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Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be

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Wie wird das<br />

Nettoe<strong>in</strong>kommen<br />

ermittelt?<br />

2.1.3 Wie wird die<br />

Steuer <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

<strong>be</strong>rechnet?<br />

Welche Tarife und<br />

Steuerfrei<strong>be</strong>träge<br />

werden<br />

angewandt?<br />

<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, ar<strong>be</strong>iten <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

Für die Ermittlung des Netto<strong>be</strong>trages der der StGF/NP unterliegenden<br />

E<strong>in</strong>künfte gelten folgende spezifische Regeln :<br />

Berufsaufwendungen s<strong>in</strong>d nur dann abzugsfähig, wenn sie <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

steuerpflichtige Berufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>lasten.<br />

Die StGF/NP ist wie die Steuer der natürlichen Personen (StnP) ke<strong>in</strong>e<br />

abzugsfähige Berufsaufwendung.<br />

Alle Nichtansässigen unterliegen den gleichen Steuersätzen.<br />

Für E<strong>in</strong>wohner <strong>Deutschland</strong>s, die der 75 %-Regel entsprechen, wird die<br />

Steuer gemäss den Regeln der Steuer der natürlichen Personen<br />

<strong>be</strong>rechnet, die für die E<strong>in</strong>wohner <strong>Belgien</strong>s angewandt werden. Dies gilt<br />

auch für die Anrechnung des Ehepaarquotienten und die Anwendung der<br />

Steuerermäßigungen für Pensionen und Ersatze<strong>in</strong>künfte. Bei der<br />

Ermittlung des Ehepaarquotienten und der Steuerermäßigungen wird der<br />

Gesamt<strong>be</strong>trag der <strong>be</strong>lgischen und ausländischen E<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>ider<br />

Ehepartner <strong>be</strong>rücksichtigt.<br />

Für diejenigen, die nicht der 75 %-Regel entsprechen, charakterisiert sich<br />

das Besteuerungssystem durch e<strong>in</strong>e vollständige Entpersönlichung der<br />

Steuer. Das <strong>be</strong>deutet, dass diese Steuerpflichtigen ke<strong>in</strong>en Anspruch ha<strong>be</strong>n<br />

auf persönliche Abzüge, Nachlässe und Steuerermäßigungen <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit Ihren Familienlasten. Damit<br />

ha<strong>be</strong>n sie weder Anrecht auf Steuerfrei<strong>be</strong>träge, noch auf erhöhte<br />

Steuerfrei<strong>be</strong>träge für Familienlasten, noch auf den Ehepaarquotienten.<br />

Die Entpersönlichung ist gerechtfertigt durch die Tatsache, dass es<br />

Aufga<strong>be</strong> des Wohnsitzstaates ist, wo der Nichtansässige se<strong>in</strong><br />

Welte<strong>in</strong>kommen erklären muss, ihm die Steuerermäßigungen <strong>be</strong>züglich<br />

se<strong>in</strong>er persönlichen oder familiären Situation zu gewähren.<br />

2.1.4 Steuersatz Die <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> geschuldete Steuer auf das E<strong>in</strong>kommen aus e<strong>in</strong>em<br />

Ar<strong>be</strong>itsverhältnis wird durch Anwendung e<strong>in</strong>es progressiven Tarifs auf e<strong>in</strong>e<br />

Anzahl E<strong>in</strong>kommensstufen <strong>be</strong>rechnet. Für das Steuerjahr 2005 (E<strong>in</strong>künfte<br />

2004) gilt e<strong>in</strong> progressiver Tarif von 25 % bis 50%:<br />

2.1.5<br />

Steuerfrei<strong>be</strong>träge<br />

25 % für die E<strong>in</strong>kommensstufe bis 6.950,00 EUR;<br />

30 % für die E<strong>in</strong>kommensstufe von 6.950,00 EUR bis 9.890,00 EUR;<br />

40 % für die E<strong>in</strong>kommensstufe von 9.890,00 EUR bis 6.480,00 EUR;<br />

45 % für die E<strong>in</strong>kommensstufe von 16.480,00 EUR bis 30.120,00 EUR;<br />

50 % für das E<strong>in</strong>kommen ü<strong>be</strong>r 30.120,00 EUR.<br />

Bei der Steuer<strong>be</strong>rechnung ist e<strong>in</strong> Teil Ihrer E<strong>in</strong>künfte steuerfrei. Diese<br />

Befreiung wird auf die niedrigste E<strong>in</strong>kommensstufe angesetzt. Dieser Teil<br />

Ihrer E<strong>in</strong>künfte wird "Steuerfrei<strong>be</strong>trag" genannt. Dieser Frei<strong>be</strong>trag kann<br />

angesichts von Familienlasten erhöht werden, z.B. wenn Sie K<strong>in</strong>der zu<br />

Lasten ha<strong>be</strong>n. In der nachfolgenden Ta<strong>be</strong>lle f<strong>in</strong>den Sie e<strong>in</strong>e Ü<strong>be</strong>rsicht der<br />

Steuerfrei<strong>be</strong>träge und der möglichen Erhöhungen für Familienlasten.<br />

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