02.08.2013 Aufrufe

Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be

Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be

Wohnen in Deutschland Arbeiten in Belgien - Fiscus.fgov.be

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.7.3 Wann<br />

wird e<strong>in</strong><br />

Ehepaarquotient<br />

angerechnet?<br />

2.7.4 Wann<br />

werden<br />

verheiratete<br />

Steuerpflichtige<br />

als<br />

Alle<strong>in</strong>stehende<br />

<strong>be</strong>steuert?<br />

2.7.5 Eigene<br />

Wohnung <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong><br />

Werde ich <strong>in</strong><br />

<strong>Belgien</strong> <strong>be</strong>steuert<br />

auf me<strong>in</strong>e <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong><br />

gelegene eigene<br />

Wohnung?<br />

Kann ich für<br />

me<strong>in</strong>e eigene<br />

Wohnung <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Belgien</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Steuervorteil<br />

erhalten?<br />

<strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, ar<strong>be</strong>iten <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

Wenn Ihr Ehepartner ke<strong>in</strong>e oder nur wenig eigene Berufse<strong>in</strong>künfte hat, wird<br />

ihm e<strong>in</strong> Teil Ihrer Berufse<strong>in</strong>künfte angerechnet. Das ist der Ehepaarquotient.<br />

Durch die Anrechnung des Ehepaarquotienten wird e<strong>in</strong> Teil Ihrer<br />

Berufse<strong>in</strong>künfte, der normalerweise zu e<strong>in</strong>em höheren Satz <strong>be</strong>steuert<br />

worden wäre, ihrem Partner ü<strong>be</strong>rtragen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e im Pr<strong>in</strong>zip niedrigere<br />

E<strong>in</strong>kommensstufe. Der anrechenbare Betrag ist <strong>be</strong>grenzt auf e<strong>in</strong>en<br />

Höchst<strong>be</strong>trag von 8.160,00 EUR. Für die Berechnung dieses Höchst<strong>be</strong>trags<br />

werden Ihre gesamten (<strong>be</strong>lgischen und ausländischen) Berufse<strong>in</strong>künfte<br />

sowie die Ihres Partners <strong>be</strong>rücksichtigt.<br />

Für die Berechnung der StGF/NP <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> werden Sie – als verheirateter<br />

Nichtansässiger – dennoch steuerlich als alle<strong>in</strong>stehend <strong>be</strong>trachtet, wenn:<br />

nur Sie E<strong>in</strong>künfte erzielen, die <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> der StGF/NP unterliegen und<br />

Ihr Ehepartner Berufse<strong>in</strong>künfte <strong>be</strong>lgischen Ursprungs hat, die<br />

steuer<strong>be</strong>freit s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anwendung des <strong>be</strong>lgisch-deutschen<br />

Doppel<strong>be</strong>steuerungsabkommens oder Berufse<strong>in</strong>künfte ausländischen<br />

Ursprungs hat, die 8.160,00 EUR ü<strong>be</strong>rsteigen.<br />

Achtung! Wenn Sie für die Berechnung der StGF/NP als alle<strong>in</strong>stehend<br />

<strong>be</strong>trachtet werden, wird Ihnen die Erhöhung des Steuerfrei<strong>be</strong>trags für<br />

Familienlasten lediglich dann gewährt, wenn Ihre Berufse<strong>in</strong>künfte höher s<strong>in</strong>d<br />

als die Berufse<strong>in</strong>künfte Ihres Ehepartners.<br />

Sie werden <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> nicht <strong>be</strong>steuert auf Ihre <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> gelegene<br />

eigene, selbstgenutzte Wohnung. Lediglich die E<strong>in</strong>künfte aus <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

gelegenen un<strong>be</strong>weglichen Gütern, deren Eigentümer, Besitzer, Erbpächter,<br />

Erbbau<strong>be</strong>rechtigter oder Nießbraucher Sie s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d im Pr<strong>in</strong>zip <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

steuerpflichtig. Wenn Sie <strong>be</strong>ispielsweise Eigentümer e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

gelegenen Zweitwohnung s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d Sie hierfür <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> steuerpflichtig.<br />

Da Sie für Ihre <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> gelegene eigene Wohnung nicht <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong><br />

der StGF/NP unterliegen, genießen Sie <strong>in</strong> <strong>Belgien</strong> ke<strong>in</strong>e Steuervorteile für<br />

diese Wohnung (wie der Abzug von Z<strong>in</strong>sen oder Ausga<strong>be</strong>n). Unter gewissen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen können Sie jedoch e<strong>in</strong>e Steuerermäßigung erhalten für die<br />

Ausga<strong>be</strong>n zur Energiee<strong>in</strong>sparung, die Sie für Ihre <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> gelegene<br />

Wohnung tätigen (siehe Frage 2.6.5 hiervor).<br />

- 22 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!