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Betriebsrat - linea7.com

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Überstunden<br />

Ab der 41. Stunde sind es Überstunden. Maximal 5 Überstunden pro Woche<br />

müssen geleistet werden, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen<br />

entgegenstehen. Das sind z.B. Kinderbetreuung, familiäre Verpflichtungen,<br />

Verkehrsverbindungen usw.<br />

Darüber hinaus müssen höchstens zusätzlich 60 Überstunden im Jahr geleistet<br />

werden, wobei 10 Überstunden pro Woche nicht überschritten werden dürfen.<br />

Also insgesamt maximal 320 Überstunden pro Jahr (während Urlaubs- und<br />

Krankenstandswochen muss ein Durchschnitt gerechnet werden).<br />

Überstundenpauschalen dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen; jede<br />

Überstunde, die von der Pauschale nicht abgedeckt ist, muss gesondert<br />

ausbezahlt werden. Die Überstundenpauschale muss jedes Jahr überprüft<br />

werden, da mit der KV Erhöhung und/oder Berufsjahressprung der Stundenlohn<br />

steigt und somit weniger Stunden abgedeckt sein können.<br />

Lassen Sie ihre ÜP von Ihrem <strong>Betriebsrat</strong> regelmäßig kontrollieren!<br />

Eine Überstunde wird mit einem Teiler von 158 bei den Handelsangestellten<br />

gerechnet. Handelsarbeiter haben einen Teiler von 167; im Gastgewerbe der<br />

Teiler 173 und beim Fleisch ist der Teiler 150. Mit dem Teiler kann man sich den<br />

Stundenlohn berechnen; Gehalt: 158 = Überstunde<br />

ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE<br />

Handel:<br />

Grundstundenvergütung 1/158 des Bruttomonatsgehaltes plus Zuschläge:<br />

• Grundsätzlich Zuschlag von 50%<br />

• Zuschlag von 70% Mo - Fr zw. 18.30 und 20.00 Uhr<br />

Samstagen nach 13.00 Uhr<br />

• Zuschlag von 100% Mo – Fr zw. 20.00 und 6.00 Uhr,<br />

an Sonn- und Feiertagen.<br />

8. Dezember (nur für den Handel)<br />

Der/dem ArbeitnehmerIn muss bis 10. November mitgeteilt werden, ob er/sie am<br />

8.12. beschäftigt wird oder nicht. Er/Sie kann dies innerhalb einer Woche<br />

ablehnen und darf nicht zur Arbeitsleistung gezwungen werden.<br />

Der Arbeitnehmer erhält:<br />

1) die Feiertagsstunden plus<br />

2) die geleisteten Stunden und zusätzlich<br />

3) Freizeit;<br />

wurden bis zu 4 Stunden gearbeitet, erhält er/sie 4 Stunden Freizeit,<br />

wer mehr als 4 Stunden arbeitet erhält immer 8 Stunden Freizeit<br />

36<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

A L T E R S T E I L Z E I T<br />

Mit dem Arbeitsmarktpaket, das im Juli 2009 beschlossen wurde, gibt es nun auch<br />

Änderungen in der Altersteilzeit.<br />

Die Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für ältere ArbeitnehmerInnen. Die<br />

Reduktion der Arbeitszeit und der damit verbundene Entgeltausfall, werden durch<br />

eine Förderung des AMS ausgeglichen. Die/der ArbeitnehmerIn bekommt für die<br />

halbe Arbeitszeit ca. 75% des bisherigen Gehaltes.<br />

Für eine Altersteilzeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

BESTIMMTES ALTER<br />

Altersteilzeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein bestimmtes Alter<br />

erreicht ist. Für 2009 gilt: Männer müssen mindestens 58 Jahre, Frauen<br />

mindestens 53 Jahre alt sein.<br />

Durch das Arbeitsmarktpaket gilt auch im Jahr 2010 das Antrittsalter Männer 58<br />

Jahre und Frauen 53 Jahre. Ab 2011 steigt das Mindestalter dann jedes Jahr um<br />

ein halbes Jahr, also z.B. 2011 58,5/53,5 Jahre. Ab 2014 kann man nur noch<br />

maximal 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter (nicht Frühpensionsalter!) in<br />

Altersteilzeit gehen. Das heißt Frauen/Männer müssen mindestens 55/60 Jahre alt<br />

sein.<br />

MINDESTBESCHÄFTIGUNG<br />

Der/die ArbeitnehmerIn muss mindestens 3 Monate im Unternehmen sein.<br />

Die bisherige Arbeitszeit, darf die Normalarbeitszeit nicht mehr als 20%<br />

unterschreiten, d.h. für den Handel muss der/die ArbeitnehmerIn bisher (aber<br />

zumindest das letzte Jahr vor der Altersteilzeit) mindestens 31 Stunden<br />

beschäftigt gewesen sein.<br />

Mit dem Arbeitsmarktpaket 2009 gilt, dass Altersteilzeit auch dann in Anspruch<br />

genommen werden kann, wenn die Teilzeitbeschäftigung in den letzten 12<br />

Monaten mindestens 60% der Normalarbeitszeit, also mindestens 23,5<br />

Stunden betragen hat.<br />

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG<br />

In den letzten 25 Jahren muss der/die ArbeitnehmerIn mindestens 780 Wochen<br />

(= 15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.<br />

REDUKTION DER ARBEITSZEIT<br />

Die Arbeitszeit muss, im Konzern, um 50% der Normalarbeitszeit von 38,5<br />

Stunden verringert werden. Es können auch mal mehr und mal weniger Stunden<br />

gearbeitet werden, im Durchschnitt eines Jahres muss jedoch die vereinbarte<br />

verringerte Leistung erbracht werden.<br />

Die geblockte Variante gibt es im Konzern derzeit nur in Ausnahmefällen.<br />

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