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Das Wichtigste auf einem Blick - Eureka24.de

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des Beamten) erfasst werden, werden Beihilfen ebenfalls nur zu den über die Kassenleistungen<br />

hinausgehenden Aufwendungen, soweit diese beihilfefähig sind, gewährt.<br />

Werden die Kassenleistungen nicht in Anspruch genommen, entfällt die Beschränkung;<br />

dann werden Beihilfen zu den entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen gewährt<br />

(§ 9 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 BBhV).<br />

11. Gegenüberstellung<br />

Eine Gegenüberstellung der wesentlichen Unterschiede zwischen gesetzlicher und<br />

privater Krankenversicherung → Krankenversicherung, Ziff. 3.<br />

© WALHALLA FACHVERLAG<br />

21

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