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Betriebsrat - linea7.com

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Urlaub<br />

ANSPRUCH<br />

Jede/r ArbeitnehmerIn, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig Beschäftigt hat<br />

30 Werktage Urlaub bei einer 6 Tage Arbeitswoche. In der Konzernzentrale nur<br />

25 Werktage, für jene Arbeitnehmer, die eine 5 Tage Woche haben.<br />

Nach einer längeren Betriebszugehörigkeit hat die/er ArbeitnehmerIn Anspruch auf<br />

36 Werktage (30 Tage bei 5 Tage Woche).<br />

Grundsätzlich benötigt der Arbeitnehmer 25 Jahre für die 6 Wochen Urlaub,<br />

wobei auch Zeiten ausserhalb des Dienstverhältnisses angerechnet werden:<br />

• 5 Jahre werden von anderen Arbeitgebern (Mindestdauer des<br />

Dienstverhältnisses 6 Monate) angerechnet. Lehrzeiten bei anderen<br />

Arbeitgebern werden beim Urlaubsausmaß mit den vollen 3 Jahren<br />

angerechnet. Auch Zeiten als Selbständiger oder Entwicklungshelfer werden<br />

mit insgesamt max. 5 Jahre angerechnet. Auch Zeiten als Arbeiter werden im<br />

Fall des Urlaubsausmaßes angerechnet.<br />

• 4 Jahre Schulzeiten von höheren Schulen, die über das 9. Schuljahr<br />

hinausgehen. Die Schule muss nicht erfolgreich abgeschlossen worden sein.<br />

Sind Zeiten eines anderen Arbeitgebers und Schulzeiten vorhanden, so<br />

werden maximal insgesamt Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber und<br />

Schulzeiten im Ausmaß von 7 Jahren angerechnet.<br />

• 5 Jahre für ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium.<br />

• Karenzzeiten zählen nicht mit, nur 10 Monate der ersten Karenz werden für<br />

das Urlaubsausmaß angerechnet.<br />

Eine Mindestdauer des Dienstverhältnisses von 20 Jahren ist nicht erforderlich!<br />

Hat man Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber und Schulzeiten, werden<br />

insgesamt 7 Jahre angerechnet, man braucht daher nur 18 Dienstjahre beim<br />

aktuellen Arbeitgeber.<br />

Hat man Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber, Schulzeiten und ein<br />

abgeschlossenes Hochschulstudium werden 12 Jahre angerechnet, d.h. man<br />

braucht im aktuellen Dienstverhältnis nur 13 Dienstjahre.<br />

URLAUB IST IMMER ZU VEREINBAREN!<br />

Ein einmal vereinbarter Urlaub darf auch so wie er geplant wurde, angetreten<br />

werden. Im Konzern werden üblicherweise im Jänner die Urlaube verplant. Dieser<br />

geplante Urlaub kann auch so konsumiert werden, egal ob vorher ein<br />

Krankenstand war, jemand anderer ausgefallen ist, man die Filiale gewechselt hat<br />

oder ob man sich in einer Kündigungsfrist befindet. Der Arbeitgeber kann nie<br />

einseitig den Urlaub verschieben oder streichen.<br />

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Kündigt man selbst, kann man aber auch nicht während der Kündigungsfrist<br />

einseitg in den Urlaub gehen, auch das ist zu vereinbaren. Hat man ohnedies im<br />

Jänner den urlaub verplant und fällt dieser in die Kündigungsfrist, dann kann er<br />

konsumiert werden.<br />

Jede Veränderung eines Urlaubes muss vereinbart werden, keiner weder der<br />

Arbeitnehmer kann einseitig in den Urlaub gehen noch der Arbeitgeber kann<br />

einseitig den Arbeitnehmer in den Urlaub schicken oder den Urlaub streichen!<br />

URLAUBSENTGELT<br />

Während des Urlaubes erhält man sein/en normalen Gehalt/Lohn weiter, bei<br />

unregelmäßigem Verdienst den Durchschnitt der letzten 13 Wochen =<br />

Urlaubsentgelt.<br />

Macht man regelmäßig Mehr- und Überstunden, so erhält man im Oktober unter<br />

der Lohnart 198 den Durchschnitt der Mehr- und Überstunden für die verbrauchten<br />

Urlaubstage ausbezahlt.<br />

URLAUBSGELD<br />

Davon zu unterscheiden ist der URLAUBSZUSCHUSS, auch 13. oder 14. Gehalt<br />

genannt. Das „Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld“ ist nicht im Gesetz geregelt,<br />

sondern wird jedes Jahr von der Gewerkschaft im Kollektivvertrag ausverhandelt.<br />

Die Höhe des Urlaubszuschusses ist von der Höhe des letzten<br />

Monatsgehaltes (Juni) abhängig. Vorsicht mit Vertragsveränderungen oder<br />

Stundenreduzierungen im Mai, Juni, Oktober und November! Das Urlaubsgeld<br />

wird dann nur vom verringerten Monatsgehalt gezahlt!<br />

Im Gastgewerbe wird der Jahresdurchschnitt des Einkommens als Bemessung<br />

herangezogen!<br />

KRANKHEIT IM URLAUB<br />

Wird man während eines Urlaubes krank, und dauert die Krankheit länger als 3<br />

Tage, so unterbricht dies den Urlaub. Der Urlaub darf aber nicht um die Dauer der<br />

Krankheit einseitig verlängert werden!<br />

URLAUBSERSATZLEISTUNG<br />

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aliquote Urlaubsanspruch, der<br />

nicht konsumiert werden konnte, ausbezahlt. Als Faustregel gilt, man erwirbt ca.<br />

2,5 Tage pro gearbeiteten Monat.<br />

Urlaub darf während eines laufenden Dienstverhältnisses nicht ausbezahlt<br />

werden, dies ist gesetzlich verboten!<br />

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