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G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

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9.2 Gefäßkrankheiten<br />

- 49 -<br />

9.2.1 Arterielle Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen<br />

(auch nach rekanalisierenden Maßnahmen)<br />

mit ausreichen<strong>der</strong> Restdurchblutung, Pulsausfall ohne<br />

Beschwerden o<strong>der</strong> mit geringen Beschwerden (Missempfindungen<br />

in Wade und Fuß bei raschem Gehen) ein- o<strong>der</strong><br />

beidseitig............................................................................................................0–<strong>10</strong><br />

mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens)<br />

Stadium II<br />

Schmerzen ein- o<strong>der</strong> beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke<br />

in <strong>der</strong> Ebene von mehr als 500 m...................................................................20<br />

Schmerzen ein- o<strong>der</strong> beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke<br />

in <strong>der</strong> Ebene von <strong>10</strong>0 bis 500 m...............................................................30–40<br />

Schmerzen ein- o<strong>der</strong> beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke<br />

in <strong>der</strong> Ebene von 50 bis <strong>10</strong>0 m.................................................................50–60<br />

Schmerzen ein- o<strong>der</strong> beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in <strong>der</strong> Ebene<br />

von weniger als 50 m ohne Ruheschmerz ...............................................70–80<br />

Schmerzen nach Gehen einer Wegstrecke unter 50 m mit Ruheschmerz (Stadium III) einschließlich<br />

trophischer Störungen (Stadium IV )<br />

einseitig ..........................................................................................................80<br />

beidseitig ................................................................................................90–<strong>10</strong>0<br />

Apparative Messmethoden (z. B. Dopplerdruck) können nur eine allgemeine Orientierung über<br />

den Schweregrad abgeben.<br />

Bei Arterienverschlüssen an den Armen wird <strong>der</strong> GdS ebenfalls durch das Ausmaß <strong>der</strong> Beschwerden<br />

und Funktionseinschränkungen – im Vergleich mit an<strong>der</strong>en Schäden an den Armen –<br />

bestimmt.<br />

9.2.2 Nach größeren gefäßchirurgischen Eingriffen (z. B. Prothesenimplantation)<br />

mit vollständiger Kompensation einschließlich

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