G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind ggf.<br />
<strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> berücksichtigen<br />
8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen<br />
Bei chronischen Krankheiten <strong>der</strong> Bronchien und des Lungenparenchyms sowie bei Brustfellschwarten<br />
richtet sich <strong>der</strong> GdS vor allem nach <strong>der</strong> klinischen Symptomatik mit ihren Auswirkungen<br />
auf den Allgemein<strong>zu</strong>stand. Außerdem sind die Einschränkung <strong>der</strong> Lungenfunktion, die Folgeerscheinungen<br />
an an<strong>der</strong>en Organsystemen (z. B. Cor pulmonale) und bei allergisch bedingten<br />
Krankheiten auch die Vermeidbarkeit <strong>der</strong> Allergene <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
8.1 Brüche und Defekte <strong>der</strong> Knochen des Brustkorbs (Rippen, Brustbein, Schlüsselbein)<br />
ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung des<br />
Defektes.............................................................................................................0–<strong>10</strong><br />
Rippendefekte mit Brustfellschwarten<br />
ohne wesentliche Funktionsstörung ..................................................................0–<strong>10</strong><br />
bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellen<strong>der</strong><br />
Wirkung..................................................................................................................20<br />
Brustfellverwachsungen und -schwarten<br />
ohne wesentliche Funktionsstörung ..................................................................0–<strong>10</strong><br />
Fremdkörper im Lungengewebe o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Brustkorbwand<br />
reaktionslos eingeheilt .............................................................................................0<br />
8.2 Chronische Bronchitis, Bronchiektasen<br />
als eigenständige Krankheiten – ohne dauernde Einschränkung <strong>der</strong> Lungenfunktion,<br />
leichte Form<br />
(symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten,<br />
geringer Auswurf) ..............................................................................................0–<strong>10</strong><br />
schwere Form<br />
(fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf,<br />
häufige akute Schübe).....................................................................................20–30