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G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

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- 57 -<br />

Funktionsverlust des Afterschließmuskels...................................................wenigstens 50<br />

Fistel in <strong>der</strong> Umgebung des Afters<br />

geringe, nicht ständige Sekretion ..........................................................................<strong>10</strong><br />

sonst ................................................................................................................20–30<br />

Künstlicher After<br />

mit guter Versorgungsmöglichkeit .........................................................................50<br />

sonst (z. B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps,<br />

Narben, ungünstige Position) ..........................................................................60–80<br />

Bei ausgedehntem Mastdarmvorfall, künstlichem After o<strong>der</strong> stark sezernierenden Kotfisteln, die<br />

<strong>zu</strong> starker Verschmut<strong>zu</strong>ng führen, sind ggf. außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen<br />

<strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

<strong>10</strong>.3 Krankheiten <strong>der</strong> Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse<br />

Der GdS für Krankheiten <strong>der</strong> Leber, <strong>der</strong> Gallenwege und <strong>der</strong> Bauchspeicheldrüse wird bestimmt<br />

durch die Art und Schwere <strong>der</strong> Organverän<strong>der</strong>ungen sowie <strong>der</strong> Funktionseinbußen, durch das<br />

Ausmaß <strong>der</strong> Beschwerden, die Beeinträchtigung des Allgemein<strong>zu</strong>standes und die Notwendigkeit<br />

einer beson<strong>der</strong>en Kostform. Der serologische Nachweis von Antikörpern als Nachweis einer<br />

durchgemachten Infektion (Seronarbe) rechtfertigt allein noch keinen GdS.<br />

<strong>10</strong>.3.1 Chronische Hepatitis<br />

Unter dem Begriff „chronische Hepatitis“ werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden<br />

<strong>zu</strong>sammengefasst (früher: „chronische Hepatitis ohne Progression“ und „chronische Hepatitis mit Progression“ ). Da<strong>zu</strong> gehören<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Virus-, die Autoimmun-, die Arzneimittel- und die kryptogene Hepatitis.<br />

Die gutachtliche Beurteilung einer chronischen Hepatitis beruht auf dem klinischen Befund einschließlich<br />

funktionsrelevanter Laborparameter, auf <strong>der</strong> Ätiologie sowie auf dem histopathologischen<br />

Nachweis des Grades <strong>der</strong> nekro-inflammatorischen Aktivität (Grading) und des Stadiums<br />

<strong>der</strong> Fibrose (Staging). Zusätzlich sind engmaschige Verlaufskontrollen und die Beachtung <strong>der</strong> Differentialdiagnose<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Dies gilt auch für geltend gemachte Verschlimmerungen im Leidensverlauf.<br />

Der GdS und die Leidensbezeichnung ergeben sich aus <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle,

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