Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be
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Wer ist unsere<br />
Zielgruppe?<br />
Wie weiß ich, ob<br />
ich unter die<br />
75 %- Regel falle?<br />
<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, ar<strong>be</strong>iten <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />
E<strong>in</strong> Nichtansässiger "mit Wohnstätte <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong>" wohnt auf zeitweiliger<br />
Basis -ggf. mit se<strong>in</strong>er Familie- <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong>. Es ist jedoch nicht die Rede von<br />
e<strong>in</strong>er (familiären) E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> und er <strong>be</strong>hält <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> das<br />
Zentrum se<strong>in</strong>er vitalen Interessen und somit se<strong>in</strong>en Steuerwohnsitz.<br />
Diese Broschüre ist <strong>be</strong>stimmt für E<strong>in</strong>wohner <strong>Deutschland</strong>s, die - ggf. mit<br />
ihrer Familie - ihren tatsächlichen und ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
ha<strong>be</strong>n und die durch die deutsche F<strong>in</strong>anz<strong>be</strong>hörde als E<strong>in</strong>wohner<br />
<strong>Deutschland</strong>s <strong>be</strong>trachtet werden.<br />
Sie richtet sich also nicht an die Nichtansässigen, die während des<br />
gesamten Besteuerungszeitraums e<strong>in</strong>e Wohnstätte <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> <strong>be</strong>i<strong>be</strong>halten<br />
ha<strong>be</strong>n.<br />
Das <strong>be</strong>deutet also, dass:<br />
Sie entweder zwischen <strong>Deutschland</strong> und <strong>Belgien</strong> pendeln, um zu Ihrem<br />
Ar<strong>be</strong>itsplatz nach <strong>Belgien</strong> zu gelangen,<br />
oder dass Sie e<strong>in</strong>e Wohnung <strong>in</strong> der Nähe Ihres Ar<strong>be</strong>itsplatzes <strong>be</strong>zogen<br />
ha<strong>be</strong>n, Ihre Familie jedoch weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> wohnt.<br />
Sie fallen unter diese Regel, wenn der Gesamt<strong>be</strong>trag Ihrer der StGF/NP<br />
unterliegenden steuerpflichtigen Netto<strong>be</strong>rufse<strong>in</strong>künfte m<strong>in</strong>destens 75 %<br />
des Gesamt<strong>be</strong>trages Ihrer Netto<strong>be</strong>rufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>lgischen und<br />
ausländischen Ursprungs <strong>be</strong>trägt.<br />
Ihre nicht <strong>be</strong>ruflichen E<strong>in</strong>künfte werden für die Anwendung dieser Regel<br />
nicht <strong>be</strong>achtet.<br />
Bei Ehepartnern muss <strong>be</strong>i der Anwendung der 75 %-Regel zwischen den<br />
zwei folgenden Fällen unterschieden werden:<br />
Erster Fall: Nur e<strong>in</strong>er der <strong>be</strong>iden Ehepartner hat Berufse<strong>in</strong>künfte<br />
<strong>be</strong>zogen, die der StGF/NP unterliegen.<br />
Nur die Berufse<strong>in</strong>künfte dieses Ehepartners werden für die Anwendung<br />
der 75 %-Regel <strong>be</strong>rücksichtigt. Nicht <strong>be</strong>rücksichtigt werden also eventuelle<br />
Berufse<strong>in</strong>künfte des anderen Ehepartners, ob sie <strong>be</strong>lgischen Ursprungs<br />
und durch Abkommen steuer<strong>be</strong>freit oder ausländischen Ursprungs s<strong>in</strong>d.<br />
Zweiter Fall: Beide Ehepartner ha<strong>be</strong>n Berufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>zogen, die<br />
der StGF/NP unterliegen.<br />
In diesem Fall muss die 75 %-Regel für <strong>be</strong>ide Ehepartner geme<strong>in</strong>sam<br />
angewandt werden; das <strong>be</strong>deutet, dass die der StGF/NP unterliegenden<br />
Berufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>ider Ehepartner zusammen m<strong>in</strong>destens 75 % <strong>be</strong>tragen<br />
müssen vom Gesamt<strong>be</strong>trag:<br />
der der StGF/NP unterliegenden Berufse<strong>in</strong>künfte,<br />
der durch Abkommen <strong>be</strong>freiten Berufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>lgischen Ursprungs<br />
und<br />
der Berufse<strong>in</strong>künfte ausländischen Ursprungs<br />
<strong>be</strong>ider Ehepartner. Es ist somit un<strong>be</strong>deutend, wenn e<strong>in</strong> Ehepartner alle<strong>in</strong><br />
nicht die Bed<strong>in</strong>gung der 75 %-Regel erfüllt.<br />
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