G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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Funktionsverlust des Afterschließmuskels...................................................wenigstens 50<br />
Fistel in <strong>der</strong> Umgebung des Afters<br />
geringe, nicht ständige Sekretion ..........................................................................<strong>10</strong><br />
sonst ................................................................................................................20–30<br />
Künstlicher After<br />
mit guter Versorgungsmöglichkeit .........................................................................50<br />
sonst (z. B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps,<br />
Narben, ungünstige Position) ..........................................................................60–80<br />
Bei ausgedehntem Mastdarmvorfall, künstlichem After o<strong>der</strong> stark sezernierenden Kotfisteln, die<br />
<strong>zu</strong> starker Verschmut<strong>zu</strong>ng führen, sind ggf. außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen<br />
<strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
<strong>10</strong>.3 Krankheiten <strong>der</strong> Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse<br />
Der GdS für Krankheiten <strong>der</strong> Leber, <strong>der</strong> Gallenwege und <strong>der</strong> Bauchspeicheldrüse wird bestimmt<br />
durch die Art und Schwere <strong>der</strong> Organverän<strong>der</strong>ungen sowie <strong>der</strong> Funktionseinbußen, durch das<br />
Ausmaß <strong>der</strong> Beschwerden, die Beeinträchtigung des Allgemein<strong>zu</strong>standes und die Notwendigkeit<br />
einer beson<strong>der</strong>en Kostform. Der serologische Nachweis von Antikörpern als Nachweis einer<br />
durchgemachten Infektion (Seronarbe) rechtfertigt allein noch keinen GdS.<br />
<strong>10</strong>.3.1 Chronische Hepatitis<br />
Unter dem Begriff „chronische Hepatitis“ werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden<br />
<strong>zu</strong>sammengefasst (früher: „chronische Hepatitis ohne Progression“ und „chronische Hepatitis mit Progression“ ). Da<strong>zu</strong> gehören<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Virus-, die Autoimmun-, die Arzneimittel- und die kryptogene Hepatitis.<br />
Die gutachtliche Beurteilung einer chronischen Hepatitis beruht auf dem klinischen Befund einschließlich<br />
funktionsrelevanter Laborparameter, auf <strong>der</strong> Ätiologie sowie auf dem histopathologischen<br />
Nachweis des Grades <strong>der</strong> nekro-inflammatorischen Aktivität (Grading) und des Stadiums<br />
<strong>der</strong> Fibrose (Staging). Zusätzlich sind engmaschige Verlaufskontrollen und die Beachtung <strong>der</strong> Differentialdiagnose<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Dies gilt auch für geltend gemachte Verschlimmerungen im Leidensverlauf.<br />
Der GdS und die Leidensbezeichnung ergeben sich aus <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle,