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G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...

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Gesundheitsstörung.<br />

7.7 Schluckstörungen<br />

- 41 -<br />

ohne wesentliche Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme je<br />

nach Beschwerden ............................................................................................0–<strong>10</strong><br />

mit erheblicher Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme je nach<br />

Auswirkung (Einschränkung <strong>der</strong> Kostform, verlängerte<br />

Essdauer) ........................................................................................................20–40<br />

mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung<br />

des Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes ............................................................50–70<br />

7.8 Verlust des Kehlkopfes<br />

bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen,<br />

unter Mitberücksichtigung <strong>der</strong> Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) ......................................70<br />

in allen an<strong>der</strong>en Fällen ..........................................................................................80<br />

Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und<br />

Schulterbereich sind <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist<br />

in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung ab<strong>zu</strong>warten;<br />

GdB bzw. GdS während dieser Zeit .............................................................................<strong>10</strong>0<br />

Teilverlust des Kehlkopfes<br />

je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

körperlichen Leistungsfähigkeit .......................................................................20–50<br />

Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors<br />

ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung ab<strong>zu</strong>warten;<br />

GdS während dieser Zeit<br />

bei Geschwulstentfernung im Frühstadium<br />

(T1 N0 M0).......................................................................................................50–60

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