360 GRAD - Fakten zur Nachhaltigkeit 2009 - Daimler ...
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14 <strong>Daimler</strong> <strong>360</strong> <strong>GRAD</strong> – <strong>Fakten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nachhaltigkeit</strong> <strong>2009</strong><br />
1 I Zu den Maßnahmen innerhalb<br />
der Schwerpunktbereiche siehe<br />
die folgenden Kapitel<br />
2 I Mehr zu Satzung und Geschäfts-<br />
ordnungen von Vorstand und<br />
Aufsichtsrat sowie <strong>zur</strong> Corporate<br />
Governance der <strong>Daimler</strong> AG:<br />
www.daimler.com Corporate<br />
Profile Corporate Governance<br />
Corporate Governance bei <strong>Daimler</strong><br />
Regelwerke<br />
Gesetze<br />
Satzung<br />
Börsenvorschriften<br />
Kodizes<br />
interne<br />
Richtlinien<br />
Arbeitsprogramm mit Zielen und Maßnahmen zugeordnet.<br />
Über diese bereichsspezifischen Aktivitäten hinaus<br />
hat das Board kommunikative Maßnahmen ergriffen,<br />
wie die Veröffentlichung der mehrmals im Jahr erscheinenden<br />
„<strong>Daimler</strong> Sustainability Newsletter“. Außerdem<br />
soll die Transparenz bei der <strong>Nachhaltigkeit</strong>sberichterstattung<br />
weiter verbessert werden. Als neue, wesentliche<br />
Initiative ist der im November 2008 in Stuttgart<br />
erstmals durchgeführte „Sustainability Dialogue“ zu<br />
nennen, bei dem wir wichtige Impulse von ca. 60 Interessengruppen<br />
für eine verbesserte <strong>Nachhaltigkeit</strong>sleistung<br />
erhalten haben. I 1<br />
2.0 Verantwortungsvolle<br />
Unternehmensführung<br />
<strong>Daimler</strong> ist als börsennotiertes Unternehmen seinen<br />
Aktionären verpflichtet. Eine verantwortungsvolle und<br />
stetig weiterentwickelte Unternehmensführung mit<br />
funktionierenden Organen und effizienten Steuerungs-<br />
und Kontrollinstrumenten ist notwendig, um Entwicklungspotenziale<br />
systematisch zu erschließen und<br />
Geschäftsrisiken zu minimieren.<br />
2.1 Corporate Governance. Durch unseren Unternehmenssitz<br />
in Deutschland ist der formale Gestaltungs-<br />
Mercedes-Benz Cars<br />
Governance-Struktur<br />
Aktionäre (Hauptversammlung der Aktionäre)<br />
Wahl der Anteilseignervertreter<br />
Bestellung, Überwachung, Beratung<br />
Executive Management<br />
Organisation<br />
rahmen der Corporate Governance für uns einerseits<br />
durch deutsches Recht gesetzt, andererseits sind Anforderungen<br />
zu beachten, die sich zum Beispiel daraus<br />
ergeben, dass wir an der New York Stock Exchange<br />
gelistet sind. Die Kompetenzen der drei Gesellschaftsorgane<br />
Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat<br />
sind gesetzlich geregelt. Das duale Führungssystem des<br />
deutschen Aktienrechts ist durch die strikte Trennung<br />
zwischen Leitungs- (Vorstand) und Überwachungsorgan<br />
(Aufsichtsrat) gekennzeichnet (siehe Grafik). I 2<br />
2.2 Unsere Standards geschäftlichen Verhaltens.<br />
Als weltweit operierendes Unternehmen unterliegt die<br />
<strong>Daimler</strong> AG einer Gesetzgebung, die sich von Region zu<br />
Region oft stark unterscheidet. Um die Mitarbeiter<br />
dabei zu unterstützen, sich in diesem komplexen rechtlichen<br />
Umfeld zu orientieren, haben wir „Standards<br />
geschäftlichen Verhaltens“ formuliert. Diese dienen als<br />
verbindlicher Maßstab für das richtige Verhalten im<br />
Geschäftsalltag. Die Standards befassen sich sowohl<br />
mit den einschlägigen Gesetzen als auch mit den weiteren<br />
internen Richtlinien. Jeder einzelne Mitarbeiter ist<br />
verpflichtet, die „Übereinstimmung“ (Compliance) seines<br />
täglichen Handelns mit den <strong>Daimler</strong>-Standards<br />
sicherzustellen.<br />
Bereits seit dem Jahr 1999 gibt es bei <strong>Daimler</strong> die Verhaltensrichtlinie.<br />
Ausgehend von unseren Unterneh-<br />
Aufsichtsrat (10 Aktionärs- und 10 Arbeitnehmervertreter)<br />
Nomierungsausschuss Prüfungsausschuss Präsidialausschuss Vermittlungsausschuss<br />
Vorstand (6 Mitglieder)<br />
<strong>Daimler</strong> Trucks Vans, Buses, Other <strong>Daimler</strong><br />
Financial Services<br />
Institutionen und Gremien <strong>zur</strong> Umsetzung des Leitbildes der <strong>Nachhaltigkeit</strong><br />
– Sustainability Board – Global Diversity Office (GDO)<br />
– Group Compliance Board (GCB)<br />
– Global Product Environmental Council – Global Facility Environmental Council<br />
– International Trade and Investment Network (ITIN) – Business Practices Committee<br />
– Netzwerk internationaler Konzernrepräsentanten – Compliance Consultation Desk<br />
Kontrolle<br />
externe Audits<br />
interne Audits<br />
Risikomanagement<br />
interne Kontrollen<br />
ökologische<br />
Standortbeurteilung