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Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be

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<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, ar<strong>be</strong>iten <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

2.4 Steuer<strong>be</strong>freiungen und Steuerermäßigungen<br />

Auf welche Steuer<strong>be</strong>freiungen und Steuerermäßigungen ha<strong>be</strong> ich <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> Anrecht?<br />

Unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen werden sie gewährt und wie werden sie <strong>be</strong>rücksichtigt?<br />

2.4.1<br />

Gesetzliche<br />

K<strong>in</strong>derzulagen,<br />

Geburtszulagen<br />

und Adoptionszulagen<br />

2.4.2<br />

Rückerstattung<br />

der Fahrtkosten<br />

vom Wohnort<br />

zum<br />

Ar<strong>be</strong>itsplatz<br />

2.4.3<br />

Entschädigung<br />

für Fahrten mit<br />

dem Fahrrad<br />

Die K<strong>in</strong>derzulagen für K<strong>in</strong>der zu Lasten, die K<strong>in</strong>derzulagen für Waisen, das<br />

zusätzliche Familienurlaubsgeld, die Geburtszulagen und Adoptionsprämien<br />

s<strong>in</strong>d steuerfrei. Es muss sich jedoch um gesetzliche Zulagen handeln. Die<br />

außergesetzlichen Zulagen gleicher Art, die e<strong>in</strong> Unternehmen se<strong>in</strong>em<br />

Personal gewähren kann, unterliegen dagegen der Steuer.<br />

Die Rückerstattung von Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnort und<br />

Ar<strong>be</strong>itsplatz kann unter gewissen Voraussetzungen steuer<strong>be</strong>freit se<strong>in</strong>.<br />

Folgende Situationen können vorkommen:<br />

Der Ar<strong>be</strong>itnehmer <strong>be</strong>nutzt öffentliche Verkehrsmittel. In diesem Fall<br />

ist die vollständige oder teilweise Rückerstattung der Kosten für die<br />

öffentlichen Verkehrsmittel steuerfrei.<br />

Der Ar<strong>be</strong>itnehmer <strong>be</strong>nutzt den geme<strong>in</strong>schaftlichen Transport der<br />

Personalmitglieder, der durch den Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r oder e<strong>in</strong>e Gruppe von<br />

Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>rn organisiert wird. In diesem Fall ist die Entschädigung<br />

<strong>be</strong>freit <strong>in</strong> Höhe e<strong>in</strong>es Betrages, der <strong>be</strong>grenzt ist auf den Preis e<strong>in</strong>es<br />

Abonnements erster Klasse für e<strong>in</strong>e gleiche Strecke.<br />

Der Ar<strong>be</strong>itnehmer <strong>be</strong>nutzt e<strong>in</strong> anderes Verkehrsmittel. In diesem Fall<br />

ist die Befreiung <strong>be</strong>grenzt auf 150,00 EUR.<br />

Die Gewährung der Befreiung hängt e<strong>be</strong>nfalls davon ab, wie Sie Ihre<br />

Berufsaufwendungen ermitteln. Sie können die Befreiung nur dann erhalten,<br />

wenn Ihre Berufsaufwendungen pauschal festgelegt werden. Wenn Sie den<br />

Abzug Ihrer tatsächlichen Berufsaufwendungen <strong>be</strong>anspruchen, s<strong>in</strong>d die<br />

Entschädigungen, die Sie von Ihrem Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r erhalten für Ihre Fahrten<br />

zwischen Wohnsitz und Ar<strong>be</strong>itsplatz nicht steuerfrei.<br />

Die Befreiung <strong>be</strong>trifft nur die Entschädigungen, die der Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r speziell<br />

und ausdrücklich für die Benutzung e<strong>in</strong>es Fahrrads für den Ar<strong>be</strong>itsweg<br />

gewährt, also unter Ausschluss aller allgeme<strong>in</strong>er Beteiligungen an den<br />

Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Ar<strong>be</strong>itsplatz.<br />

Der Steuervorteil <strong>be</strong>steht aus e<strong>in</strong>er Befreiung der durch den Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r<br />

<strong>be</strong>zahlten Entschädigung für die Fahrten vom Wohnsitz zum Ar<strong>be</strong>itsplatz.<br />

Der Höchst<strong>be</strong>trag dieser Befreiung ist pauschal festgelegt auf 0,15 EUR pro<br />

Kilometer. Wenn der Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r sich entschließt, e<strong>in</strong>e höhere Prämie<br />

auszuzahlen, s<strong>in</strong>d nur 0,15 EUR pro Kilometer steuerfrei. Der Rest der<br />

Entschädigung ist als steuerbare Entlohnung zu <strong>be</strong>trachten.<br />

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