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Betriebsrat - linea7.com

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Pendlerpauschale<br />

Die Pendlerpauschale muss mit dem Formular L34 in der Personalabteilung<br />

beantragt werden oder bei der Arbeitnehmerveranlagung angegeben werden.<br />

Kleine Pendlerpauschale<br />

steht zu, wenn eine einfache Wegstrecke mindestens 20 km beträgt und die<br />

Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist<br />

(was zumutbar ist siehe Erklärung unten).<br />

ab 20 km jährlich 630 ! monatlich 52,50 !<br />

ab 40 km jährlich 1.242 ! monatlich 103,50 !<br />

ab 60 km jährlich 1.857 ! monatlich 154,75 !<br />

Große Pendlerpauschale<br />

steht zu, wenn die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder<br />

nicht zumutbar ist<br />

ab 2 km jährlich 342 ! monatlich 28,50 !<br />

ab 20 km jährlich 1.356 ! monatlich 113,00 !<br />

ab 40 km jährlich 2.361 ! monatlich 196,75 !<br />

ab 60 km jährlich 3.372 ! monatlich 281,00 !<br />

Nicht zumutbar ist eine Wegstrecke, wenn es kein öffentliches Verkehrsmittel gibt<br />

(oder zu Arbeitsbeginn noch nicht in Betrieb ist) oder die Wegstrecke<br />

verhältnismäßig lang ist.<br />

Zumutbare Wegstrecken:<br />

unter 20 km 1 1/2 Stunden<br />

ab 20 km 2 Stunden<br />

ab 40 km 2 1/2 Stunden<br />

Jeder Wohnungwechsel kann auch eine Änderung der Pendlerpauschale<br />

bedeuten, die im Personalbüro zu melden ist!<br />

Die Pendlerpauschale ist ein Steuervorteil, d.h. sie bringt erst einen Nutzen, wenn<br />

auch tatsächlich Lohnsteuer bezahlt wird, das ist ab einem Einkommen von ca.<br />

1.085 ! brutto.<br />

26<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Prämien<br />

Prämien sind Sonderzahlungen und in Bezug auf Lohnsteuer und<br />

Sozialversicherung so wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld zu behandeln. D.h.<br />

sie werden im Rahmen des Jahressechstels nur mit 6% Lohnsteuer belastet,<br />

sofern das Jahressechstel noch nicht ausgeschöpft ist.<br />

Jede/r ArbeitnehmerIn hat in einem Kalenderjahr nur einen bestimmten Rahmen,<br />

nämlich das Jahressechstel, in dem begünstigt mit 6% versteuert werden kann.<br />

Ist dieses Jahressechstel ausgeschöpft werden die restlichen Sonderzahlungen<br />

mit dem normalen Steuersatz (23% -50%) versteuert.<br />

Das Jahressechstel beträgt in der Regel 2 Monatsgehälter. Es kann daher<br />

passieren, dass durch eine Prämienauszahlung das Jahressechstel unterm Jahr<br />

schon ausgeschöpft wird und so das Weihnachtsgeld voll versteuert wird, sodass<br />

netto beim Weihnachtsgeld weniger herauskommt, dafür wird die Prämie besser<br />

versteuert und es kommt netto mehr heraus als bei einem laufenden Bezug.<br />

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient monatlich 2.000 !, das Jahressechstel<br />

beträgt ca. 4.000 !. Bekommt die Arbeitnehmerin eine Prämie von<br />

2.000 ! im März, wird diese mit 6% Lohnsteuer besteuert, auch das<br />

Urlaubsgeld von 2.000 ! im Juni wird mit 6% versteuert. Danach ist das<br />

Jahressechstel jedoch ausgeschöpft, sodass das Weihnachtsgeld von<br />

2.000 ! mit 23% Lohnsteuer versteuert wird.<br />

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