17.07.2013 Aufrufe

Betriebsrat - linea7.com

Betriebsrat - linea7.com

Betriebsrat - linea7.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

KORRIDORPENSION<br />

Die Korridorpension wird die vorzeitige Alterspension aufgrund langer<br />

Versicherungsdauer ablösen. Der Pensionsantritt ist in einem Korridor von 62 bis<br />

65 Jahre mit Abschlägen möglich, zwischen 65 und 68 Jahren erhält man einen<br />

Bonus! Anspruch auf Korridorpension ist gegeben , wenn<br />

1. ein bestimmtes Pensionsalter erreicht wurde.<br />

Frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres gegeben. Derzeit<br />

besteht nur für Männer die Möglichkeit.<br />

2. ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde.<br />

Es müssen mindestens 450 Versicherungsmonate, die für die Bemessung<br />

der Leistung zu berücksichtigen sind, erworben sein<br />

3. Weitere Voraussetzungen am Stichtag<br />

es darf keine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze bestehen<br />

SCHWERARBEITSPENSION AB 1.1.2007<br />

Anspruch auf Schwerarbeitspension ist gegeben, wenn<br />

1. ein bestimmtes Pensionsalter erreicht wurde<br />

Frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres gegeben<br />

2. ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde.<br />

Sobald 540 Versicherungsmonate vorliegen.<br />

3. Weitere Voraussetzungen am Stichtag<br />

und innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Stichtag zumindest<br />

120 Schwerarbeitsmonate liegen.<br />

Als Schwerarbeit gelten alle Tätigkeiten, die geleistet werden:<br />

• in Schicht- oder Wechseldienst (mit Nachtdienst im Ausmaß von 6 Stunden<br />

zwischen 22.00 und 6.00 Uhr an mindestens 6 Arbeitstagen im Monat),<br />

• regelmäßig unter extremer Hitze oder Kälte (zB. Gießerei, Kühlhaus),<br />

• unter chemischen oder physikalischen Einflüssen (bei einer Minderung der<br />

Erwerbsfähigkeit von zumindest 10 %),<br />

• als schwere körperliche Arbeit (bei Männern 2.000 und bei Frauen 1.400<br />

Arbeitskilokalorien),<br />

• zur berufsbedingten Pflege für Menschen mit besonderem Pflegebedarf,<br />

• trotz Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 % bzw.<br />

Pflegegeldbezug zumindest in Höhe der Stufe 3.<br />

Für Frauen kommt die Schwerarbeitspension erst ab dem Jahr 2024 in Betracht.<br />

Vorher besteht für sie die Möglichkeit eine Alterspension oder vorzeitige<br />

Alterspension bei langer Versicherungsdauer in Anspruch zu nehmen.<br />

74<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

INVALIDITÄTS- BZW. BERUFSUNFÄHIGKEITSPENSION<br />

Anspruch auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension ist gegeben,<br />

1. wenn die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens<br />

6 Monate andauert. Grundlage für diese Entscheidung bildet eine ärztliche<br />

Begutachtung.<br />

2. ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde<br />

mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen<br />

Versicherung oder<br />

• mindestens 300 Versicherungsmonate oder<br />

• mindestens 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120<br />

Kalendermonate, wenn der Stichtag vor Vollendung des 50. Lebensjahres<br />

liegt.<br />

Die Wartezeit verlängert sich nach Vollendung des 50. Lebensjahres für jeden<br />

weiteren Lebensmonat um jeweils einen Versicherungsmonat bis zum<br />

Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten. Die Rahmenfrist von 120<br />

Kalendermonaten erhöht sich entsprechend um jeweils zwei Kalendermonate für<br />

jeden weiteren Lebensmonat bis zum Höchstausmaß von 360 Kalendermonaten.<br />

Tritt der Versicherungsfall vor dem 27. Lebensjahr ein und wurden bis dahin<br />

mindestens sechs Versicherungsmonate (ausgenommen Selbstversicherung nach<br />

§ 16a ASVG) erworben, gilt die Wartezeit als erfüllt.<br />

Die Wartezeit entfällt, falls ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder eine<br />

Wehrdienstbeschädigung die Ursache der Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit ist.<br />

Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

Um eine vorzeitige Pension (ausser Alterspension) in Anspruch nehmen zu<br />

können, muss das Dienstverhältnis beendet werden.<br />

Das Dienstverhältnis kann mit einer Dienstnehmerkündigung unter Einhaltung<br />

der einmonatigen Frist beendet werden. Dies ist jedoch nur ratsam, wenn<br />

man länger als 10 Jahre in der Firma beschäftigt war, denn nur dann bekommt<br />

man trotz Dienstnehmerkündigung seine Abfertigung. (Siehe Kapitel Beendigung<br />

des Dienstverhältnisses)<br />

Ist man weniger als 10 Jahre beschäftigt, so ist eine einvernehmliche Lösung<br />

notwendig, um die Abfertigung zu erhalten.<br />

Bei einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension sind die 10 Jahre<br />

Betriebszugehörigkeit für die Abfertigung nicht notwendig, man erhält jedenfalls<br />

seine Abfertigung.<br />

Bei einer Alterspension könnte das Dienstverhältnis auch aufrecht bleiben.<br />

75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!