Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be
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2.5 Steuerabzüge<br />
2.5.1 Berufsaufwendungen<br />
Pauschale<br />
Berufsaufwendungen<br />
Tatsächliche<br />
Berufs-<br />
aufwendungen<br />
Fahrtkosten vom<br />
Wohnsitz zum<br />
Ar<strong>be</strong>itsplatz mit<br />
dem Pkw<br />
<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, ar<strong>be</strong>iten <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />
Sie ha<strong>be</strong>n immer Anrecht auf e<strong>in</strong>en gesetzlichen pauschalen Abzug für<br />
Berufsaufwendungen.<br />
Grund<strong>be</strong>trag der pauschalen Berufsaufwendungen:<br />
(nicht-<strong>in</strong>dexierte Beträge <strong>in</strong> EUR)<br />
25 % der ersten E<strong>in</strong>kommensstufe bis 4.570,00 EUR<br />
10 % der Stufe von 4.570,00 EUR bis 9.080,00 EUR<br />
5% der Stufe von 9.080,00 EUR bis 15.110,00 EUR<br />
3 % der Stufe ü<strong>be</strong>r 15.110,00 EUR<br />
mit e<strong>in</strong>er Höchstgrenze von 3.050,00 EUR<br />
Wenn Ihre tatsächlichen Berufsaufwendungen höher s<strong>in</strong>d als die gesetzliche<br />
Pauschale, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Ihre tatsächlichen<br />
Berufsaufwendungen abziehen. Um steuerlich abzugsfähig zu se<strong>in</strong>, müssen<br />
die Aufwendungen jedoch folgende vier Bed<strong>in</strong>gungen erfüllen:<br />
sie müssen un<strong>be</strong>d<strong>in</strong>gt mit der Ausübung der Berufstätigkeit <strong>in</strong><br />
Zusammenhang stehen;<br />
sie müssen während des Besteuerungszeitraums <strong>be</strong>zahlt oder<br />
getragen worden se<strong>in</strong>,<br />
sie müssen <strong>be</strong>zahlt oder getragen worden se<strong>in</strong>, um steuerpflichtige<br />
E<strong>in</strong>künfte zu erzielen oder zu <strong>be</strong>wahren;<br />
ihre Realität und ihr Betrag müssen durch den Steuerpflichtigen<br />
<strong>be</strong>legt werden.<br />
Achtung! Für den Abzug als Berufsaufwendungen kommen nur die<br />
Unkosten <strong>in</strong> Betracht, die ausschließlich die Berufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>lasten, die <strong>in</strong><br />
<strong>Belgien</strong> der StGF/NP unterliegen.<br />
Die Kosten, die Sie getragen ha<strong>be</strong>n für Ihre Fahrten mit dem Pkw zwischen<br />
Ihrem Wohnsitz und Ihrem Ar<strong>be</strong>itsplatz s<strong>in</strong>d abzugsfähig. Diese Kosten<br />
gelten jedoch als <strong>be</strong>reits <strong>in</strong> den gesetzlichen pauschalen<br />
Berufsaufwendungen enthalten.<br />
Wenn Sie sich für den Abzug Ihrer tatsächlichen Berufsaufwendungen<br />
entscheiden, können Sie hier als tatsächliche Unkosten e<strong>in</strong>en<br />
Pauschal<strong>be</strong>trag von 0,15 EUR pro Kilometer abziehen. Diese Pauschale<br />
<strong>be</strong><strong>in</strong>haltet jedoch weder F<strong>in</strong>anzierungskosten noch Mobilfunkkosten.<br />
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