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Prüfbericht über die Investitionen in den Landesberufsschulen

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Anschließend wer<strong>den</strong> konkrete Angebote e<strong>in</strong>geholt und verglichen.<br />

Anschaffungen <strong>über</strong> € 5.000 s<strong>in</strong>d vom zuständigen Regierungsmitglied zu<br />

genehmigen. Liegt der Anschaffungswert <strong>über</strong> € 20.000 so ist <strong>die</strong> Landesregierung<br />

zu befassen. Für <strong>die</strong> Genehmigung wird neben dem Preisvergleich<br />

auch e<strong>in</strong>e qualitative E<strong>in</strong>schätzung der angebotenen Produkte<br />

durch <strong>die</strong> Berufsschule vorgenommen.<br />

Bei Anschaffungen <strong>über</strong> € 5.000 wird der zuständige Amtssachverständige<br />

von der Abteilung Schule (IIa) mit der fachlichen Prüfung der<br />

Anschaffungsunterlagen beauftragt. Überprüft wird, ob <strong>die</strong> Angebote aus<br />

technischer Sicht <strong>den</strong> Leistungsmerkmalen <strong>in</strong> der Ausschreibung entsprechen.<br />

Der Amtssachverständige beurteilt nicht <strong>die</strong> Notwendigkeit der<br />

Anschaffung bzw <strong>die</strong> Angemessenheit der durch <strong>die</strong> Schule def<strong>in</strong>ierten<br />

Leistungsmerkmale.<br />

Nach erfolgter Zustimmung des zuständigen Regierungsmitglieds bzw der<br />

Landesregierung wird durch <strong>die</strong> LBS der Auftrag vergeben.<br />

Bewertung Die Budgetierung ist nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs verbesserungsfähig.<br />

Die Abteilung Schule (IIa) wird erst <strong>in</strong> <strong>die</strong> Budgetierung e<strong>in</strong>gebun<strong>den</strong>,<br />

wenn e<strong>in</strong>e erste Beurteilung durch <strong>die</strong> Abteilung F<strong>in</strong>anzangelegenheiten<br />

(IIIa) erfolgt ist. Durch e<strong>in</strong>e Befassung der Abteilung Schule<br />

(IIa) vor Weitergabe der Anträge an <strong>die</strong> Abteilung F<strong>in</strong>anzangelegenheiten<br />

(IIIa) könnte der Prozess abgekürzt wer<strong>den</strong>. Zugleich könnte <strong>die</strong> Abteilung<br />

Schule (IIa) ihrer Vermittlerfunktion besser gerecht wer<strong>den</strong>.<br />

Die Angabe der voraussichtlichen Nutzung und e<strong>in</strong>e Prioritätenreihung<br />

fehlen weitgehend <strong>in</strong> <strong>den</strong> Budgetanträgen der Schulen. Diese Informationen<br />

erhöhen <strong>die</strong> Transparenz und erleichtern <strong>die</strong> Verhandlungen.<br />

Aufgrund der geme<strong>in</strong>samen Budgetierung haben <strong>die</strong> Berufsschulen <strong>in</strong><br />

Bregenz und Dornbirn nach erfolgter Mittelzuteilung e<strong>in</strong>en gewissen Spielraum.<br />

Den anderen Schulen steht e<strong>in</strong> solcher Spielraum nicht zur Verfügung.<br />

Die Beschaffung erfolgt primär durch <strong>die</strong> <strong>Landesberufsschulen</strong>. Die<br />

technischen Anforderungen sollen durch <strong>die</strong> Nutzer def<strong>in</strong>iert wer<strong>den</strong>.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs ist nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs bereits zu e<strong>in</strong>em<br />

frühen Zeitpunkt durch e<strong>in</strong>e neutrale Stelle zu <strong>über</strong>prüfen, ob <strong>die</strong> konkrete<br />

Anschaffung erforderlich und <strong>die</strong> def<strong>in</strong>ierten Leistungsmerkmale <strong>den</strong><br />

Bedürfnissen angemessen s<strong>in</strong>d. Zur Kontrolle <strong>die</strong>ser bei<strong>den</strong> Aspekte<br />

erfolgt <strong>die</strong> Befassung des Amtssachverständigen derzeit zu spät. Die<br />

Überprüfung durch <strong>den</strong> Amtssachverständigen, ob <strong>die</strong> abgegebenen<br />

Angebote <strong>den</strong> Ausschreibungsbed<strong>in</strong>gungen technisch entsprechen, ist<br />

dann notwendig, wenn <strong>die</strong>se Überprüfung nicht durch <strong>die</strong> Vergabestelle<br />

erfolgen kann.<br />

Seite 33 <strong>Investitionen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Landesberufschulen

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