Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be
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Unkosten für<br />
andere Fahrten<br />
mit dem Pkw<br />
Fahrtkosten vom<br />
Wohnsitz zum<br />
Ar<strong>be</strong>itsplatz mit<br />
anderen<br />
Transportmitteln<br />
<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, ar<strong>be</strong>iten <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />
Der Pauschal<strong>be</strong>trag von 0,15 EUR pro Kilometer wird lediglich gewährt,<br />
wenn Sie <strong>be</strong>legen, dass Sie die Fahrten zwischen Wohnung und Ar<strong>be</strong>itsplatz<br />
mit e<strong>in</strong>em Pkw zurücklegen:<br />
der Ihr Eigentum ist, oder<br />
der unter Ihrem Namen e<strong>in</strong>getragen ist <strong>be</strong>i der<br />
Kraftfahrzeugzulassungsstelle, oder<br />
der Ihnen dauerhaft oder gewöhnlich zur Verfügung gestellt wird<br />
gemäss e<strong>in</strong>es Mietvertrags oder e<strong>in</strong>es Leas<strong>in</strong>gvertrags, oder<br />
der Ihrem Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r gehört, unter der Voraussetzung, dass Sie auf<br />
die Vorteile jeglicher Art, die sich aus der Benutzung dieses<br />
Fahrzeugs erge<strong>be</strong>n, <strong>be</strong>steuert werden.<br />
Achtung! In den ersten drei vorgenannten Fällen kann der Pauschal<strong>be</strong>trag<br />
von 0,15 EUR pro Km auch Ihrem Ehepartner oder K<strong>in</strong>d gewährt werden,<br />
wenn der Ehepartner oder das K<strong>in</strong>d das Fahrzeug für se<strong>in</strong>e Fahrten vom<br />
Wohnsitz zum Ar<strong>be</strong>itsplatz <strong>be</strong>nutzt, jedoch vorausgesetzt, dass dieser<br />
Pauschal<strong>be</strong>trag nur e<strong>in</strong>em von <strong>be</strong>iden gewährt werden kann für geme<strong>in</strong>sam<br />
zurückgelegte Fahrten.<br />
Für andere <strong>be</strong>rufliche Fahrten als die Fahrten vom Wohnsitz zum<br />
Ar<strong>be</strong>itsplatz s<strong>in</strong>d die tatsächlichen Berufsaufwendungen abzugsfähig <strong>in</strong> Höhe<br />
des <strong>be</strong>ruflichen Anteils. Diese Unkosten s<strong>in</strong>d außerdem <strong>be</strong>grenzt auf 75 %.<br />
Diese Begrenzung auf 75 % gilt jedoch nicht für Treibstoffkosten,<br />
Mobilfunkkosten und F<strong>in</strong>anzierungskosten. Das Vorhandense<strong>in</strong> und der<br />
Betrag der tatsächlich getragenen Pkw-Unkosten muss anhand<br />
<strong>be</strong>weiskräftiger Unterlagen <strong>be</strong>legt werden.<br />
Die geläufigsten Unkosten s<strong>in</strong>d:<br />
die Abschreibung des Fahrzeugs und aller Zu<strong>be</strong>hörteile und<br />
Ausstattungen;<br />
Versicherungen;<br />
Kraftfahrzeugsteuer;<br />
Beiträge an Pannenhilfsdienste;<br />
Unterhaltskosten;<br />
Reparaturkosten;<br />
Garagenkosten;<br />
Parkplatz- und Mautgebühren;<br />
TÜV-Kosten;<br />
Treibstoffkosten.<br />
Der Pauschal<strong>be</strong>trag von 0,15 EUR pro Kilometer wird e<strong>be</strong>nfalls gewährt für<br />
die Strecke vom Wohnsitz zum Ar<strong>be</strong>itsplatz, die mit anderen Transportmitteln<br />
zurückgelegt wird wie Straßenbahn, U-Bahn, Autobus, Motorrad, Fahrrad,<br />
usw. Diese Pauschale wird auch den Personen gewährt, die zu Fuß gehen<br />
oder die als Mitfahrer Fahrgeme<strong>in</strong>schaften nutzen.<br />
Die Kilometer für die "anderen Transportmittel als der Pkw" s<strong>in</strong>d jedoch<br />
<strong>be</strong>grenzt auf maximal 50 Km pro H<strong>in</strong>fahrt (maximal 100 Km pro Ar<strong>be</strong>itstag).<br />
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