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Prüfbericht über die Investitionen in den Landesberufsschulen

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Bewertung Die vorliegende IKT-Richtl<strong>in</strong>ie bewährt sich und wird vom Landes-<br />

Rechnungshof grundsätzlich sehr positiv bewertet. In e<strong>in</strong>zelnen Passagen<br />

sollte <strong>die</strong> Richtl<strong>in</strong>ie jedoch angepasst bzw konkretisiert wer<strong>den</strong>. So <strong>in</strong>terpretieren<br />

beispielsweise der EDV-Koord<strong>in</strong>ator und <strong>die</strong> Schulen <strong>die</strong> Aussagen<br />

zu <strong>den</strong> Ausstattungsstandards unterschiedlich. Im S<strong>in</strong>ne von<br />

Datensicherheit und Virenschutz wären restriktivere Vorschriften bzw<br />

Leitl<strong>in</strong>ien <strong>in</strong> Bezug auf <strong>den</strong> Datentransfer mittels mobiler Datenträger<br />

wünschenswert.<br />

E<strong>in</strong>e vergleichbare Richtl<strong>in</strong>ie fehlt im Bereich der allgeme<strong>in</strong>en Ausstattung.<br />

Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs s<strong>in</strong>d zB Standards für<br />

<strong>die</strong> M<strong>in</strong>destauslastung e<strong>in</strong>er Masch<strong>in</strong>e oder zur Nutzung von E<strong>in</strong>richtung<br />

durch Externe zu def<strong>in</strong>ieren.<br />

Der Landes-Rechnungshof begrüßt <strong>die</strong> Bemühungen der Abteilung<br />

Schule (IIa) und der LBS Blu<strong>den</strong>z, ihre <strong>Investitionen</strong> <strong>über</strong> e<strong>in</strong>en längeren<br />

Zeitraum zu planen. Allerd<strong>in</strong>gs fehlt <strong>in</strong> der Unterlage <strong>die</strong> f<strong>in</strong>anzielle<br />

Bewertung. Zur mittelfristigen Investitionsplanung <strong>über</strong> e<strong>in</strong>en Zeitrahmen<br />

von drei bis fünf Jahren s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Abschätzung der Ausgaben und e<strong>in</strong>e<br />

Zuordnung zu e<strong>in</strong>em Jahr erforderlich. Ferner ist <strong>die</strong> jährliche Anpassung<br />

und Ergänzung der Vorausschau im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er rollieren<strong>den</strong> Planung<br />

anzustreben.<br />

Das derzeit verwendete Inventarisierungsprogramm weist ke<strong>in</strong>e<br />

periodischen Buchwerte aus. Die e<strong>in</strong>malige Abschreibung im Ausmaß von<br />

50 Prozent ist e<strong>in</strong>e Behelfslösung, <strong>die</strong> ke<strong>in</strong>e verwertbare Zusatz<strong>in</strong>formation<br />

generiert. Die Erfassung e<strong>in</strong>er realistischen Nutzungsdauer sowie <strong>die</strong><br />

Abschreibung der Anschaffung <strong>über</strong> <strong>die</strong>sen Zeitraum s<strong>in</strong>d notwendige<br />

Elemente e<strong>in</strong>er Anlagenbuchhaltung. Dadurch können e<strong>in</strong> möglichst<br />

realistischer Wert der vorhan<strong>den</strong>en E<strong>in</strong>richtung angegeben und Informationen<br />

für <strong>die</strong> Investitionsplanung gewonnen wer<strong>den</strong>. Die Landesbuchhaltung<br />

hat bereits erste Überlegungen <strong>in</strong> <strong>die</strong>se Richtung angestellt.<br />

Der E<strong>in</strong>satz von eigenen Instrumenten zB zur Inventarisierung ist nach<br />

Ansicht des Landes-Rechnungshofs dort zulässig, wo <strong>die</strong> spezifischen<br />

Anforderungen e<strong>in</strong>e Abweichung vom Standard rechtfertigen. Im Fall der<br />

LBS Bregenz 1 ist <strong>die</strong>ses Erfordernis nicht ersichtlich. Die Form der<br />

Inventarisierung ist e<strong>in</strong>erseits sehr aufwendig, zugleich fehlen zentrale<br />

Informationen wie <strong>die</strong> Anschaffungswerte.<br />

Empfehlung Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, e<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ie mit verb<strong>in</strong>dlichen<br />

Grundsätzen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Ausstattung <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Landesberufsschulen</strong> zu<br />

entwickeln und <strong>die</strong> IKT-Richtl<strong>in</strong>ie anzupassen.<br />

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, e<strong>in</strong>e mehrjährige<br />

Investitionsplanung zu implementieren.<br />

Seite 12 <strong>Investitionen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Landesberufschulen

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