G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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Für die Bewertung von chronisch-rezidivierenden Bandscheibensyndromen sind aussagekräftige<br />
anamnestische Daten und klinische Untersuchungsbefunde über einen ausreichend langen Zeitraum<br />
von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Im beschwerdefreien Intervall können die objektiven Untersuchungsbefunde<br />
nur gering ausgeprägt sein.<br />
Wirbelsäulenschäden<br />
ohne Bewegungseinschränkung o<strong>der</strong> Instabilität ....................................................0<br />
mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende<br />
o<strong>der</strong> anhaltende Bewegungseinschränkung o<strong>der</strong> Instabilität geringen Grades,<br />
seltene und kurz dauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)................<strong>10</strong><br />
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem<br />
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende<br />
o<strong>der</strong> anhaltende Bewegungseinschränkung o<strong>der</strong> Instabilität<br />
mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde<br />
Wirbelsäulensyndrome) .........................................................................................20<br />
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem<br />
Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende<br />
o<strong>der</strong> anhaltende Bewegungseinschränkung o<strong>der</strong> Instabilität<br />
schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen<br />
andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome)................................................30<br />
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen<br />
in zwei Wirbelsäulenabschnitten......................................................................30–40<br />
mit beson<strong>der</strong>s schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung großer<br />
Teile <strong>der</strong> Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese,<br />
die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z. B. Milwaukee-Korsett];<br />
schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) ......................................................50–70<br />
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis <strong>zu</strong>r Geh-<br />
und Stehunfähigkeit.......................................................................................80–<strong>10</strong>0