G 5702 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10 ...
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bestehen.......................................................................................................... 30-40<br />
wenn ein Ausbildungsberuf unter Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>regelungen<br />
für behin<strong>der</strong>te Menschen erreicht werden kann ..............................................30–40<br />
wenn während des Schulbesuchs die oben genannten<br />
Störungen stark ausgeprägt sind o<strong>der</strong> mit einem Schulversagen<br />
<strong>zu</strong> rechnen ist .................................................................................................. 50-70<br />
wenn nach Abschluss <strong>der</strong> Schule auf eine Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Fähigkeit <strong>zu</strong> selbständiger Lebensführung o<strong>der</strong> sozialer<br />
Einordnung geschlossen werden kann............................................................ 50-70<br />
wenn <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Mensch wegen seiner Behin<strong>der</strong>ung<br />
trotz beruflicher För<strong>der</strong>möglichkeiten (z. B. in beson<strong>der</strong>en<br />
Rehabilitationseinrichtungen) nicht in <strong>der</strong> Lage ist, sich<br />
auch unter Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>regelungen für behin<strong>der</strong>te<br />
Menschen beruflich <strong>zu</strong> qualifizieren.................................................................50–70<br />
Intelligenzmangel mit stark eingeengter Bildungsfähigkeit, erheblichen Mängeln im<br />
Spracherwerb, Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. unter <strong>10</strong> Jahren bei Erwachsenen<br />
(IQ unter 60)<br />
bei relativ günstiger Persönlichkeitsentwicklung und sozialer<br />
Anpassungsmöglichkeit (Teilerfolg in einer Son<strong>der</strong>schule,<br />
selbständige Lebensführung in einigen Teilbereichen und<br />
Einordnung im allgemeinen Erwerbsleben mit einfachen<br />
motorischen Fertigkeiten noch möglich) ..........................................................80–90<br />
bei stärkerer Einschränkung <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten<br />
mit hochgradigem Mangel an Selbständigkeit und Bildungsfähigkeit,<br />
fehlen<strong>der</strong> Sprachentwicklung, unabhängig von <strong>der</strong><br />
Arbeitsmarktlage und auf Dauer Beschäftigungsmöglichkeit<br />
nur in einer Werkstatt für Behin<strong>der</strong>te ...................................................................<strong>10</strong>0