14.08.2013 Aufrufe

G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

häufig<br />

- 23 -<br />

(generalisierte [große] o<strong>der</strong> komplex-fokale Anfälle<br />

wöchentlich o<strong>der</strong> Serien von generalisierten Krampfanfällen,<br />

von fokal betonten o<strong>der</strong> von multifokalen Anfällen; kleine<br />

und einfach-fokale Anfälle täglich).................................................................90–<strong>10</strong>0<br />

nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit<br />

antikonvulsiver Behandlung...................................................................................30<br />

Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit<br />

besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdS mehr an<strong>zu</strong>nehmen.<br />

3.2 Narkolepsie<br />

Je nach Häufigkeit, Ausprägung und Kombination <strong>der</strong> Symptome (Tagesschläfrigkeit,<br />

Schlafattacken, Kataplexien, automatisches Verhalten im Rahmen von Ermüdungserscheinungen,<br />

Schlaflähmungen – häufig verbunden mit hypnagogen Halluzinationen) ist<br />

im Allgemeinen ein GdS von 50 bis 80 an<strong>zu</strong>setzen.<br />

3.3 Hirntumoren<br />

Der GdS von Hirntumoren ist vor allem von <strong>der</strong> Art und Dignität und von <strong>der</strong> Ausdehnung<br />

und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig.<br />

Nach <strong>der</strong> Entfernung gutartiger Tumoren (z. B. Meningeom, Neurinom) richtet sich <strong>der</strong><br />

GdS allein nach dem verbliebenen Schaden.<br />

Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist <strong>der</strong> GdS, wenn eine<br />

vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 an<strong>zu</strong>setzen.<br />

Bei malignen Tumoren (z. B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom) ist <strong>der</strong> GdS mit<br />

wenigstens 80 <strong>zu</strong> bewerten.<br />

Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in <strong>der</strong> Regel nur nach<br />

<strong>der</strong> Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z. B. Medulloblastom) in<br />

Betracht. Der GdS beträgt während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung<br />

50.<br />

3.4 Beeinträchtigungen <strong>der</strong> geistigen Leistungsfähigkeit im Kindes- und Jugendalter<br />

Die GdS-Beurteilung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen <strong>der</strong> geistigen Entwicklung darf nicht allein<br />

<strong>vom</strong> Ausmaß <strong>der</strong> Intelligenzmin<strong>der</strong>ung und von diesbezüglichen Testergebnissen ausgehen,<br />

die immer nur Teile <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung <strong>zu</strong> einem bestimmten Zeitpunkt erfassen können.<br />

Daneben muss stets auch die Persönlichkeitsentwicklung auf affektivem und emotionalem<br />

Gebiet, wie auch im Bereich des Antriebs und <strong>der</strong> Prägung durch die Umwelt mit<br />

allen Auswirkungen auf die sozialen Einordnungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.<br />

3.4.1 Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter<br />

Die Beurteilung setzt eine standardisierte Befun<strong>der</strong>hebung mit Durchführung geeigneter<br />

Testverfahren voraus (Nachuntersuchung mit Beginn <strong>der</strong> Schulpflicht).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!