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Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be

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3.2.1.1<br />

Tätigkeit <strong>in</strong><br />

<strong>Belgien</strong> für e<strong>in</strong>en<br />

deutschen<br />

Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r<br />

Beispiel<br />

Beispiel<br />

<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, ar<strong>be</strong>iten <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

Schickt Sie e<strong>in</strong> deutscher Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r auf e<strong>in</strong>e Dienstreise nach <strong>Belgien</strong>,<br />

stellt sich die Frage, welcher Staat den auf diese Dienstreise entfallenden<br />

Ar<strong>be</strong>itslohn <strong>be</strong>steuern darf. Nach Artikel 15 des DBA-<strong>Belgien</strong> wechselt das<br />

Besteuerungsrecht <strong>in</strong>soweit nach <strong>Belgien</strong>, weil Sie <strong>in</strong> diesem Staat die<br />

Ar<strong>be</strong>itstätigkeit ausü<strong>be</strong>n (Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates). E<strong>in</strong>e<br />

Ausnahme zu diesem Pr<strong>in</strong>zip <strong>be</strong>steht jedoch, wenn die so genannte 183-<br />

Tage-Regelung Anwendung f<strong>in</strong>det. Wenn die Voraussetzungen des<br />

Artikels 15 Abs. 2 DBA-<strong>Belgien</strong> <strong>in</strong>sgesamt erfüllt s<strong>in</strong>d, <strong>be</strong>hält <strong>Deutschland</strong><br />

das Besteuerungsrecht. S<strong>in</strong>d Sie für e<strong>in</strong>en deutschen Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r an<br />

höchstens 183 Tagen <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> tätig, verbleibt das Besteuerungsrecht für<br />

den darauf entfallenden Ar<strong>be</strong>itslohn <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, wenn Sie nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

<strong>be</strong>lgischen Betriebsstätte des deutschen Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>rs tätig werden. Der<br />

Ar<strong>be</strong>itslohn wird also <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> lohnversteuert, wie auch der<br />

Ar<strong>be</strong>itslohn für die <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ausgeübte Tätigkeit.<br />

Der deutsche Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r schickt se<strong>in</strong>en Ar<strong>be</strong>itnehmer im Jahre 2004 zur<br />

Kunden<strong>be</strong>treuung vor Ort für die Zeit vom 01.01. – 15.03. nach <strong>Belgien</strong>. Der<br />

Jahresar<strong>be</strong>itslohn <strong>be</strong>trägt 60.000 EUR.<br />

Die Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> wird an weniger als 183 Tagen ausgeübt. Der<br />

Ar<strong>be</strong>itslohn wird <strong>in</strong> voller Höhe <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>be</strong>steuert.<br />

Wird die Tätigkeit an mehr als 183 Tagen im Jahr <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> ausgeübt,<br />

dann wechselt das Besteuerungsrecht nach <strong>Belgien</strong>. In <strong>Deutschland</strong> wird<br />

der anteilige Ar<strong>be</strong>itslohn von der Lohnsteuer freigestellt. Hierzu ist <strong>be</strong>i dem<br />

Betriebsstättenf<strong>in</strong>anzamt des Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>rs e<strong>in</strong> entsprechender Antrag zu<br />

stellen. Der anteilige Ar<strong>be</strong>itslohn wird dann lohnsteuerfrei ausgezahlt. Wie<br />

die Besteuerung <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> erfolgen wird, entnehmen Sie bitte den<br />

Ausführungen von Teil 2. Die Steuer der Gebietsfremden – Ihr<br />

Steuersystem <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong>.<br />

Der deutsche Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r schickt se<strong>in</strong>en Ar<strong>be</strong>itnehmer im Jahre 2004 für die<br />

Zeit vom 01.01. – 30.09. zur Kunden<strong>be</strong>treuung vor Ort nach <strong>Belgien</strong>. Der<br />

Jahresar<strong>be</strong>itslohn <strong>be</strong>trägt 60.000 EUR.<br />

Die Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> wird an mehr als 183 Tagen ausgeübt. Der<br />

Ar<strong>be</strong>itslohn wird <strong>in</strong> Höhe von 45.000 EUR von der deutschen Steuer<br />

freigestellt, weil <strong>Belgien</strong> diesen anteiligen Ar<strong>be</strong>itslohn <strong>be</strong>steuert.<br />

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