Die Clemens Müller AG, Dresden
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Mit der Jahreswende 1938/39 wuchs der Druck der Behörden dann allerdings wieder an.<br />
Das Reichswirtschaftsministerium forderte Anfang 1939 die Fachgruppe auf, eine<br />
weitere Typenbeschränkung durchzuführen und „unter strengster Geheimhaltung“ auch<br />
die Planung einer sogenannten Einheitsnähmaschine in die Wege zu leiten. 41 Anlass für<br />
diese Initiative des Reichswirtschaftsministeriums waren jedoch nicht die im Frühjahr<br />
1939 auftretenden Probleme im Kontingentierungsverfahren. 42 Vielmehr spricht die<br />
Geheimhaltungsvorschrift dafür, dass nun auch in der Nähmaschinenindustrie, wie in<br />
anderen Sparten, erste Vorbereitungen für einen kommenden Krieg getroffen wurden. 43<br />
Ob dies auch der Anstoß war, dass die <strong>Clemens</strong> <strong>Müller</strong> <strong>AG</strong> entgegen ihrer<br />
ursprünglichen Absicht jetzt doch einen Probeauftrag der Wehrmacht annahm, ist aus<br />
den Akten nicht rekonstruierbar. Da das Stahlkontingent von dem Unternehmen auch<br />
noch in den letzten Friedensmonaten als „ausreichend“ eingeschätzt wurde, kann aber<br />
zumindest festgehalten werden, dass akuter Rohstoffmangel bei den traditionellen<br />
Produkten nicht dafür verantwortlich gewesen war. 44<br />
Allerdings stieß die Forderung nach einer „Einheitsnähmaschine“ sowohl bei der<br />
Industrie und auch bei der Fachgruppe auf Ablehnung. Trotzdem sah man sich nun doch<br />
genötigt durch „aktive Mitarbeit“ bei diesem Vorhaben die befürchtete Einsetzung eines<br />
41 Schreiben der Fachgruppe Nähmaschinenindustrie der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau vom<br />
27.4.1939 an ihre Mitglieder; sowie: Schreiben der Fachgruppe Nähmaschinen in der Wirtschaftsgruppe<br />
Maschinenbau vom 1.7.1939, Sächs. HStArch. <strong>Dresden</strong>, Best. 11662, Nr. 34.<br />
42 So wurde im Frühjahr 1939, nachdem die Lieferfristen bei einigen Walzwerkserzeugnissen wieder<br />
dramatisch angestiegen waren, zur spezifischen Kontingentierung, d.h. zur Ausgabe von besonderen<br />
Bezugsrechten für Stabeisen, übergegangen. Vgl. dazu: 20. Anweisung zur Anordnung 22(erste<br />
Anweisung zur Auftragsregelung für Stabeisen) des vom 10.3.193, in: Nachrichtendienst der<br />
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige, 4. Jg., S. 46.<br />
43 Vgl. dazu: Aktennotiz über die Besprechung im Reichswirtschaftsministerium am 9.6.1939, BArch.<br />
RI/644, Bl. 116f.; sowie: Niederschrift über die Sitzung im Stahlhof vom 20.6.1939, BArch. R13I/644,<br />
Bl. 97.<br />
44 Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 15.3.1939, Sächs. HStArch. <strong>Dresden</strong>, Best. 11662, Nr. 46.<br />
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