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Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be

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Wer ist unsere<br />

Zielgruppe?<br />

Wie weiß ich, ob<br />

ich unter die<br />

75 %- Regel falle?<br />

<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, ar<strong>be</strong>iten <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

E<strong>in</strong> Nichtansässiger "mit Wohnstätte <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong>" wohnt auf zeitweiliger<br />

Basis -ggf. mit se<strong>in</strong>er Familie- <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong>. Es ist jedoch nicht die Rede von<br />

e<strong>in</strong>er (familiären) E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> und er <strong>be</strong>hält <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> das<br />

Zentrum se<strong>in</strong>er vitalen Interessen und somit se<strong>in</strong>en Steuerwohnsitz.<br />

Diese Broschüre ist <strong>be</strong>stimmt für E<strong>in</strong>wohner <strong>Deutschland</strong>s, die - ggf. mit<br />

ihrer Familie - ihren tatsächlichen und ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

ha<strong>be</strong>n und die durch die deutsche F<strong>in</strong>anz<strong>be</strong>hörde als E<strong>in</strong>wohner<br />

<strong>Deutschland</strong>s <strong>be</strong>trachtet werden.<br />

Sie richtet sich also nicht an die Nichtansässigen, die während des<br />

gesamten Besteuerungszeitraums e<strong>in</strong>e Wohnstätte <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> <strong>be</strong>i<strong>be</strong>halten<br />

ha<strong>be</strong>n.<br />

Das <strong>be</strong>deutet also, dass:<br />

Sie entweder zwischen <strong>Deutschland</strong> und <strong>Belgien</strong> pendeln, um zu Ihrem<br />

Ar<strong>be</strong>itsplatz nach <strong>Belgien</strong> zu gelangen,<br />

oder dass Sie e<strong>in</strong>e Wohnung <strong>in</strong> der Nähe Ihres Ar<strong>be</strong>itsplatzes <strong>be</strong>zogen<br />

ha<strong>be</strong>n, Ihre Familie jedoch weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> wohnt.<br />

Sie fallen unter diese Regel, wenn der Gesamt<strong>be</strong>trag Ihrer der StGF/NP<br />

unterliegenden steuerpflichtigen Netto<strong>be</strong>rufse<strong>in</strong>künfte m<strong>in</strong>destens 75 %<br />

des Gesamt<strong>be</strong>trages Ihrer Netto<strong>be</strong>rufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>lgischen und<br />

ausländischen Ursprungs <strong>be</strong>trägt.<br />

Ihre nicht <strong>be</strong>ruflichen E<strong>in</strong>künfte werden für die Anwendung dieser Regel<br />

nicht <strong>be</strong>achtet.<br />

Bei Ehepartnern muss <strong>be</strong>i der Anwendung der 75 %-Regel zwischen den<br />

zwei folgenden Fällen unterschieden werden:<br />

Erster Fall: Nur e<strong>in</strong>er der <strong>be</strong>iden Ehepartner hat Berufse<strong>in</strong>künfte<br />

<strong>be</strong>zogen, die der StGF/NP unterliegen.<br />

Nur die Berufse<strong>in</strong>künfte dieses Ehepartners werden für die Anwendung<br />

der 75 %-Regel <strong>be</strong>rücksichtigt. Nicht <strong>be</strong>rücksichtigt werden also eventuelle<br />

Berufse<strong>in</strong>künfte des anderen Ehepartners, ob sie <strong>be</strong>lgischen Ursprungs<br />

und durch Abkommen steuer<strong>be</strong>freit oder ausländischen Ursprungs s<strong>in</strong>d.<br />

Zweiter Fall: Beide Ehepartner ha<strong>be</strong>n Berufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>zogen, die<br />

der StGF/NP unterliegen.<br />

In diesem Fall muss die 75 %-Regel für <strong>be</strong>ide Ehepartner geme<strong>in</strong>sam<br />

angewandt werden; das <strong>be</strong>deutet, dass die der StGF/NP unterliegenden<br />

Berufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>ider Ehepartner zusammen m<strong>in</strong>destens 75 % <strong>be</strong>tragen<br />

müssen vom Gesamt<strong>be</strong>trag:<br />

der der StGF/NP unterliegenden Berufse<strong>in</strong>künfte,<br />

der durch Abkommen <strong>be</strong>freiten Berufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>lgischen Ursprungs<br />

und<br />

der Berufse<strong>in</strong>künfte ausländischen Ursprungs<br />

<strong>be</strong>ider Ehepartner. Es ist somit un<strong>be</strong>deutend, wenn e<strong>in</strong> Ehepartner alle<strong>in</strong><br />

nicht die Bed<strong>in</strong>gung der 75 %-Regel erfüllt.<br />

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