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Prüfbericht über die Investitionen in den Landesberufsschulen

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Auch <strong>die</strong> Genehmigung durch <strong>den</strong> zuständigen Landesrat bzw <strong>die</strong><br />

Landesregierung setzt zu spät an. Insbesondere im formellen Vergabeverfahren<br />

ist <strong>die</strong> ausschreibende Stelle rechtlich gebun<strong>den</strong> und hat e<strong>in</strong>en<br />

Zuschlag zu erteilen. Der Entscheidungsspielraum für <strong>die</strong> Landesregierung<br />

ist daher praktisch nur <strong>über</strong> das Budget gegeben.<br />

Pflichtenhefte s<strong>in</strong>d notwendig und <strong>die</strong>nen der Spezifikation im Vorfeld<br />

e<strong>in</strong>er Anschaffung. Allerd<strong>in</strong>gs wer<strong>den</strong> <strong>die</strong> Praktiken, e<strong>in</strong>en potentiellen<br />

Anbieter zur Erstellung e<strong>in</strong>zula<strong>den</strong> bzw <strong>die</strong> Leistungsmerkmale e<strong>in</strong>es<br />

Produkts abzuschreiben, vom Landes-Rechnungshof sehr kritisch<br />

beurteilt. Die Beschaffung wird dadurch auf e<strong>in</strong> Produkt verengt und der<br />

freie Wettbewerb e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Empfehlung Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, <strong>den</strong> Beschaffungsprozess effektiver<br />

zu gestalten.<br />

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof, bei größeren Anschaffungen<br />

immer e<strong>in</strong> neutrales Pflichtenheft durch <strong>die</strong> LBS zu erstellen.<br />

Stellungnahme Der Amtssachverständige prüft sehr wohl auch <strong>die</strong> Notwendigkeit und<br />

Angemessenheit von Anschaffungen.<br />

Kommentar des<br />

L-RH<br />

Die Abgabe e<strong>in</strong>er Prioritätenreihung befürworten wir.<br />

Wir beabsichtigen, <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Leitern der <strong>Landesberufsschulen</strong><br />

Möglichkeiten e<strong>in</strong>es wirksameren Beschaffungsprozesses zu<br />

prüfen und allenfalls umzusetzen. Die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Pflichtenhefts ab<br />

e<strong>in</strong>er bestimmten Größenordnung halten wir für zweckmäßig.<br />

Die Prüfung durch <strong>den</strong> Landes-Rechnungshof hat nachweislich ergeben,<br />

dass der Amtssachverständige im Beschaffungsprozess zu spät <strong>in</strong>tegriert<br />

wird. Er sollte nicht erst bei der Angebotsprüfung sondern bereits bei der<br />

Bedarfsdef<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>gebun<strong>den</strong> se<strong>in</strong>. Nur so ist e<strong>in</strong>e Prüfung der Notwendigkeit<br />

und Angemessenheit wirksam möglich.<br />

Seite 34 <strong>Investitionen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Landesberufschulen

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