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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Überstunden<br />
Ab der 41. Stunde sind es Überstunden. Maximal 5 Überstunden pro Woche<br />
müssen geleistet werden, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen<br />
entgegenstehen. Das sind z.B. Kinderbetreuung, familiäre Verpflichtungen,<br />
Verkehrsverbindungen usw.<br />
Darüber hinaus müssen höchstens zusätzlich 60 Überstunden im Jahr geleistet<br />
werden, wobei 10 Überstunden pro Woche nicht überschritten werden dürfen.<br />
Also insgesamt maximal 320 Überstunden pro Jahr (während Urlaubs- und<br />
Krankenstandswochen muss ein Durchschnitt gerechnet werden).<br />
Überstundenpauschalen dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen; jede<br />
Überstunde, die von der Pauschale nicht abgedeckt ist, muss gesondert<br />
ausbezahlt werden. Die Überstundenpauschale muss jedes Jahr überprüft<br />
werden, da mit der KV Erhöhung und/oder Berufsjahressprung der Stundenlohn<br />
steigt und somit weniger Stunden abgedeckt sein können.<br />
Lassen Sie ihre ÜP von Ihrem <strong>Betriebsrat</strong> regelmäßig kontrollieren!<br />
Eine Überstunde wird mit einem Teiler von 158 bei den Handelsangestellten<br />
gerechnet. Handelsarbeiter haben einen Teiler von 167; im Gastgewerbe der<br />
Teiler 173 und beim Fleisch ist der Teiler 150. Mit dem Teiler kann man sich den<br />
Stundenlohn berechnen; Gehalt: 158 = Überstunde<br />
ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE<br />
Handel:<br />
Grundstundenvergütung 1/158 des Bruttomonatsgehaltes plus Zuschläge:<br />
• Grundsätzlich Zuschlag von 50%<br />
• Zuschlag von 70% Mo - Fr zw. 18.30 und 20.00 Uhr<br />
Samstagen nach 13.00 Uhr<br />
• Zuschlag von 100% Mo – Fr zw. 20.00 und 6.00 Uhr,<br />
an Sonn- und Feiertagen.<br />
8. Dezember (nur für den Handel)<br />
Der/dem ArbeitnehmerIn muss bis 10. November mitgeteilt werden, ob er/sie am<br />
8.12. beschäftigt wird oder nicht. Er/Sie kann dies innerhalb einer Woche<br />
ablehnen und darf nicht zur Arbeitsleistung gezwungen werden.<br />
Der Arbeitnehmer erhält:<br />
1) die Feiertagsstunden plus<br />
2) die geleisteten Stunden und zusätzlich<br />
3) Freizeit;<br />
wurden bis zu 4 Stunden gearbeitet, erhält er/sie 4 Stunden Freizeit,<br />
wer mehr als 4 Stunden arbeitet erhält immer 8 Stunden Freizeit<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
A L T E R S T E I L Z E I T<br />
Mit dem Arbeitsmarktpaket, das im Juli 2009 beschlossen wurde, gibt es nun auch<br />
Änderungen in der Altersteilzeit.<br />
Die Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für ältere ArbeitnehmerInnen. Die<br />
Reduktion der Arbeitszeit und der damit verbundene Entgeltausfall, werden durch<br />
eine Förderung des AMS ausgeglichen. Die/der ArbeitnehmerIn bekommt für die<br />
halbe Arbeitszeit ca. 75% des bisherigen Gehaltes.<br />
Für eine Altersteilzeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
BESTIMMTES ALTER<br />
Altersteilzeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein bestimmtes Alter<br />
erreicht ist. Für 2009 gilt: Männer müssen mindestens 58 Jahre, Frauen<br />
mindestens 53 Jahre alt sein.<br />
Durch das Arbeitsmarktpaket gilt auch im Jahr 2010 das Antrittsalter Männer 58<br />
Jahre und Frauen 53 Jahre. Ab 2011 steigt das Mindestalter dann jedes Jahr um<br />
ein halbes Jahr, also z.B. 2011 58,5/53,5 Jahre. Ab 2014 kann man nur noch<br />
maximal 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter (nicht Frühpensionsalter!) in<br />
Altersteilzeit gehen. Das heißt Frauen/Männer müssen mindestens 55/60 Jahre alt<br />
sein.<br />
MINDESTBESCHÄFTIGUNG<br />
Der/die ArbeitnehmerIn muss mindestens 3 Monate im Unternehmen sein.<br />
Die bisherige Arbeitszeit, darf die Normalarbeitszeit nicht mehr als 20%<br />
unterschreiten, d.h. für den Handel muss der/die ArbeitnehmerIn bisher (aber<br />
zumindest das letzte Jahr vor der Altersteilzeit) mindestens 31 Stunden<br />
beschäftigt gewesen sein.<br />
Mit dem Arbeitsmarktpaket 2009 gilt, dass Altersteilzeit auch dann in Anspruch<br />
genommen werden kann, wenn die Teilzeitbeschäftigung in den letzten 12<br />
Monaten mindestens 60% der Normalarbeitszeit, also mindestens 23,5<br />
Stunden betragen hat.<br />
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG<br />
In den letzten 25 Jahren muss der/die ArbeitnehmerIn mindestens 780 Wochen<br />
(= 15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.<br />
REDUKTION DER ARBEITSZEIT<br />
Die Arbeitszeit muss, im Konzern, um 50% der Normalarbeitszeit von 38,5<br />
Stunden verringert werden. Es können auch mal mehr und mal weniger Stunden<br />
gearbeitet werden, im Durchschnitt eines Jahres muss jedoch die vereinbarte<br />
verringerte Leistung erbracht werden.<br />
Die geblockte Variante gibt es im Konzern derzeit nur in Ausnahmefällen.<br />
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