G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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häufig<br />
- 23 -<br />
(generalisierte [große] o<strong>der</strong> komplex-fokale Anfälle<br />
wöchentlich o<strong>der</strong> Serien von generalisierten Krampfanfällen,<br />
von fokal betonten o<strong>der</strong> von multifokalen Anfällen; kleine<br />
und einfach-fokale Anfälle täglich).................................................................90–<strong>10</strong>0<br />
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit<br />
antikonvulsiver Behandlung...................................................................................30<br />
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit<br />
besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdS mehr an<strong>zu</strong>nehmen.<br />
3.2 Narkolepsie<br />
Je nach Häufigkeit, Ausprägung und Kombination <strong>der</strong> Symptome (Tagesschläfrigkeit,<br />
Schlafattacken, Kataplexien, automatisches Verhalten im Rahmen von Ermüdungserscheinungen,<br />
Schlaflähmungen – häufig verbunden mit hypnagogen Halluzinationen) ist<br />
im Allgemeinen ein GdS von 50 bis 80 an<strong>zu</strong>setzen.<br />
3.3 Hirntumoren<br />
Der GdS von Hirntumoren ist vor allem von <strong>der</strong> Art und Dignität und von <strong>der</strong> Ausdehnung<br />
und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig.<br />
Nach <strong>der</strong> Entfernung gutartiger Tumoren (z. B. Meningeom, Neurinom) richtet sich <strong>der</strong><br />
GdS allein nach dem verbliebenen Schaden.<br />
Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist <strong>der</strong> GdS, wenn eine<br />
vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 an<strong>zu</strong>setzen.<br />
Bei malignen Tumoren (z. B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom) ist <strong>der</strong> GdS mit<br />
wenigstens 80 <strong>zu</strong> bewerten.<br />
Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in <strong>der</strong> Regel nur nach<br />
<strong>der</strong> Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z. B. Medulloblastom) in<br />
Betracht. Der GdS beträgt während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung<br />
50.<br />
3.4 Beeinträchtigungen <strong>der</strong> geistigen Leistungsfähigkeit im Kindes- und Jugendalter<br />
Die GdS-Beurteilung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen <strong>der</strong> geistigen Entwicklung darf nicht allein<br />
<strong>vom</strong> Ausmaß <strong>der</strong> Intelligenzmin<strong>der</strong>ung und von diesbezüglichen Testergebnissen ausgehen,<br />
die immer nur Teile <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung <strong>zu</strong> einem bestimmten Zeitpunkt erfassen können.<br />
Daneben muss stets auch die Persönlichkeitsentwicklung auf affektivem und emotionalem<br />
Gebiet, wie auch im Bereich des Antriebs und <strong>der</strong> Prägung durch die Umwelt mit<br />
allen Auswirkungen auf die sozialen Einordnungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.<br />
3.4.1 Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter<br />
Die Beurteilung setzt eine standardisierte Befun<strong>der</strong>hebung mit Durchführung geeigneter<br />
Testverfahren voraus (Nachuntersuchung mit Beginn <strong>der</strong> Schulpflicht).