G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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Gesundheitsstörung.<br />
7.7 Schluckstörungen<br />
- 41 -<br />
ohne wesentliche Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme je<br />
nach Beschwerden ............................................................................................0–<strong>10</strong><br />
mit erheblicher Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme je nach<br />
Auswirkung (Einschränkung <strong>der</strong> Kostform, verlängerte<br />
Essdauer) ........................................................................................................20–40<br />
mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung<br />
des Kräfte- und Ernährungs<strong>zu</strong>standes ............................................................50–70<br />
7.8 Verlust des Kehlkopfes<br />
bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen,<br />
unter Mitberücksichtigung <strong>der</strong> Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) ......................................70<br />
in allen an<strong>der</strong>en Fällen ..........................................................................................80<br />
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und<br />
Schulterbereich sind <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist<br />
in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung ab<strong>zu</strong>warten;<br />
GdB bzw. GdS während dieser Zeit .............................................................................<strong>10</strong>0<br />
Teilverlust des Kehlkopfes<br />
je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
körperlichen Leistungsfähigkeit .......................................................................20–50<br />
Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors<br />
ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung ab<strong>zu</strong>warten;<br />
GdS während dieser Zeit<br />
bei Geschwulstentfernung im Frühstadium<br />
(T1 N0 M0).......................................................................................................50–60