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mitteilungen der residenzen - Residenzen-Kommission - GWDG

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sächsischen Rechnungsbücher, wie sie zur Zeit beispielsweise durch meinen Schüler<br />

Thomas Lang (Leipzig) für Hof und Residenz Kurfürst Friedrichs des Weisen in<br />

Wittenberg 1486-1525 erfolgt, wird hier noch weitere Aufschlüsse bieten. Erst diese<br />

Rechnungen zeigen die Relationen zwischen den Ausgaben für religiöse und an<strong>der</strong>e<br />

Zwecke, beispielsweise wenn laut Wittenberger Amtsrechnung von 1505/6 zwar 3<br />

Scheffel Korn für die Bettelmönche ausgegeben wurden, gleichzeitig aber 37 Scheffel<br />

für die Jäger und 43 Scheffel für die Mastschweine. Der Aufsatz von Brigitte Streich<br />

könnte durchaus als Modellstudie für Untersuchungen an<strong>der</strong>er Fürstenhäuser dienen.<br />

Freilich wäre dieser Ansatz noch durch weitere Aspekte zu ergänzen, wie etwa die<br />

Ausführungen des folgenden Beitrags von Christian HESSE über „Wallfahrten,<br />

Kapläne und Stiftungen. Die Sakralkultur am Hof <strong>der</strong> Landgrafen von Hessen im 15.<br />

und beginnenden 16. Jahrhun<strong>der</strong>t“ (S. 195-216) zeigen. Methodisch wird hier beson<strong>der</strong>s<br />

deutlich, welche zentrale Bedeutung den Rechnungen als Quellen <strong>der</strong> Sakralkultur<br />

zukommt. Ein an<strong>der</strong>er Aspekt wird zumindest noch abschließend angesprochen,<br />

nämlich das Stiftungsverhalten <strong>der</strong> Fürsten in den geistlichen Institutionen des Landes<br />

und <strong>der</strong> allgemeine Trend zur Entklerikalisierung <strong>der</strong> Verwaltung bei gleichzeitigem<br />

Wandel <strong>der</strong> Hofkapelle. Angesichts <strong>der</strong> großen Zahl von Fürstbistümern im Reich<br />

muß es überraschen, daß sich mit den geistlichen Höfen neben dem Beitrag von<br />

Joachim Schnei<strong>der</strong> über Würzburg ausdrücklich nur Wolfgang WÜST befaßt, <strong>der</strong> aus<br />

seinem reichen Augsburger Fundus schöpft und über die „Sakralkultur am Hof <strong>der</strong><br />

Bischöfe von Augsburg“ handelt (S. 217-233). Daß abgesehen von <strong>der</strong> Bischofsresidenz<br />

in Dillingen mit <strong>der</strong> allerdings erst im 16. Jahrhun<strong>der</strong>t errichteten „turris<br />

sacra Dilingiana“ kein stringentes Bild <strong>der</strong> Sakralkultur entsteht, mag neben <strong>der</strong> Quellenlage<br />

auch damit zusammenhängen, daß die Unterschiede zwischen geistlichen und<br />

weltlichen Fürstenhöfen im späten Mittelalter gar nicht so elementar waren. Dafür erörtert<br />

<strong>der</strong> Verfasser ausführlich die besser belegten verfassungs- und verwaltungsgeschichtlichen<br />

Aspekte <strong>der</strong> Hochstiftsgeschichte (Hof und geistliche Regierung sowie<br />

Bischof, Domkapitel und Hof). Der Beitrag von Andreas BIHRER über „Die Diözesansynode<br />

als Hoftag des geistlichen Fürsten“ (S. 235-260) bemüht sich, die Parallelen<br />

zwischen den Hoftagen weltlicher Fürsten und den Synoden <strong>der</strong> Diözesanbischöfe<br />

herauszuarbeiten. Die Untersuchung beruht auf <strong>der</strong> umfassenden Auswertung<br />

<strong>der</strong> weit verstreut gedruckten Quellen und Literatur. Der Verfasser konzentriert sich<br />

auf Quellen, die über den Ablauf <strong>der</strong> Synoden Auskunft geben, um das Spannungsverhältnis<br />

von Ritual und Recht zu beleuchten. Der Aufsatz bietet eine kenntnisreiche<br />

Zusammenschau <strong>der</strong> Forschung (das S. 256f. angesprochene „Subsidium caritativum“<br />

war allerdings nicht nur ein Finanzierungsinstrument <strong>der</strong> Konstanzer Bischöfe,<br />

son<strong>der</strong>n im späten Mittelalter gang und gäbe, wie ich in mehreren Studien gezeigt<br />

habe). Gewiß lassen sich Parallelen zwischen den Diözesansynoden und den Reichs-<br />

und Hoftagen aufzeigen, aber man sollte darüber doch nicht die grundsätzlich an<strong>der</strong>e<br />

Funktion <strong>der</strong> Klerusversammlungen im Kontext einer hierarchisch organisierten, nach<br />

allgemeinverbindlichen Rechtsnormen funktionierenden Kirche übersehen. Der<br />

spezifische Erkenntniswert <strong>der</strong> Diözesansynoden für die „Sakralkultur“ wird nicht<br />

recht deutlich. „Musica imperialis – Imperiale Musik. Musik zwischen Laudes regiae<br />

und Laudes Maximiliani“ ist schließlich das Thema von Meta NIEDERKORN-BRUCK<br />

(S. 289-325, dazu Farbteil S, 347-351), die den Blick auf ein Themenfeld lenkt, welches<br />

den meisten Historikern schon wegen unzureichen<strong>der</strong> methodischer Vor-<br />

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