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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
E L T E R N T E I L Z E I T<br />
Zum Thema „Was ist die Elternteilzeit, wie stelle ich einen Antrag, usw.“ fordern<br />
Sie bitte unseren gesonderten Babyfolder unter der Telefonnummer 02236/600<br />
4791 oder per Mail service@rewe-br.at an.<br />
E N T G E L T F O R T Z A H L U N G<br />
In bestimmten im Gesetz und Kollektivvertrag geregelten Fällen erhält der/die<br />
ArbeitnehmerIn seinen Gehalt/Lohn weiter, obwohl er keine Arbeitsleistung<br />
erbringt. Die Entgeltfortzahlung ist in allen Bereichen Handel, Fleisch und<br />
Gastgewerbe gleich, da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt!<br />
Krankheit<br />
Kann ein/e ArbeitnehmerIn ihre/seine Arbeitsleistung nicht erbringen, weil<br />
ihm/ihr durch einen Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit<br />
bescheinigt wurde, erhält er/sie trotzdem sein/en Gehalt/Lohn weiter.<br />
Liegt eine Krankmeldung vom Arzt vor, darf diese nicht vom Arbeitgeber<br />
angezweifelt werden, der Arzt entscheidet über die Arbeitsunfähigkeit!<br />
In den ersten Wochen muss der Arbeitgeber dem/der ArbeitnehmerIn volle<br />
Bezüge weiterzahlen. D.h. das/der durchschnittliche Gehalt/Lohn, welches<br />
der/die ArbeitnehmerIn verdient hätte, wenn er/sie nicht krank gewesen wäre (also<br />
inklusive aller Zuschläge und Überstunden).<br />
Im Konzern gibt es jeweils im Oktober eine Sonderzahlung (am Lohnzettel mit 198<br />
UE/KE/FE Durchschnitt), bei der der Durchschnitt der Zuschläge und<br />
Überstunden während aller Fehlzeiten (Urlaub, Krankenstand, Feiertage)<br />
gesammelt ausbezahlt wird.<br />
Erst nach einer bestimmten Zeit übernimmt auch die Krankenkasse einen Teil und<br />
letztlich zahlt nur noch die Krankenkasse das Krankengeld (siehe Kapitel<br />
Sozialversicherung). Wie lange der Arbeitgeber zahlen muss, hängt von der Dauer<br />
des Dienstverhältnisses und der Art des Dienstverhältnisses ab (siehe Tabelle auf<br />
der nächsten Seite).<br />
Jede/r ArbeitnehmerIn ist dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich die<br />
Dienstverhinderung aufgrund einer Krankheit zu melden. Dabei muss die/der<br />
ArbeitnehmerIn nur die Arbeitsunfähigkeit bekannt geben, er/sie muss nicht<br />
sagen, welche Krankheit er/sie hat!<br />
Auf Verlangen des Arbeitgebers muss eine Krankenstandsbestätigung<br />
während des Krankenstandes vorgelegt werden.<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Spätestens beim Wiederantritt muss die Krankenstandsbestätigung auf jeden Fall<br />
abgegeben werden. Eine Krankenstandsbestätigung ist vom ersten Tag der<br />
Krankheit notwendig.<br />
Zeiten, die nicht durch eine Krankenstandsbestätigung entschuldigt sind, sind<br />
Fehltage, welche vom Gehalt/Lohn abgezogen werden. Ausserdem berechtigt<br />
unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst den Arbeitgeber zu einer fristlosen<br />
Entlassung.<br />
Kur- oder Rehabilitationsaufenthalte werden einer Krankheit gleichgestellt.<br />
ENTGELTFORTZALUNG BEI ANGESTELLTEN<br />
Je nachdem wie lange ein ArbeitnehmerIn im Unternehmen schon beschäftigt ist,<br />
erhält er/sie vom Arbeitgeber volles Entgelt:<br />
Volles Entgelt halbes Entgelt<br />
1. - 5. Dienstjahr: 6 Wochen 4 Wochen<br />
(bei Arbeitsunfall 8 Wochen) 4 Wochen<br />
6. - 15. Dienstjahr: 8 Wochen 4 Wochen<br />
16. - 25. Dienstjahr 10 Wochen 4 Wochen<br />
ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen 4 Wochen<br />
Ist der jeweilige Zeitraum des vollen Entgelts ausgeschöpft, so erhält der<br />
Arbeitnehmer noch weitere 4 Wochen halbes Entgelt vom Arbeitgeber. Die<br />
andere Hälfte wird von der Krankenkasse bezahlt (Der Arbeitnehmer muss selbst<br />
einen Antrag auf der Krankenkasse stellen).<br />
Bei erneuter Krankheit, innerhalb eines halben Jahres nach Dienstantritt (nach der<br />
1. Krankheit), werden die Zeiten der Krankenstände zusammengerechnet und<br />
der Arbeitgeber muss nur solange zahlen, bis alle Ansprüche ausgeschöpft sind.<br />
Allerdings gibt es bei Wiedererkrankungen noch einen zweiten Anspruchstopf mit<br />
jeweils der Hälfte des Entgelts, während der oben in der Tabelle genannten<br />
Zeiträume, also z.B. 8 Wochen halbes Entgelt und 4 Wochen Viertel-Entgelt.<br />
Die Entgeltfortzahlng für den Arbeitgeber, ist auch bei Wiedererkrankungen<br />
beschränkt mit der Ausschöpfung eines kompletten Anpruches, also z.B. im 1. - 5.<br />
Dienstjahr nach maximal 10 Wochen, 6. - 15. Dj 12 Wochen usw.<br />
Ist man länger als 6 Monate seit dem Antritt nach der letzten Krankheit gesund,<br />
so hat man wieder alle oben genannten Ansprüche voll zur Verfügung.<br />
Beispiel: Maria ist 3 Jahre im Unternehmen, sie hat somit einen Anspruch auf 6 Wochen<br />
volles Entgelt und 4 Wochen halb.<br />
Maria ist von 30.3. – 12.4. (2 Wochen) krank,<br />
sie erhält für 2 Wochen volles Entgelt vom Arbeitgeber<br />
Mit 12.4. beginnt die Halbjahresfrist bis 12.10. zu laufen, d.h. alle Krankenstände<br />
innerhalb der nächsten 6 Monate werden zusammengezählt,<br />
Maria wird erneut von 15.6. – 26.7. (6 Wochen) krank,<br />
sie erhält für weiter 4 Wochen volles Entgelt und 2 Wochen halbes Entgelt<br />
Maria wird nochmals von 26.10 – 1.11. krank,<br />
sie erhält wieder volles Entgelt, da die Halbjahresfrist mit 12.10. aus war!<br />
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