Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be
Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be
Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, ar<strong>be</strong>iten <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />
2.4 Steuer<strong>be</strong>freiungen und Steuerermäßigungen<br />
Auf welche Steuer<strong>be</strong>freiungen und Steuerermäßigungen ha<strong>be</strong> ich <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> Anrecht?<br />
Unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen werden sie gewährt und wie werden sie <strong>be</strong>rücksichtigt?<br />
2.4.1<br />
Gesetzliche<br />
K<strong>in</strong>derzulagen,<br />
Geburtszulagen<br />
und Adoptionszulagen<br />
2.4.2<br />
Rückerstattung<br />
der Fahrtkosten<br />
vom Wohnort<br />
zum<br />
Ar<strong>be</strong>itsplatz<br />
2.4.3<br />
Entschädigung<br />
für Fahrten mit<br />
dem Fahrrad<br />
Die K<strong>in</strong>derzulagen für K<strong>in</strong>der zu Lasten, die K<strong>in</strong>derzulagen für Waisen, das<br />
zusätzliche Familienurlaubsgeld, die Geburtszulagen und Adoptionsprämien<br />
s<strong>in</strong>d steuerfrei. Es muss sich jedoch um gesetzliche Zulagen handeln. Die<br />
außergesetzlichen Zulagen gleicher Art, die e<strong>in</strong> Unternehmen se<strong>in</strong>em<br />
Personal gewähren kann, unterliegen dagegen der Steuer.<br />
Die Rückerstattung von Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnort und<br />
Ar<strong>be</strong>itsplatz kann unter gewissen Voraussetzungen steuer<strong>be</strong>freit se<strong>in</strong>.<br />
Folgende Situationen können vorkommen:<br />
Der Ar<strong>be</strong>itnehmer <strong>be</strong>nutzt öffentliche Verkehrsmittel. In diesem Fall<br />
ist die vollständige oder teilweise Rückerstattung der Kosten für die<br />
öffentlichen Verkehrsmittel steuerfrei.<br />
Der Ar<strong>be</strong>itnehmer <strong>be</strong>nutzt den geme<strong>in</strong>schaftlichen Transport der<br />
Personalmitglieder, der durch den Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r oder e<strong>in</strong>e Gruppe von<br />
Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>rn organisiert wird. In diesem Fall ist die Entschädigung<br />
<strong>be</strong>freit <strong>in</strong> Höhe e<strong>in</strong>es Betrages, der <strong>be</strong>grenzt ist auf den Preis e<strong>in</strong>es<br />
Abonnements erster Klasse für e<strong>in</strong>e gleiche Strecke.<br />
Der Ar<strong>be</strong>itnehmer <strong>be</strong>nutzt e<strong>in</strong> anderes Verkehrsmittel. In diesem Fall<br />
ist die Befreiung <strong>be</strong>grenzt auf 150,00 EUR.<br />
Die Gewährung der Befreiung hängt e<strong>be</strong>nfalls davon ab, wie Sie Ihre<br />
Berufsaufwendungen ermitteln. Sie können die Befreiung nur dann erhalten,<br />
wenn Ihre Berufsaufwendungen pauschal festgelegt werden. Wenn Sie den<br />
Abzug Ihrer tatsächlichen Berufsaufwendungen <strong>be</strong>anspruchen, s<strong>in</strong>d die<br />
Entschädigungen, die Sie von Ihrem Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r erhalten für Ihre Fahrten<br />
zwischen Wohnsitz und Ar<strong>be</strong>itsplatz nicht steuerfrei.<br />
Die Befreiung <strong>be</strong>trifft nur die Entschädigungen, die der Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r speziell<br />
und ausdrücklich für die Benutzung e<strong>in</strong>es Fahrrads für den Ar<strong>be</strong>itsweg<br />
gewährt, also unter Ausschluss aller allgeme<strong>in</strong>er Beteiligungen an den<br />
Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Ar<strong>be</strong>itsplatz.<br />
Der Steuervorteil <strong>be</strong>steht aus e<strong>in</strong>er Befreiung der durch den Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r<br />
<strong>be</strong>zahlten Entschädigung für die Fahrten vom Wohnsitz zum Ar<strong>be</strong>itsplatz.<br />
Der Höchst<strong>be</strong>trag dieser Befreiung ist pauschal festgelegt auf 0,15 EUR pro<br />
Kilometer. Wenn der Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r sich entschließt, e<strong>in</strong>e höhere Prämie<br />
auszuzahlen, s<strong>in</strong>d nur 0,15 EUR pro Kilometer steuerfrei. Der Rest der<br />
Entschädigung ist als steuerbare Entlohnung zu <strong>be</strong>trachten.<br />
- 14 -