G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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mit mittelgradigen Auswirkungen<br />
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(dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden,<br />
therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität) ...............................50–70<br />
mit schweren Auswirkungen<br />
(irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) .........................80–<strong>10</strong>0<br />
Auswirkungen über sechs Monate anhalten<strong>der</strong> aggressiver Therapien sind gegebenenfalls <strong>zu</strong>sätzlich<br />
<strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
18.2.2 Kollagenosen (z. B. systemischer Lupus erythematodes, progressiv-systemische Sklerose,<br />
Polymyositis/Dermatomyositis),<br />
18.2.3 Vaskulitiden (z. B. Panarteriitis nodosa, Polymyalgia rheumatica)<br />
Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen und Vaskulitiden richtet sich nach Art und Ausmaß<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemein<strong>zu</strong>stand,<br />
wobei auch eine Analogie <strong>zu</strong> den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die<br />
Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50<br />
nicht unterschritten werden.<br />
18.3 Bei <strong>der</strong> Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten <strong>der</strong> Weichteile kommt es auf Art und<br />
Ausmaß <strong>der</strong> jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen auf den Allgemein<strong>zu</strong>stand<br />
an.<br />
18.4 Fibromyalgie<br />
Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungs-Syndrome (z. B. CFS/MCS) sind jeweils im<br />
Einzelfall entsprechend <strong>der</strong> funktionellen Auswirkungen analog <strong>zu</strong> beurteilen.<br />
18.5 Chronische Osteomyelitis<br />
Bei <strong>der</strong> Beurteilung des GdS sind die aus <strong>der</strong> Lokalisation und Ausdehnung des Prozesses<br />
sich ergebende Funktionsstörung, die dem Prozess innewohnende Aktivität und ihre Auswirkungen<br />
auf den Allgemein<strong>zu</strong>stand und außerdem etwaige Folgekrankheiten (z. B. Anämie,<br />
Amyloidose) <strong>zu</strong> berücksichtigen. Bei ausgeprägt schubförmigem Verlauf ist ein Durchschnitts-GdS<br />
<strong>zu</strong> bilden.<br />
Ruhende Osteomyelitis (Inaktivität wenigstens 5 Jahre) ............................................0–<strong>10</strong><br />
Chronische Osteomyelitis<br />
geringen Grades<br />
(eng begrenzt, mit geringer Aktivität, geringe Fisteleiterung) ............ mindestens 20