhältnis durch einen<br />
unberechtigten vorzeitigen Austritt beendet (siehe Vorzeitige Auflösung Austritt).<br />
VORSICHT! BEI KÜNDIGUNG WEGEN PENSION!<br />
Kündigt ein/e ArbeitnehmerIn sein/ihr Dienstverhältnis zum Monatsletzten unter<br />
Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist wegen Pensionsantritt und dauerte<br />
das Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber nicht länger als 10 Jahre, so<br />
bekommt man keine Abfertigung.<br />
Einen Anspruch auf Abfertigung hat man nur, wenn das Arbeitsverhältnis durch<br />
eine einvernehmliche Lösung oder Dienstgeber-Kündigung endet!!<br />
ArbeitnehmerIn, die länger als 10 Jahre in der Firma beschäftigt sind und in<br />
Pension gehen, bekommen eine Abfertigung auch bei Selbstkündigung!<br />
Achten Sie auch darauf, dass Sie Ihren Urlaub vor dem Pensionsantritt<br />
komplett verbrauchen!!!<br />
MUSTERTEXT FÜR EINE DIENSTNEHMER-KÜNDIGUNG<br />
BIPA GESMBH Per EINSCHREIBEN<br />
Personalbüro<br />
IZ NÖ SÜD Strasse 3, Objekt 16<br />
2355 Wr. Neudorf<br />
Datum<br />
Ich, Vorname Nachname, beende mein Dienstverhältnis per 28. Februar 2009 unter<br />
Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31. März 2009. (wegen Pension)<br />
Unterschrift:<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Sonstige Ansprüche bei der Beendigung<br />
Bei jeder Beendigung erhält die/der ArbeitnehmerIn<br />
! ein Dienstzeugnis<br />
Im Dienstzeugnis dürfen keine negativen Bewertungen stehen, ausserdem<br />
darf die Beendigungsart und der Beendigungsgrund nie angegeben werden,<br />
(siehe nächste Seite Kapitel Dienstzeugnis)<br />
• eine Arbeitsamtbescheinigung fürs AMS (diese muss der DN gleich nach<br />
Beendigung selbst im Personalbüro anfordern)<br />
! Jahreslohnzettel des laufenden Jahres<br />
! eine Endabrechnung (Lohnzettel)<br />
Vorzeitige Auflösung<br />
Bei der vorzeitigen Auflösung wird das Dienstverhältnis entweder vom<br />
Arbeitgeber oder ArbeitnehmerIn einseitig aufgelöst ohne Einhaltung einer<br />
Frist und aus einem wichtigen Grund, der die Weiterarbeit nicht mehr zumutbar<br />
macht.<br />
1. AUSTRITT<br />
Berechtigter Austritt<br />
Der Arbeitnehmer ist berechtigt ohne Einhaltung einer Frist oder Termins das<br />
Dienstverhältnis aus folgenden Gründen zu beenden; z.B.:<br />
! Der/die ArbeitnehmerIn zur Fortsetzung der Arbeitsleistung unfähig wird oder<br />
diese ohne Schaden für seine Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortsetzen<br />
kann, z.B. Berufsunfähigkeitspension; Krankheit, wenn dies durch ein Attest<br />
eines Facharztes festgestellt wurde und kein Ersatzarbeitsplatz zur<br />
Verfügung steht.<br />
! Der Arbeitgeber enthält dem Arbeitnehmer seinen gebührenden Lohn/Gehalt<br />
ohne Grund vor oder schmälert diesen.<br />
! Der Arbeitgeber weigert sich, seiner Pflicht zum Schutz von Leben,<br />
Gesundheit oder Sittlichkeit des Arbeitnehmers nachzukommen.<br />
! Der Arbeitgeber lässt sich Tätlichkeiten, Verletzungen der Sittlichkeit oder<br />
Ehre gegen den/die ArbeitnehmerIn zu Schulden kommen oder weigert sich,<br />
den Abeitnehmer vor solchen Handlungen der Kollegen zu schützen.<br />
! Der Arbeitgeber verstößt gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, die die<br />
Arbeit für den Arbeitnehmer unzumutbar macht.<br />
Beim berechtigten Austritt, ist der Arbeitnehmer so zu stellen, wie wenn er<br />
ordnungsgemäß gekündigt worden wäre, d.h. er bekommt für die Zeit der<br />
Kündigungsfrist eine Kündigungsentschädigung und die volle Abfertigung.<br />
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